Wie viel dürfen Sie in den ersten drei Jahren nach dem Kauf sanieren, ohne dass die Kosten nur noch über die Abschreibung wirken? Grenze, Puffer und Folge nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
| Anschaffungskosten des Gebäudes | – |
| 15-%-Grenze (netto, ohne Umsatzsteuer) | – |
| Maßgebliche Kosten (ohne übliche Erhaltung und Erweiterungen) | – |
| Anteil an den Anschaffungskosten des Gebäudes | – |
| Ende des Drei-Jahres-Zeitraums (rechnerisch) | – |
| Abschreibung, falls die Grenze überschritten ist | – |
Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Grundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (Grenze 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes, drei Jahre, ohne Umsatzsteuer; nicht mitgezählt werden Erweiterungen und jährlich übliche Erhaltungsarbeiten), § 255 Abs. 1 HGB (Nebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten) und § 7 Abs. 4 EStG (Abschreibungssätze für Wohngebäude), geprüft am 06.11.2026. Gilt für vermietete Gebäude im Privatvermögen. Gebäudeanteil und Nebenkosten sind Beispielwerte. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Ein Service der R&G Wirtschaftskanzlei, Hagen.