Für Kauf, Neubestellung, Verlängerung und den Kauf des Grundstücks – mit dem kapitalisierten Erbbauzins nach Bewertungsgesetz.
| Kaufpreis | – |
| Vervielfältiger (Anlage 9a BewG) | – |
| Kapitalwert des Erbbauzinses | – |
| Bemessungsgrundlage | – |
| Steuersatz | – |
Der Erbbauzins zählt mit seinem aktuellen Jahresbetrag, künftige Erhöhungen bleiben außer Betracht. Erwerbe unter Ehegatten und von Eltern an Kinder sind steuerfrei.
Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung. Die R&G Wirtschaftskanzlei GmbH ist Immobilienmakler und Finanzierungsvermittler, nicht Steuerberater – maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts. Grundlage: § 9 GrEStG, § 13 BewG mit Anlage 9a (5,5 %), gleichlautende Erlasse der Länder vom 16.09.2015, BFH II R 8/14, II R 3/22 und II R 36/23. Steuer auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG), steuerfrei bis 2.500 € Bemessungsgrundlage (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Stand 23.10.2026.
Ein Service der R&G Wirtschaftskanzlei, Hagen.