6,5 % in Nordrhein-Westfalen – und was ein separat ausgewiesenes Inventar daran ändert.
| Kaufpreis laut Vertrag | – |
| abzüglich Inventar (0 % des Kaufpreises) | – |
| Bemessungsgrundlage | – |
| Steuer ohne Inventar-Abzug | – |
| Ersparnis durch das Inventar | – |
| Die andere Seite: Ihre Finanzierung | |
| Zusätzlich aus Eigenkapital nötig (Inventar zählt in der Regel nicht zum Beleihungswert) | – |
Unverbindliche Beispielrechnung: Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 % der Gegenleistung. Mitverkauftes bewegliches Inventar gehört nicht dazu, wenn es im notariellen Kaufvertrag mit realistischen Werten separat ausgewiesen ist; die Beurteilung trifft das Finanzamt im Einzelfall. Das Zuschussprogramm NRW.Zuschuss Wohneigentum (2 % des Kaufpreises, höchstens 10.000 €) wurde zum 14.07.2023 eingestellt. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Ein Service der R&G Wirtschaftskanzlei, Hagen.