Kreditbetrag KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau

Wie viel Förderkredit ist für Ihren Neubau oder Ersterwerb höchstens möglich? Nach Förderstufe und Zahl der Wohneinheiten, Stand Merkblatt 07/2026.

– höchstmöglicher Förderkredit
Höchstbetrag je Wohneinheit–
× Wohneinheiten–
= Kredithöchstbetrag–
Begrenzung auf 100 % der förderfähigen Kosten–
Programm–
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Unverbindliche Vorprüfung, kein Förderbescheid und keine Konditionszusage. Höchstbeträge nach KfW-Merkblatt 297/298, Stand 07/2026 (gültig ab 30.07.2026), geprüft am 06.11.2026: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 100.000 € je Wohneinheit (Klimafreundliches Wohngebäude, Effizienzhaus 55) bzw. 150.000 € (mit QNG). Maßgeblich ist das Merkblatt zum Zeitpunkt Ihres Antrags; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zinsen nennt dieser Rechner bewusst nicht, sie ändern sich häufig.

Ein Service der R&G Wirtschaftskanzlei, Hagen.