Wie viel Förderkredit ist für Ihren Neubau oder Ersterwerb höchstens möglich? Nach Förderstufe und Zahl der Wohneinheiten, Stand Merkblatt 07/2026.
| Höchstbetrag je Wohneinheit | – |
| × Wohneinheiten | – |
| = Kredithöchstbetrag | – |
| Begrenzung auf 100 % der förderfähigen Kosten | – |
| Programm | – |
Unverbindliche Vorprüfung, kein Förderbescheid und keine Konditionszusage. Höchstbeträge nach KfW-Merkblatt 297/298, Stand 07/2026 (gültig ab 30.07.2026), geprüft am 06.11.2026: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 100.000 € je Wohneinheit (Klimafreundliches Wohngebäude, Effizienzhaus 55) bzw. 150.000 € (mit QNG). Maßgeblich ist das Merkblatt zum Zeitpunkt Ihres Antrags; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zinsen nennt dieser Rechner bewusst nicht, sie ändern sich häufig.
Ein Service der R&G Wirtschaftskanzlei, Hagen.