Ortsübliche Vergleichsmiete nach dem amtlichen Mietspiegel – und wie viel Mieterhöhung davon zulässig ist.
| Mietausgangsgröße (amtliche Tabelle) | – |
| Zu- und Abschläge | – |
| Vergleichsmiete je m² | – |
| Mieterhöhung nach § 558 BGB | |
| Ihre aktuelle Miete | – |
| Kappungsgrenze (20 % in drei Jahren, Hagen) | – |
| Höchstens zulässig | – |
Unverbindliche Orientierung auf Grundlage des § 558d-Mietspiegels der Stadt Hagen (01.10.2025, Herausgeber: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hagen). Der Mietspiegel arbeitet mit Spannen; welche Zu- und Abschläge im Einzelfall begründbar sind, entscheidet die konkrete Wohnung. Die Kappungsgrenze von 20 % gilt, weil Hagen nicht in der nordrhein-westfälischen Mieterschutzverordnung aufgeführt ist; ändert sich die Verordnung, ändert sich der Wert. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ein Service der R&G Wirtschaftskanzlei, Hagen.