Auszahlung unter Miterben berechnen

Was bleibt nach Ablösung der Restschuld, wie viel steht jedem nach seiner Quote zu – und was muss zahlen, wer die Immobilie übernimmt? Rechnerisch gleich für Miteigentümer nach Bruchteilen.

Erbquoten als Bruch (z. B. 1/3) oder in Prozent (z. B. 33,33). Zusammen müssen sie 100 % ergeben.

– verteilbarer Betrag
Verkehrswert oder Verkaufspreis–
− Restschuld–
− Verkaufskosten–
= verteilbarer Betrag–
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Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuer- und Rechtsberatung. Die Rechnung unterstellt, dass die Restschuld alle Miterben gemeinsam trifft und vor der Verteilung abgelöst oder vom Übernehmer übernommen wird. Ausgleichspflichten, Vorempfänge und Pflichtteile sind nicht berücksichtigt. Welche Gestaltung passt (Übertragung im Rahmen der Erbauseinandersetzung oder Kauf von Erbteilen), klärt der Notar; Spekulationsfrist und Erwerbsvorgang klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Ein Service der R&G Wirtschaftskanzlei, Hagen.