Was Notar und Grundbuchamt beim Hauskauf kosten – nach GNotKG, mit Grundschuld für Ihre Finanzierung.
| Notar: Beurkundung, Vollzug, Betreuung (ca. 1,5 %) | – |
| Grundbuchamt: Vormerkung, Eigentumsumschreibung (ca. 0,5 %) | – |
| Grundschuld: Notar und Grundbuch (ca. 0,5 % der Darlehenssumme) | – |
| Zum Vergleich: Grunderwerbsteuer (6,5 % – NRW) | – |
Unverbindliche Beispielrechnung mit Richtwerten: Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Geschäftswert; bei kleineren Kaufpreisen liegen sie prozentual etwas höher, bei größeren etwas niedriger. Die Grundschuld wird nach der Darlehenssumme berechnet. Notare dürfen ihre Gebühren weder erhöhen noch nachlassen. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Ein Service der R&G Wirtschaftskanzlei, Hagen.