Nebenkostenabrechnung: Umlage je Mietpartei

Kostenarten mit Umlageschlüssel eintragen – der Rechner verteilt sie auf die Wohnung und zieht die Vorauszahlungen ab.

Kostenart Haus gesamt (€) Schlüssel Verbrauch (%) Zeile entfernen
– Nachzahlung
Kosten der Wohnung zusammen–
− geleistete Vorauszahlungen–
= Nachzahlung–
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Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Umlegen dürfen Sie nur Betriebskosten nach § 2 BetrKV, die im Mietvertrag vereinbart sind; Verwaltungs- und Instandhaltungskosten nicht (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Heizkosten einer zentralen Anlage: mindestens 50 und höchstens 70 % nach erfasstem Verbrauch (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

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