Büroräume für Start-up-Unternehmen mietfrei zu erwerben!
Eckdaten
- Art Bürofläche
- Lage 58097 Hagen
- Miete zzgl. NK 1.000,00 €
- Warmmiete 1.000,00 €
- Gewerbefläche ca. 75 m²
- Bürofläche ca. 75 m²
- Zimmer 3
- Gesamtfläche ca. 75 m²
- Bezugstermin sofort
- Immobilien-ID 26
Immobilie
Büroräume für Start-up-Unternehmen, mietfrei bis zum Jahresende zu erwerben!
Die Büroräume befinden sich in der Karl-Halle-Straße 2–6 und gehören zur R&G Wirtschaftskanzlei GmbH, demnach ist der Standard dieser Räumlichkeiten sehr hoch.
Die Büroräume sind im Erdgeschoss des Gebäudes befindlich und durch den Haupteingang zu erreichen.
Für 1000€ Warmmiete bekommt man hier alles inklusive, wie Internetanschluss, Strom und Heizkosten, daher entfällt die Angabe der Kaltmiete.
Dafür bekommt man zwei Büroräume sowie einen Konferenzraum zzcl. einer Küchenzeile und eigenem WC.
Keine lästigen Anmeldungen oder Neuverträge — hier ist alles in einem Paket enthalten und erspart Mühen und Kosten.
Die Räumlichkeiten stehen frei und können ab sofort bezogen werden.
Eine große Küche sowie sanitäre Einrichtungen befinden sich ebenfalls auf der Etage.
Internet sowie diverse Stromanschlüsse sind in jedem Raum integriert.
Haben wir ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie un
Lage
Das Gebäude befindet sich in der Karl-Halle-Straße 2–6 in Hagen und ist im Stadteingang zu finden.
Die Autobahn A46 liegt direkt 1km zur Immobilie und bietet so eine optimale Verkehrsanbindung in alle Richtungen.
Der Stadtkern ist in zwei Minuten mit dem Auto erreicht, sowie in 10 min zu Fuß.
Restaurants für Geschäftsessen befinden sich ebenfalls in der Nähe.
Parkmöglichkeiten für die Autos sind in der Straße des Gebäudes zu finden.
Ausstattung
- Zwei Büroräume
— Ein Konferenzraum
— Internet / Strom / Telefon inklusive.
— Küchenzeile
— eigenes WC
— helle Räumlichkeiten
— gute Verkehrsanbindung
— Stellplätze in der Straße
— eigene Schlüssel und 24h. Überwachung
Sonstiges
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von R&G Wirtschaftskanzlei GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) — beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der R&G Wirtschaftskanzlei GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma R&G Wirtschaftskanzlei GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
— eines MIETVERTRAGS im privaten Bereich keine Provision/Maklercourtage an die R&G Wirtschaftskanzlei GmbH zu zahlen.
— eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an R&G Wirtschaftskanzlei GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
— eines MIETVERTRAGS im gewerblichen Bereich die ausgewiesene Provision/Maklercourtage an die R&G Wirtschaftskanzlei GmbH zu zahlen
R&G Wirtschaftskanzlei GmbH,
Karl-Halle-Straße 2–6
58097 Hagen
www.meinerg.de
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.