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Grundsätzlich gilt: Die Einnahmen aus Immobilien setzen sich nicht nur aus der Netto-Kaltmiete zusammen, sondern auch aus den Nebenkostenvorauszahlungen. Diese Einnahmen können durch eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung wieder reduziert werden. Es ist wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben zu kennen, um die Steuerlast korrekt zu ermitteln.
Einnahmen
Ausgaben
Neben den Einnahmen gibt es viele Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind und somit deinen Gewinn reduzieren. Hierzu gehören unter anderem:
Podcast-Zeitstempel: Mehr dazu findest du im Podcast bei Minute 05:00.
Ein interessanter Trick für Immobilieninvestoren ist die Möglichkeit, Zinsen im Voraus zu zahlen. Wenn du beispielsweise Zinsen von 100.000 Euro über zehn Jahre zahlen musst, kannst du der Bank anbieten, direkt 20.000 Euro im Voraus zu zahlen. Diese Vorauszahlung kannst du zu 100 % steuerlich absetzen, was deine Steuerlast im aktuellen Jahr senkt.
Vorteil der Vorauszahlung:
Podcast-Zeitstempel: Mehr dazu findest du im Podcast bei Minute 12:00.
Beim Kauf einer Immobilie gibt es zahlreiche Kosten, die du direkt absetzen kannst. Dazu gehören nicht nur die Notarkosten und Maklergebühren, sondern auch die Kosten für Gutachter, Steuerberater und Fahrtkosten.
Absetzbare Kosten:
Podcast-Zeitstempel: Weitere Informationen dazu findest du im Podcast bei Minute 15:30.
Ein besonders großer Vorteil für Immobilieninvestoren ist die Absetzung für Abnutzung (AFA). Sie ermöglicht es dir, den Wert deines Gebäudes jedes Jahr um 2 % abzuschreiben. Früher wurde der Kaufpreis aufgeteilt: 80 % für das Gebäude, 20 % für das Grundstück. Aus Sicht des Finanzamts kann nur das Gebäude abgeschrieben werden, da das Grundstück nicht an Wert verliert.
AFA-Berechnung:
Podcast-Zeitstempel: Die genaue Berechnung findest du im Podcast bei Minute 18:00.
Ein häufiger Fehler, den viele Immobilieninvestoren machen, ist das Überschreiten der 15 %-Regel bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten. Diese Kosten können nur in den ersten drei Jahren nach dem Kauf steuerlich voll abgesetzt werden, wenn sie 15 % des Gebäudewerts nicht überschreiten. Andernfalls müssen die Kosten über 50 Jahre abgeschrieben werden, was steuerlich ungünstiger ist.
Wichtig zu wissen:
Podcast-Zeitstempel: Mehr zu diesem Thema erfährst du im Podcast bei Minute 22:00.