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Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Einkommensgrenze für die Förderung von Wohneigentum. Bisher lag diese bei 60.000 Euro Jahreseinkommen, was vielen Familien den Zugang zum Eigenheim erschwerte. Jetzt soll die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind auf 90.000 Euro angehoben werden. Dies eröffnet mehr Familien die Möglichkeit, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.
Ein weiterer Schritt ist die geplante Umnutzung vonGewerbeimmobilien zu Wohnraum. Dieses Förderprogramm soll es erleichtern, Büro-und Einzelhandelsflächen in klimafreundlichen Wohnraum umzuwandeln. LautSchätzungen könnten dadurch 235.000 neue Wohnungen entstehen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Wohnraum in Ballungszentren zu erweitern und gleichzeitig leerstehende Gewerbeimmobilien sinnvoll zu nutzen.
Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, den sozialenWohnungsbau zu fördern. In den Jahren 2022 bis 2027 sollen insgesamt 18,15Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden. Jeder Eurodes Bundes wird von den Ländern kofinanziert, was bedeutet, dass insgesamt rund45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen könnten.Dies könnte die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erheblich beschleunigen.
Eine weitere Neuerung betrifft die steuerliche Abschreibung fürNeubauten. Ab 2023 soll es eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA)geben, die den Neubau attraktiver macht. Dies bedeutet, dass in den erstenJahren nach Fertigstellung größere Beträge steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Bauaktivitäten anzukurbeln.
Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit, Planungs- undGenehmigungsprozesse im Wohnungsbau zu beschleunigen. Dies soll durch den Abbauvon Bürokratie und die Digitalisierung erreicht werden. Auch die Zusammenarbeit mit den 16 Bundesländern wird intensiviert, um die Genehmigungsverfahren auf drei Monate zu begrenzen und innovative Bauverfahren zu fördern.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wohngemeinnützigkeit soll im kommenden Jahr umgesetzt werden. Dies könnte Investitionszuschüsse undSteuervorteile für soziale Einrichtungen, Stiftungen, kirchliche Träger und Genossenschaften bedeuten, um Wohnungen mit dauerhafter Sozialbindung zu schaffen.
Die Verhandlungen über eine Senkung der Grunderwerbsteuer gestalten sich schwierig, da die Länder hier das Sagen haben. Ziel ist es jedoch, die Kaufnebenkosten für selbst genutztes Wohneigentum zu senken und denErwerb von Immobilien zu erleichtern.