Raum für Raum eintragen – die Anrechnung nach Wohnflächenverordnung rechnet sich mit. Ausdrucken und mit dem Finanzierungsantrag einreichen.
Die angerechnete Fläche je Raum steht in der Spalte „m²“ neben jeder Zeile.
| Grundfläche aller eingetragenen Räume | – |
| davon voll angerechnet (lichte Höhe ab 2 m) | – |
| davon zur Hälfte (1 bis unter 2 m, unbeheizbarer Wintergarten oder Schwimmbad) | – |
| davon Balkon, Terrasse, Loggia | – |
| nicht angerechnet (unter 1 m, Keller und andere Zubehörräume) | – |
Ermittelt nach den lichten Maßen gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV). Ort, Datum: ____________________ Unterschrift: ____________________
Arbeitshilfe nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), Stand 31.10.2026. Die Maße tragen Sie selbst ein; ob die Bank eine selbst erstellte Berechnung akzeptiert oder eine vom Architekten verlangt, entscheidet sie im Einzelfall. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser: Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert, auch nicht an uns.
Ein Service der R&G Wirtschaftskanzlei, Hagen.