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Scheidung

Immobilie bei Scheidung verkaufen

Fair, diskret und mit klarem Kopf – wir begleiten Sie durch den Verkauf, wenn sich die Wege trennen.

Eine Trennung ist belastend genug – die gemeinsame Immobilie wirft zusätzlich Fragen auf: Wer bekommt was? Was wird aus dem Kredit? Und wann ist der richtige Zeitpunkt zu verkaufen?

Wir bewerten Ihre Immobilie neutral, vermitteln sachlich zwischen beiden Seiten und sorgen für einen fairen, marktgerechten Verkauf – damit Sie diesen Schritt geordnet hinter sich bringen können.

Ausführlicher Leitfaden: alle sechs Optionen, Trennungsjahr & Kreditfragen

360°-Service

Von der Beschaffung der Unterlagen bis zur Übergabe sind wir an Ihrer Seite – alles aus einer Hand.

Erfahrene Makler

Regionale Marktkenntnis in Hagen und dem Märkischen Kreis – für eine sichere und bequeme Abwicklung.

Großes Netzwerk

Etablierte Portale und vorgemerkte Interessenten sorgen für hohe Reichweite und die passenden Käufer.

So läuft es ab

In fünf Schritten zum Verkauf

  1. 1

    Bewertung

    Wir ermitteln den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie – kostenlos und unverbindlich.

  2. 2

    Vermarktung

    Professionelle Fotos, ein aussagekräftiges Exposé und Inserate auf den großen Portalen.

  3. 3

    Besichtigungen

    Wir filtern Interessenten vor und führen die Besichtigungstermine für Sie durch.

  4. 4

    Preisverhandlung

    Erfahren und sachlich verhandeln wir den optimalen Preis – in Ihrem Sinne.

  5. 5

    Abwicklung

    Wir begleiten Kaufvertrag und Notartermin zuverlässig bis zur Übergabe.

Verkaufserfolge

Ergebnisse, die für sich sprechen

359.000 €

Einfamilienhaus · Hagen

verkauft in 3 Wochen

450.000 €

Einfamilienhaus · Altena

55.000 € über Erwartung

333.000 €

Doppelhaushälfte · Dortmund

18.000 € Mehrerlös

Beispiele aus unserer Vermarktung. Ergebnisse variieren je nach Objekt und Lage.

Häufige Fragen

Häufige Fragen bei Scheidung

Wie wird der Verkaufserlös bei einer Zugewinngemeinschaft aufgeteilt?

In der Regel steht beiden Partnern der hälftige Erlös zu, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Wir sorgen für eine neutrale, marktgerechte Bewertung als faire Grundlage.

Was passiert mit dem laufenden Immobilienkredit?

Der Verkaufserlös wird zunächst zur Ablösung des Darlehens verwendet. Über unsere Baufinanzierungsabteilung klären wir Restschuld und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung mit.

Was, wenn ein Partner nicht verkaufen möchte?

Wir treten neutral und vermittelnd auf und legen beiden Seiten eine sachliche Entscheidungsgrundlage vor. So lässt sich häufig eine einvernehmliche Lösung finden. Als letztes Mittel kann ein Miteigentümer zwar eine Teilungsversteigerung beantragen – die erzielt aber deutlich niedrigere Preise und sollte unbedingt vermieden werden.

Sollten wir noch im Trennungsjahr verkaufen?

Das ist oft sinnvoll: Sie müssen mit dem Verkauf nicht bis zum Abschluss der Scheidung warten, und ein früher Verkauf senkt Doppelbelastungen. Das zwölfmonatige Trennungsjahr ist gute Zeit, die Immobilienfrage in Ruhe zu klären – den passenden Zeitpunkt besprechen wir unverbindlich mit Ihnen.

Hafte ich nach der Scheidung weiter für den gemeinsamen Kredit?

Ja – die Scheidung ändert am Kreditvertrag nichts. Haben beide unterschrieben, haften beide in voller Höhe weiter, unabhängig davon, wer im Haus wohnt. Aus der Mithaftung entlassen kann nur die Bank, und sie ist dazu nicht verpflichtet. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer Bank – wir unterstützen dabei.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Unverbindlich, kostenlos und auf Augenhöhe – Sie entscheiden danach in Ruhe, wie es weitergeht.

Kein Verkaufsdruck. Nur ein ehrliches Gespräch.