Scheidung
Immobilie bei Scheidung verkaufen
Fair, diskret und mit klarem Kopf – wir begleiten Sie durch den Verkauf, wenn sich die Wege trennen.
Eine Trennung ist belastend genug – die gemeinsame Immobilie wirft zusätzlich Fragen auf: Wer bekommt was? Was wird aus dem Kredit? Und wann ist der richtige Zeitpunkt zu verkaufen?
Wir bewerten Ihre Immobilie neutral, vermitteln sachlich zwischen beiden Seiten und sorgen für einen fairen, marktgerechten Verkauf – damit Sie diesen Schritt geordnet hinter sich bringen können.
360°-Service
Von der Beschaffung der Unterlagen bis zur Übergabe sind wir an Ihrer Seite – alles aus einer Hand.
Erfahrene Makler
Regionale Marktkenntnis in Hagen und dem Märkischen Kreis – für eine sichere und bequeme Abwicklung.
Großes Netzwerk
Etablierte Portale und vorgemerkte Interessenten sorgen für hohe Reichweite und die passenden Käufer.
So läuft es ab
In fünf Schritten zum Verkauf
- 1
Bewertung
Wir ermitteln den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie – kostenlos und unverbindlich.
- 2
Vermarktung
Professionelle Fotos, ein aussagekräftiges Exposé und Inserate auf den großen Portalen.
- 3
Besichtigungen
Wir filtern Interessenten vor und führen die Besichtigungstermine für Sie durch.
- 4
Preisverhandlung
Erfahren und sachlich verhandeln wir den optimalen Preis – in Ihrem Sinne.
- 5
Abwicklung
Wir begleiten Kaufvertrag und Notartermin zuverlässig bis zur Übergabe.
Verkaufserfolge
Ergebnisse, die für sich sprechen
359.000 €
Einfamilienhaus · Hagen
verkauft in 3 Wochen
450.000 €
Einfamilienhaus · Altena
55.000 € über Erwartung
333.000 €
Doppelhaushälfte · Dortmund
18.000 € Mehrerlös
Beispiele aus unserer Vermarktung. Ergebnisse variieren je nach Objekt und Lage.
Häufige Fragen
Häufige Fragen bei Scheidung
- Wie wird der Verkaufserlös bei einer Zugewinngemeinschaft aufgeteilt?
- In der Regel steht beiden Partnern der hälftige Erlös zu, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Wir sorgen für eine neutrale, marktgerechte Bewertung als faire Grundlage.
- Was passiert mit dem laufenden Immobilienkredit?
- Der Verkaufserlös wird zunächst zur Ablösung des Darlehens verwendet. Über unsere Baufinanzierungsabteilung klären wir Restschuld und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung mit.
- Was, wenn ein Partner nicht verkaufen möchte?
- Wir treten neutral und vermittelnd auf und legen beiden Seiten eine sachliche Entscheidungsgrundlage vor. So lässt sich häufig eine einvernehmliche Lösung finden.
- Sollten wir noch im Trennungsjahr verkaufen?
- Das hängt von Ihrer Situation ab – steuerliche und finanzielle Aspekte spielen eine Rolle. Wir besprechen den richtigen Zeitpunkt unverbindlich mit Ihnen.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Unverbindlich, kostenlos und auf Augenhöhe – Sie entscheiden danach in Ruhe, wie es weitergeht.
Kein Verkaufsdruck. Nur ein ehrliches Gespräch.