Anlageimmobilien · Abschreibung
Restnutzungsdauer berechnen
Wie lange lässt sich Ihr Gebäude noch nutzen – und lohnt es sich, das gutachterlich feststellen zu lassen? Rechnen Sie beides in einem Durchgang: Restnutzungsdauer nach Anlage 2 ImmoWertV und die steuerliche Wirkung nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG.
Das Wichtigste in Kürze
Die Restnutzungsdauer ist die Zeit, die ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Unterhaltung noch wirtschaftlich nutzbar ist. Liegt sie unter der gesetzlich typisierten Dauer – bei den meisten Wohngebäuden 50 Jahre –, darf ein Vermieter nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG über die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer abschreiben und senkt damit seine Steuerlast sofort. Ob das für Ihr Objekt trägt, hängt an drei Zahlen: Gebäudealter, Modernisierungsgrad und Gebäudeanteil am Kaufpreis. Genau die rechnet dieser Potenzialcheck durch.
R&G Wirtschaftskanzlei GmbH
Karl-Halle-Straße 2-6, 58097 Hagen
Tel: +49 2331 62899-18 | info@meinerg.de
Potenzialcheck Restnutzungsdauer
Mehrfamilienhaus, Baujahr 1958 · Bewertungsstichtag 16. September 2026 · Überschlägige Prüfung nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG, kein Gutachten und keine Steuerberatung
Erstellt am
16. September 2026
Restnutzungsdauer
21 Jahre
statt 50 Jahren nach § 7 EStG
Mehr-AfA pro Jahr
7.250 €
12.500 € statt 5.250 €
Steuerentlastung p. a.
3.039 €
bei 41,9 % Grenzsteuersatz
Angaben zum Objekt
| Objekttyp | Mehrfamilienhaus |
|---|---|
| Ursprüngliches Baujahr | 1958 |
| Bewertungsstichtag | 16. September 2026 |
| Gesamtnutzungsdauer | 80 Jahre |
| Gebäudealter | 68 Jahre |
| Relatives Alter | 85 % |
| Modernisierungspunkte | 3 von 20 |
Modernisierungen nach Anlage 2 ImmoWertV
| Maßnahme | Jahr | Punkte |
|---|---|---|
| Dachhaut und Dachkonstruktion | – | 0 / 2 |
| Wärmedämmung Dach / oberste Decke | – | 0 / 2 |
| Fenster und Außentüren | 2014 | 1 / 2 |
| Leitungssysteme | – | 0 / 2 |
| Heizungsanlage | 2016 | 1 / 2 |
| Wärmedämmung Außenwände | – | 0 / 4 |
| Bäder | 2018 | 1 / 2 |
| Innenausbau | – | 0 / 2 |
| Grundrissgestaltung | – | 0 / 2 |
| Summe | 3 / 20 | |
Modernisierungsgrad: kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
Wirtschaftlichkeit
Bemessungsgrundlage
| Anschaffungskosten | 350.000 € |
|---|---|
| Gebäudeanteil | 75 % |
| Anteil Einkünfteerzielung | 100 % |
| Abschreibungsbasis | 262.500 € |
| Bisherige AfA (2,0 %) | 5.250 € p. a. |
| Mögliche AfA über 21 Jahre | 12.500 € p. a. |
Wirkung
| Erhöhung der AfA | 7.250 € p. a. |
|---|---|
| Steuerentlastung (41,9 %) | 3.039 € p. a. |
| Vorgezogene AfA gesamt | 152.250 € |
| Steuerwirkung gesamt | 63.818 € |
| Gutachtenkosten | 1.200 € |
| Amortisation | 0,4 Jahre |
Nächster Schritt: Gutachten beauftragen
Vorprüfung, kein Nachweis – fürs Finanzamt braucht es ein Gutachten zum konkreten Gebäude. In Hagen empfehlen wir:
Michael H. Sommer
Sachverständiger für Immobilienbewertung · Hagen-Hohenlimburg
✓ Öffentlich bestellt und vereidigt (SIHK zu Hagen)
✓ Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Langenkampstr. 6, 58119 Hagen
Telefon 02334 5030758
office@sommer-immobilienbewertung.de
sommer-immobilienbewertung.de
Annahmen und Hinweise
Steuerliche Annahmen: Grundtarif 2026, zu versteuerndes Einkommen 75.000 €, mit Solidaritätszuschlag Rechenweg: Modell der Anlage 2 ImmoWertV: RND = a · Alter² / GND − b · Alter + c · GND, mit a = 0,9033, b = 1,9263 und c = 1,2505. Zwischen den fünf Stützstellen der Tabelle 3 wird linear interpoliert.
Michael H. Sommer gehört nicht zur R&G Wirtschaftskanzlei GmbH; Beauftragung und Honorar laufen direkt zwischen Ihnen und seinem Büro, R&G erhält dafür keine Vergütung. Ein Modellwert ist kein Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Nicht berücksichtigt: Sonderabschreibungen, bereits verbrauchte AfA, nachträgliche Herstellungskosten sowie die Wirkung der AfA auf einen späteren Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG. Die R&G Wirtschaftskanzlei GmbH erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung – bitte besprechen Sie Ihren Fall mit Ihrem Steuerberater.
Überschlägige Vorprüfung. Der Rechner zeigt eine Größenordnung – er ersetzt kein Nutzungsdauergutachten, keine Steuerberatung und keine Einzelfallprüfung. Ob das Finanzamt eine kürzere Nutzungsdauer anerkennt, entscheidet sich am konkreten Objekt, nicht an dieser Rechnung.
01 · Objektcheck
Restnutzungsdauer nach Anlage 2 ImmoWertV
Eckdaten des Objekts und die Modernisierungen, die tatsächlich gemacht wurden.
Eine Kernsanierung ist mehr als eine Summe von Maßnahmen: Decken, Dach, Fassade, Leitungen und Grundriss werden praktisch vollständig erneuert. Dann gilt das Sanierungsjahr als neues Baujahr und die Punktetabelle greift nicht mehr – die Restnutzungsdauer beträgt höchstens 90 % der Gesamtnutzungsdauer.
Modernisierungsmaßnahmen
Tragen Sie möglichst das Jahr der Maßnahme ein. Liegt es höchstens 20 Jahre vor dem Stichtag, wird automatisch „teilweise“ vorgeschlagen – die Hälfte der Maximalpunkte. Den Regler können Sie danach frei korrigieren.
Dach in zwei Zeilen: Die Anlage 2 führt „Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung“ als ein Element mit vier Punkten. Weil viele Dächer neu gedeckt, aber nicht gedämmt wurden, ist es hier in Dachhaut und Wärmedämmung mit je zwei Punkten aufgeteilt. Die Punktesumme und das Ergebnis bleiben identisch.
Beim Mehrfamilienhaus zählt der Zustand des Gesamtgebäudes. Maßnahmen in einzelnen Wohnungen (Bad, Innenausbau) wirken nur, soweit sie das Haus insgesamt prägen.
Dachhaut und Dachkonstruktion erneuert
Dach – baulicher Zustand · maximal 2 Punkte
Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke verbessert
Dach – energetischer Standard · maximal 2 Punkte
Modernisierung der Fenster und Außentüren
Verglasung, Rahmen, Dichtigkeit · maximal 2 Punkte
Modernisierung der Leitungssysteme
Strom, Gas, Wasser und Abwasser · maximal 2 Punkte
Modernisierung der Heizungsanlage
Wärmeerzeuger und Verteilung · maximal 2 Punkte
Wärmedämmung der Außenwände
Fassade – energetischer Standard · maximal 4 Punkte
Modernisierung der Bäder
Sanitärobjekte, Fliesen, Installation · maximal 2 Punkte
Modernisierung des Innenausbaus
Decken, Fußböden und Treppen · maximal 2 Punkte
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung
Zuschnitt und Nutzbarkeit der Räume · maximal 2 Punkte
Rechnerisches Ergebnis
21
Jahre Restnutzungsdauer am Stichtag
- Modernisierungsgrad
- kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
- Punkte
- 3 / 20
- Rechenbasis
- 80 / 68 Jahre
- Typisierte Dauer (§ 7 EStG)
- 50 Jahre
Modell der Anlage 2 ImmoWertV: RND = a · Alter² / GND − b · Alter + c · GND, mit a = 0,9033, b = 1,9263 und c = 1,2505. Zwischen den fünf Stützstellen der Tabelle 3 wird linear interpoliert.
02 · Wirtschaftlichkeit
Was die kürzere Nutzungsdauer steuerlich bringt
Nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG darf statt des typisierten Satzes die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden – wenn sie nachgewiesen ist.
Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Den Gebäudeanteil ermitteln Sie über die Kaufpreisaufteilung im Vertrag oder die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums. In Hagen und im Märkischen Kreis liegt er wegen der moderaten Bodenwerte oft höher als in Großstädten.
Bei vollständiger Selbstnutzung 0 % – dann gibt es keine AfA. Bei einem teilweise selbst genutzten Zweifamilienhaus zählt nur der vermietete Anteil.
Steuerliche Annahmen
Die Mehr-AfA wirkt an Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Entweder wir rechnen ihn aus dem Tarif – oder Sie kennen ihn schon.
Das zu versteuernde Einkommen steht in Ihrem letzten Steuerbescheid – es ist deutlich niedriger als das Bruttogehalt.
Einschätzung
Gut prüfenswert
- Bemessungsgrundlage75 % Gebäude · 100 % vermietet
- 262.500 €
- Bisherige AfA (2,0 % p. a.)
- 5.250 €
- Mögliche AfA p. a.über 21 Jahre
- 12.500 €
Mehr-AfA pro Jahr
7.250 €
Davon wirken 3.039 € steuermindernd (41,9 %). Die AfA selbst ist kein Auszahlungsbetrag – sie senkt nur die Bemessungsgrundlage.
- Vorgezogenes Abschreibungsvolumenüber die gesamte Restnutzungsdauer
- 152.250 €
- Steuerwirkung insgesamtbei konstantem Grenzsteuersatz
- 63.818 €
- Amortisation der Gutachtenkosten
- 0,4 Jahre
Skala: 10 Jahre bis zur Amortisation
Die Gutachtenkosten wären rechnerisch nach rund 0,4 Jahren wieder eingespielt. Jetzt kommt es auf die objektindividuellen Gründe an.
Vier Fragen entscheiden, ob sich das Gutachten lohnt
- 1Wird überhaupt abgeschrieben?AfA setzt eine Nutzung zur Erzielung von Einkünften voraus. Wer selbst einzieht, schreibt nichts ab – dann ist die Restnutzungsdauer steuerlich ohne Bedeutung.
- 2Ist sie kürzer als die Typisierung?Nur wenn die tatsächliche Nutzungsdauer unter den 50 Jahren des § 7 Absatz 4 EStG liegt, entsteht eine höhere lineare AfA.
- 3Ist der Gebäudeanteil belastbar?Je höher der Gebäudeanteil, desto größer die Bemessungsgrundlage – und desto genauer schaut das Finanzamt auf die Aufteilung. Eine vertragliche Aufteilung muss wirtschaftlich haltbar sein.
- 4Gibt es objektindividuelle Gründe?Alter allein genügt nicht. Es zählen technischer Verschleiss, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Nutzungsgrenzen – belegt am konkreten Objekt.
Grundlagen und Grenzen dieser Rechnung: Restnutzungsdauer nach Anlage 2 ImmoWertV (zu § 12 Absatz 5 Satz 1), Zwischenstufen der Tabelle 3 linear interpoliert. Typisierte Abschreibung nach § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 EStG, kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG. Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG für 2026, Splitting nach § 32a Absatz 5 EStG, Solidaritätszuschlag nach dem SolzG. Nicht berücksichtigt: Sonderabschreibungen (etwa § 7b EStG), bereits verbrauchte AfA des Vorbesitzers, nachträgliche Herstellungskosten, Verlustverrechnungsgrenzen sowie die Wirkung der AfA auf einen späteren Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG. Der Rechner prognostiziert nicht, ob das Finanzamt eine kürzere Nutzungsdauer anerkennt.
So rechnet das Modell
Anlage 2 ImmoWertV – Schritt für Schritt
Die Immobilienwertermittlungsverordnung enthält ein vollständig offengelegtes Modell zur Restnutzungsdauer von Wohngebäuden bei Modernisierungen. Es steckt in Anlage 2 zu § 12 Absatz 5 Satz 1 und besteht aus drei Tabellen und einer Formel. Der Rechner oben arbeitet genau damit – hier können Sie jeden Schritt nachlesen.
Schritt 1: Modernisierungspunkte vergeben (Tabelle 1)
Neun Elemente, zusammen höchstens 20 Punkte. Gewertet wird, was tatsächlich erneuert wurde – nicht, was geplant ist. Maßnahmen, die lange zurückliegen, zählen nicht mehr voll: Auch eine neue Heizung von 1995 ist heute wieder alt.
| Modernisierungselement | max. Punkte |
|---|---|
| Dachhaut und Dachkonstruktion erneuertDach – baulicher Zustand | 2 |
| Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke verbessertDach – energetischer Standard | 2 |
| Modernisierung der Fenster und AußentürenVerglasung, Rahmen, Dichtigkeit | 2 |
| Modernisierung der LeitungssystemeStrom, Gas, Wasser und Abwasser | 2 |
| Modernisierung der HeizungsanlageWärmeerzeuger und Verteilung | 2 |
| Wärmedämmung der AußenwändeFassade – energetischer Standard | 4 |
| Modernisierung der BäderSanitärobjekte, Fliesen, Installation | 2 |
| Modernisierung des InnenausbausDecken, Fußböden und Treppen | 2 |
| Wesentliche Verbesserung der GrundrissgestaltungZuschnitt und Nutzbarkeit der Räume | 2 |
| Summe | 20 |
Die Verordnung führt „Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung“ als ein Element mit vier Punkten. Weil in der Praxis sehr viele Dächer neu gedeckt, aber nie gedämmt wurden, ist es im Rechner in zwei Zeilen mit je zwei Punkten aufgeteilt. An der Punktesumme und am Ergebnis ändert das nichts.
Schritt 2: Modernisierungsgrad ablesen (Tabelle 2)
Die Punktesumme wird einer von fünf Klassen zugeordnet. Hier rechnen viele Online-Tools falsch: Die Klassengrenzen sind nicht 1, 4, 8, 13 und 18 – das sind nur die Repräsentanten der Klassen in Tabelle 3.
0–1
Punkte
nicht modernisiert
2–5
Punkte
kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
6–10
Punkte
mittlerer Modernisierungsgrad
11–17
Punkte
überwiegend modernisiert
18–20
Punkte
umfassend modernisiert
Schritt 3: Restnutzungsdauer berechnen (Tabelle 3)
Jeder Modernisierungsgrad hat drei Koeffizienten. Damit gilt:
RND = a · Alter² / GND − b · Alter + c · GND
| Modernisierungsgrad | Punkte | a | b | c | ab rel. Alter |
|---|---|---|---|---|---|
| nicht modernisiert | 1 | 1,2500 | 2,6250 | 1,5250 | 60 % |
| kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung | 4 | 0,7300 | 1,5770 | 1,1133 | 40 % |
| mittlerer Modernisierungsgrad | 8 | 0,5000 | 1,1000 | 1,0000 | 20 % |
| überwiegend modernisiert | 13 | 0,3300 | 0,7350 | 0,9528 | 15 % |
| umfassend modernisiert | 18 | 0,2000 | 0,4400 | 0,9420 | 10 % |
Die Anwendungsschwelle
Modernisierungen wirken erst, wenn die Bausubstanz ein gewisses Alter erreicht hat. Unterhalb des relativen Alters in der letzten Spalte gilt deshalb die lineare Restdauer: Gesamtnutzungsdauer minus Alter.
Die 70-Prozent-Grenze
Modernisierung verjüngt ein Gebäude nicht beliebig. Die Kurven laufen so, dass sich die Restnutzungsdauer auf höchstens 70 % der Gesamtnutzungsdauer strecken lässt – auch bei allen 20 Punkten.
Die Kernsanierung
Sie ist der Sonderfall: Werden Dach, Decken, Fassade, Leitungen und Grundriss praktisch vollständig erneuert, gilt das Sanierungsjahr als neues Baujahr und die Restnutzungsdauer kann bis zu 90 % der Gesamtnutzungsdauer erreichen.
Die Verordnung nennt nur die fünf Stützstellen der Tabelle. Der Rechner interpoliert dazwischen linear – sonst würde das Ergebnis um mehrere Jahre springen, sobald ein einzelner Punkt dazukommt. In einem Gutachten ist diese Zwischenstufe zu begründen.
Die steuerliche Seite
Warum die Restnutzungsdauer Geld wert ist
Wer eine Immobilie vermietet, schreibt das Gebäude ab – den Grund und Boden nicht. Das Gesetz unterstellt dafür pauschale Nutzungsdauern, unabhängig davon, in welchem Zustand das Gebäude tatsächlich ist:
| Wohngebäude, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG | AfA-Satz | entspricht |
|---|---|---|
| Fertigstellung nach dem 31.12.2022Buchstabe a | 3,0 % | 33⅓ Jahre |
| Fertigstellung nach dem 31.12.1924Buchstabe b | 2,0 % | 50 Jahre |
| Fertigstellung vor dem 01.01.1925Buchstabe c | 2,5 % | 40 Jahre |
Satz 2 derselben Vorschrift erlaubt die Abweichung: Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als die typisierte, darf nach ihr abgeschrieben werden. Aus 2 % pro Jahr werden bei 25 Jahren Restnutzungsdauer 4 % – die jährlichen Werbungskosten verdoppeln sich, ohne dass ein Euro zusätzlich ausgegeben wird.
Damit es keine Enttäuschung gibt: Das ist kein zusätzlicher Abzug, sondern eine Vorverlagerung. Nach Ablauf der Restnutzungsdauer ist das Abschreibungsvolumen verbraucht. Der Vorteil liegt im Zins- und Progressionseffekt – die Entlastung kommt früh und in den Jahren mit hohem Grenzsteuersatz. Wer innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft, bekommt über § 23 EStG einen Teil davon wieder belastet, weil die in Anspruch genommene AfA die Anschaffungskosten mindert.
Was das Finanzamt verlangt – und was sich 2025 geändert hat
- 28.07.2021BFH, IX R 25/19Der Bundesfinanzhof stellt klar: Wer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer geltend macht, darf sich jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zum Nachweis geeignet erscheint. Ein Wertgutachten, das die Restnutzungsdauer nach der ImmoWertV ermittelt, kann dafür genügen.
- 22.02.2023BMF-Schreiben IV C 3 - S 2196/22/10006 :005Die Finanzverwaltung zieht die Anforderungen deutlich an: Gefordert wird ein Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger. Die schlichte Übernahme einer Restnutzungsdauer aus einem ImmoWertV-Modell wird ausdrücklich nicht anerkannt.
- 23.01.2024BFH, IX R 14/23Der BFH bleibt bei seiner Linie: Entscheidend ist nicht die Methode, sondern ob sie technischen Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Nutzungsbeschränkungen nachvollziehbar berücksichtigt.
- 01.12.2025Aufhebung des BMF-SchreibensDas Schreiben vom 22.02.2023 wird aufgehoben. Damit gibt es keine vorgeschriebene Gutachtermethode und keinen abgeschlossenen Kreis zugelassener Sachverständiger mehr – maßgeblich sind der Gesetzeswortlaut und die BFH-Rechtsprechung. Für Eigentümer sind die formalen Hürden damit niedriger als in den Jahren zuvor.
Das Entscheidende bleibt aber gleich: Ein Modellwert aus Anlage 2 ImmoWertV ist kein Nachweis. Gefordert ist eine sachverständige Beurteilung des konkreten Gebäudes, die technischen Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Nutzungsbeschränkungen nachvollziehbar würdigt. Die Beweislast liegt bei Ihnen – deshalb ist die Vorprüfung mit diesem Rechner der erste, nicht der letzte Schritt.
Rechtsstand der Darstellung: September 2026. Steuerrecht ändert sich; wir sind Immobilienmakler und Baufinanzierungsvermittler und erbringen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor einer Entscheidung von Ihrem Steuerberater prüfen.
Ehrlich gerechnet
Was dieser Rechner nicht kann
Rechner, die alles versprechen, sind der Grund, warum manche Eigentümer Gutachten für 1.500 Euro beauftragen, aus denen nie ein Steuervorteil wird. Deshalb hier offen die Grenzen:
Er sagt nichts über die Anerkennung
Ob das Finanzamt Ihre kürzere Nutzungsdauer akzeptiert, hängt am Gutachten und am konkreten Objekt – nicht an einer Modellformel.
Er kennt Ihre Vorgeschichte nicht
Bereits verbrauchte AfA, nachträgliche Herstellungskosten, ein früherer Einlagewert oder eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen verändern die Bemessungsgrundlage.
Er rechnet ohne Sonderabschreibungen
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, Denkmal- und Sanierungsgebiets-AfA nach §§ 7h und 7i EStG bleiben außen vor – sie folgen eigenen Regeln.
Er unterstellt einen konstanten Steuersatz
Die Wirkung über die gesamte Restnutzungsdauer ist mit dem heutigen Grenzsteuersatz gerechnet. Verluste, die nicht verrechnet werden können, und Tarifänderungen bleiben unberücksichtigt.
Er ist ein Modell für Wohngebäude
Anlage 2 ImmoWertV ist ausdrücklich für Wohngebäude gemacht. Für Gewerbe- und gemischt genutzte Objekte liefert er nur eine Hilfsgröße.
Er sieht Ihr Gebäude nicht
Feuchte im Keller, ein Bergschaden, eine Nutzungsbeschränkung im Bebauungsplan – genau solche Dinge entscheiden im Einzelfall und stehen in keiner Punktetabelle.
Restnutzungsdauer in Hagen und im Märkischen Kreis
In unserem Markt trifft ein großer Bestand an Vorkriegs- und Nachkriegsbauten auf moderate Bodenwerte. Für Kapitalanleger ist das eine günstige Kombination: Ein hohes relatives Alter drückt die Restnutzungsdauer, und ein niedriger Bodenwertanteil hebt den Gebäudeanteil am Kaufpreis – und damit die Abschreibungsbemessungsgrundlage. Beides zusammen macht die Prüfung hier häufiger lohnend als in Lagen, in denen der halbe Kaufpreis auf das Grundstück entfällt.
Wir sehen das im Tagesgeschäft bei Mehrfamilienhäusern in Wehringhausen, Altenhagen und Haspe, aber auch bei Eigentumswohnungen in Hohenlimburg. Wenn Sie ein Objekt konkret im Blick haben, ordnen wir die Zahlen gern gemeinsam ein – und sagen Ihnen auch, wenn sich ein Gutachten in Ihrem Fall nicht lohnt.
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Häufige Fragen
Fragen zur Restnutzungsdauer
Was ist die Restnutzungsdauer einer Immobilie?
Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Unterhaltung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters – verlängert sich aber durch Modernisierungen. Anlage 2 der ImmoWertV beschreibt dafür ein Punktemodell mit maximal 20 Punkten.
Wie wird die Restnutzungsdauer nach ImmoWertV berechnet?
Neun Modernisierungselemente werden mit Punkten bewertet, zusammen höchstens 20. Aus der Punktesumme folgt der Modernisierungsgrad und damit ein Satz Koeffizienten a, b und c. Die Restnutzungsdauer berechnet sich dann als a · Alter² / GND − b · Alter + c · GND. Wichtig: Das Modell greift erst ab einem bestimmten relativen Alter – bei jüngeren Gebäuden gilt schlicht Gesamtnutzungsdauer minus Alter.
Wie viel Steuern spare ich durch eine kürzere Restnutzungsdauer?
Statt der typisierten 2 % pro Jahr schreiben Sie das Gebäude über die tatsächliche Restnutzungsdauer ab. Bei 250.000 Euro Gebäudeanteil und 25 Jahren Restnutzungsdauer sind das 10.000 Euro statt 5.000 Euro im Jahr – 5.000 Euro mehr Werbungskosten. Bei 42 % Grenzsteuersatz entspricht das rund 2.100 Euro weniger Steuern pro Jahr. Der Rechner oben macht das für Ihre Zahlen.
Ist die höhere AfA ein dauerhafter Vorteil?
Nein, und das wird oft verschwiegen: Es ist eine Vorverlagerung. Sie schreiben dasselbe Gebäude schneller ab – nach Ablauf der Restnutzungsdauer ist das Abschreibungsvolumen verbraucht und es gibt keine AfA mehr. Der Vorteil liegt im Zinseffekt und darin, dass die Entlastung dann eintritt, wenn Ihr Grenzsteuersatz hoch ist. Zusätzlich mindert die in Anspruch genommene AfA die Anschaffungskosten und erhöht damit einen etwaigen Veräußerungsgewinn innerhalb der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG.
Reicht das Ergebnis dieses Rechners dem Finanzamt?
Nein. Der Rechner liefert den Modellwert nach Anlage 2 ImmoWertV – eine Vorprüfung, ob sich ein Gutachten überhaupt lohnen kann. Für das Finanzamt braucht es ein sachverständiges Gutachten zum konkreten Gebäude, das technischen Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Nutzungsbeschränkungen nachvollziehbar würdigt. Ein reiner Modellwert genügt dafür nicht.
Welche Gutachter werden anerkannt?
Seit der Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 zum 1. Dezember 2025 gibt es keine vorgeschriebene Gutachtermethode und keinen geschlossenen Kreis zugelassener Sachverständiger mehr. Maßgeblich sind § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und die BFH-Rechtsprechung. Ein Gutachten einer fachlich einschlägig qualifizierten Person, das die maßgeblichen Faktoren belegt, ist damit grundsätzlich geeignet – die Beweislast liegt allerdings weiter bei Ihnen.
Was kostet ein Nutzungsdauergutachten?
Für ein reines Nutzungsdauergutachten liegen die Angebote je nach Objekt und Prüftiefe meist im mittleren dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich – deutlich unter einem vollständigen Verkehrswertgutachten. Rechnen Sie die Kosten immer gegen die jährliche Steuerentlastung: Der Rechner zeigt Ihnen, nach wie vielen Jahren sie wieder eingespielt wären.
Gilt das auch für Eigentumswohnungen?
Ja, das Modell der Anlage 2 gilt für Wohngebäude, also auch für Wohnungseigentum. Praktisch ist die Punktevergabe dort schwieriger: Dach, Fassade, zentrale Leitungen und Heizung gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die Jahre der Maßnahmen stehen in den Beschlüssen und Abrechnungen der WEG – nicht in Ihren eigenen Unterlagen.
Bringt ein Gutachten bei selbst genutzten Immobilien etwas?
Steuerlich nicht. Abschreibung setzt eine Nutzung zur Erzielung von Einkünften voraus. Wer selbst einzieht, hat keine AfA – und damit nichts, was eine kürzere Nutzungsdauer erhöhen könnte. Für die Wertermittlung beim Verkauf spielt die Restnutzungsdauer dagegen durchaus eine Rolle, vor allem im Ertragswertverfahren.
Warum lohnt sich das in Hagen und im Märkischen Kreis besonders oft?
Weil hier zwei Dinge zusammenkommen: ein hoher Anteil an Vorkriegs- und Nachkriegsbauten mit entsprechend hohem relativen Alter – und moderate Bodenwerte. Ein niedriger Bodenwertanteil bedeutet einen hohen Gebäudeanteil am Kaufpreis, und der Gebäudeanteil ist die Bemessungsgrundlage der AfA. Beides zusammen vergrößert den möglichen Effekt gegenüber Großstadtlagen.
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