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Versicherung · Bauphase

Bauleistungsversicherung: Kosten, Leistungen und Anbieter im Vergleich

Was die Police wirklich zahlt, was die Bedingungen ausschließen – und worauf es beim Bauen in Hagen ankommt.

Von der R&G Versicherungsmakler GmbH Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Karl-Halle-Straße 2-6, 58097 Hagen. Fachlich geprüft von Marc Günther ·

Das Wichtigste in Kürze

Die Bauleistungsversicherung zahlt für unvorhergesehene Schäden am entstehenden Haus – Sturm, Vandalismus, Folgeschäden aus Baufehlern – und zwar unabhängig davon, wer sie verursacht hat. Sie kostet einmalig ab etwa 220 € bei 250.000 € Bausumme; für ein Bauvorhaben über 400.000 € fand die Stiftung Warentest Beiträge zwischen 356 und 1.071 €. Nicht versichert sind Feuer, normales Wetter, Baumängel und Gewässer – die drei wichtigsten Lücken lassen sich schließen, wenn man sie vor Vertragsschluss kennt. Pflicht ist keine dieser Policen: verpflichtend ist beim privaten Hausbau nur die Anmeldung der Bauhelfer bei der BG BAU.

Warum ein Sturm am Rohbau Ihr Problem ist – und nicht das der Baufirma

Die meisten Bauherren gehen davon aus, dass die Baufirma für alles geradesteht, bis der Schlüssel übergeben ist. Im Gesetz steht das auch so: Nach § 644 Abs. 1 BGB trägt der Unternehmer die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.

Nur unterschreiben Sie beim Hausbau fast nie einen reinen BGB-Vertrag. Bauunternehmen und Generalunternehmer arbeiten mit der VOB/B – und dort steht in § 7 Abs. 1: Wird die ausgeführte Leistung vor der Abnahme „durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört“, behält der Unternehmer seinen Anspruch für das bereits Gebaute.

Was das praktisch heißt

Ein Sturm legt den halbfertigen Dachstuhl um. Die Baufirma stellt die bereits erbrachte Leistung in Rechnung – zu Recht. Und den Wiederaufbau beauftragen Sie ein zweites Mal. Zweimal bezahlt, einmal gebaut. Genau diese Lücke schließt die Bauleistungsversicherung, und zwar ohne dass vorher geklärt werden muss, wer schuld war.

Wie nah das ist: Hagen, 29. Mai 2024

Zehn Minuten am späten Nachmittag haben gereicht. Ein Sturm mit gemessenen 116 Kilometern pro Stunde zog über die Hagener Innenstadt, riss der Pfarrkirche St. Elisabeth die Turmspitze aus der Verankerung und warf sie auf die Straße. In der Karl-Halle-Straße – unserer eigenen – wurde ein Dachstuhl aufgerissen, auf der Fleyer Straße kippten Bäume auf parkende Autos. 120 Einsatzkräfte rückten zu 40 Einsätzen aus. Verletzt wurde niemand. Der Deutsche Wetterdienst hielt es für „gut möglich, dass es ein kurzlebiger Tornado war“.

Genau so ein Ereignis meinen die Bedingungen, wenn sie von außergewöhnlicher Witterung sprechen – und genau dafür zahlt die Bauleistungsversicherung. Der Herbststurm, mit dem im Oktober jeder rechnen muss, ist dagegen ausgeschlossen. Wer im Mai 2024 in Hagen gebaut hat, kannte den Unterschied am Abend desselben Tages.

Was die Bauleistungsversicherung zahlt – und was nicht

Die Police ist eine Allgefahrendeckung: Versichert sind laut den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft „unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen“. Unvorhergesehen heißt: Was Sie mit dem nötigen Fachwissen hätten kommen sehen, ist nicht versichert. Die Fundstellen in Klammern beziehen sich auf die ABBL 2018 – damit können Sie jeden Punkt in Ihrem eigenen Angebot nachschlagen.

Versichert ist typischerweise

  • Unwetter über dem üblichen Maß

    Sturm reißt die Dachlattung ab, Starkregen unterspült die Baugrube, Hagel zerschlägt die frisch gesetzten Fenster.

  • Vandalismus und Baustellen-Randale

    Unbekannte beschädigen den Rohbau mutwillig, sprühen Graffiti oder zerstören bereits gesetzte Bauteile.

  • Fehler beim Bauen – der Folgeschaden

    Ein Material- oder Konstruktionsfehler richtet Schaden an anderen Gewerken an. Der Mangel selbst bleibt Sache des Handwerkers.

  • Unbekannte Eigenschaften des Baugrunds

    Der Boden trägt nicht wie geplant, eine Böschung rutscht ab – Kosten, die im Angebot niemand stehen hatte.

Nicht versichert – die sechs Lücken

  • Feuer, Blitz, Explosion

    Ausdrücklich ausgeschlossen (A1-2.2 a). Dafür gibt es die Feuerrohbauversicherung – in der Wohngebäudeversicherung meist beitragsfrei.

  • Normales Wetter

    Ausgeschlossen ist, „womit aufgrund der örtlichen Verhältnisse in einem Dreimonatszeitraum gerechnet werden muss“ – gemessen an dem, was dort einmal in zehn Jahren vorkommt (A1-2.2 l).

  • Gewässer und beeinflusstes Grundwasser

    Nicht versichert (A1-2.2 b). Wer an Volme, Lenne, Ennepe oder Ruhr baut, braucht die Zusatzklausel – sonst ist die wichtigste Gefahr draußen.

  • Der Mangel selbst

    Die schiefe Wand zahlt der Handwerker, nicht die Versicherung (A1-2.3 a). Versichert ist nur der Schaden, den der Mangel an anderen Leistungen anrichtet.

  • Gestohlenes Material, das noch nicht verbaut ist

    „Abhandenkommen“ ist ausgeschlossen (A1-2.3 b). Nur fest eingebaute Teile – Heizkörper, Waschbecken – lassen sich über eine Klausel mitversichern.

  • Personenschäden und Insolvenz

    Verletzt sich jemand, zahlt die Bauherrenhaftpflicht. Geht die Baufirma pleite, zahlt niemand – die Allianz schließt „Vermögensschäden durch Insolvenz von Bauunternehmen“ ausdrücklich aus.

Stand der Auswertung: 21.09.2026. Grundlage sind die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV (ABBL 2018, Version 01.07.2025). Viele Versicherer arbeiten noch mit den älteren ABN 2011 und weichen in Einzelheiten ab – maßgeblich ist immer Ihr Versicherungsschein.

Wenn die Baufirma pleitegeht

Es ist die eine Lücke, die keine Bauleistungsversicherung schließt: Sie zahlt für Schäden am Bau, nicht für Geld, das mit der Firma verschwindet. Und das Risiko ist kein theoretisches. Im ersten Halbjahr 2026 kamen im Baugewerbe 53,4 Insolvenzen auf 10.000 Unternehmen – nur Verkehr und Lagerei mit 71,6 und das Gastgewerbe mit 59,6 lagen höher.

Drei Dinge wirken dagegen, und zwar in dieser Reihenfolge:

  1. 1.

    Die Sicherheit im Bauvertrag

    wirkt gegen den Geldausfall

    Beim Verbraucherbauvertrag schuldet Ihnen die Baufirma nach § 650m Abs. 2 BGB spätestens mit der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit über 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung – für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel. Und die Abschläge zusammen dürfen 90 Prozent nicht übersteigen. Beide Regeln stehen im Gesetz, aber nur wer sie kennt, ruft sie ab.

  2. 2.

    Der Ratenplan beim Bauträger

    wirkt gegen die Vorleistung

    Kaufen Sie vom Bauträger, gilt § 3 Abs. 2 MaBV: höchstens sieben Raten, jede erst nach dem zugehörigen Baufortschritt. Dazu die Auflassungsvormerkung im Grundbuch – sie ist nach § 106 InsO insolvenzfest und sichert Ihren Anspruch auf das Grundstück auch nach Eröffnung des Verfahrens. Wer vorauszahlt, gibt genau diesen Schutz auf.

  3. 3.

    Der Bauherren-Rechtsschutz

    wirkt gegen die Anwaltskosten

    Er trägt Anwalt und Gericht, wenn Sie Ihre Forderung im Verfahren anmelden oder um Mängel und Verzögerungen streiten müssen. Zwei Bedingungen entscheiden alles: Die übliche Wartezeit beträgt sechs Monate, und ein bereits laufender Streit ist nie versicherbar. Die Police gehört damit vor die Vertragsunterschrift, nicht vor den Spatenstich. Achten Sie auf die Deckungssumme – als Baustein im bestehenden Rechtsschutz sind es oft 10.000 €, projektbezogene Policen gehen bis 100.000 €.

Der Rechtsschutz ersetzt kein Geld. Er sorgt dafür, dass Sie sich den Streit leisten können – das ist etwas anderes, und es ist trotzdem viel wert, wenn die Gegenseite ein Insolvenzverwalter ist. Die Reihenfolge bleibt aber: Erst die Sicherheit im Vertrag verlangen, dann über die Police reden. Was in Ihrem Bauvertrag steht, lesen wir vor der Unterschrift mit Ihnen durch.

Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Sie zahlen einen einmaligen Beitrag für die gesamte Bauzeit, keine Jahresprämie. Die Höhe hängt an der Bausumme – und die Spannen sind groß genug, dass sich ein Vergleich lohnt.

BauvorhabenEinmalbeitragQuelle
Neubau 250.000 €ab 220 €Finanztip, Recherche bei Vergleichsportalen und Anbietern
Neubau 350.000 €220 € plus 65 bis 100 €Finanztip – der Aufschlag gegenüber 250.000 €
Neubau 400.000 €356 bis 1.071 €Finanztest 10/2022, 21 Tarife von 16 Versicherern
Günstigster Einstieg am Marktab 170 €GEV; andere Anbieter nennen Spannen von 170 bis 500 €

Die Stiftung Warentest prüfte im Oktober 2022 21 Tarife von 16 Versicherern und kam zu dem Schluss, dass selbst teure Policen nicht alle Leistungen bieten. Der Preis allein sagt also wenig – entscheidend ist, welche der sechs Lücken oben Ihr Vertrag schließt. Eine kursierende Faustformel von „0,1 bis 0,5 Prozent der Bausumme“ lässt sich auf keiner Anbieterseite belegen; wir verwenden sie deshalb nicht.

Zehn Anbieter im Vergleich

Wir haben am 21.09.2026 die Produktseiten der zehn Versicherer ausgewertet, die im Finanztest 10/2022, im ServiceValue-Fairnesstest 2024 oder in der Suche nach „Bauleistungsversicherung“ vorn stehen. Ein Strich bedeutet: Der Versicherer macht auf seiner Produktseite dazu keine Angabe – auch das ist eine Information, wenn Sie vergleichen wollen.

VersichererFeuerWasser & ElementarSelbstbeteiligungDauer
WGVnein, über WohngebäudeÜberschwemmung, Erdbeben250 €36 Monate
GEVBausteinÜberschwemmung, Überflutung, anhaltender Frost
BarmeniaGothaerauf AntragÜberschwemmunggesamte Bauzeit
Allianzneinhöhere Gewalt2 Jahre
LVMnein, über WohngebäudeHochwasser ausgeschlossen0 bis 5.000 € wählbarbis Bezugsfertigkeit
WürttembergischeFeuerrohbau beitragsfrei, 24 MonateErdbeben, BöschungsabrutschHaftpflicht max. 2 Jahre
Alte LeipzigerHochwasser in der Baugrubemax. 2 Jahre
HDIgegen MehrprämieHochwasser
R+VÜberschwemmungvereinbartbis Bezugsfertigkeit
Westfälische Provinzial

Was hinter den Zeilen steckt

  • WGV

    Im Finanztest 10/2022 einer der beiden günstigsten. Photovoltaik mitversichert, Altbauten ausgeschlossen.

  • GEV

    Ab 170 € einmalig. Baugrund, Schadensuche, Aufräumung und Hilfsbauten mit je 50.000 €, PV bis 25 kWp.

  • BarmeniaGothaer

    Im Finanztest 10/2022 der zweite der beiden günstigsten. Bedingungen noch nach ABN 2011, Altbauten als Option.

  • Allianz

    Bis 5 Mio. € Bausumme, Altbau optional. Schließt Vermögensschäden aus einer Insolvenz der Baufirma ausdrücklich aus.

  • LVM

    Glasbruch auch nach dem Einsetzen. Schließt zusätzlich Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik aus.

  • Württembergische

    Paket aus vier Bausteinen; im Komfort- und Premiumschutz 2026 sind Bauhelfer enthalten.

  • Alte Leipziger

    Die Privathaftpflicht comfort deckt das Bauherrenrisiko bis 300.000 € Bausumme automatisch mit – beim selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus ohne Grenze.

  • HDI

    Diebstahl fest verbundener Teile prämienfrei. Einzige Produktseite, die die Gefahrtragung nach VOB offen anspricht.

  • R+V

    Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe einschließbar; als Paket über die BauschutzPolice.

  • Westfälische Provinzial

    Regional über Sparkassen und Geschäftsstellen vermittelt, auch in Hagen. Wirbt mit Schutz vom ersten Spatenstich bis zum Einzug.

Der Befund aus dem Vergleich

Feuer ist fast nirgends im Grundschutz enthalten, und beim Wasser gehen die Tarife am weitesten auseinander: Die LVM schließt Hochwasser ausdrücklich aus, während WGV, GEV, R+V und Allianz Überschwemmung decken. Die Musterbedingungen selbst nehmen Schäden durch Gewässer generell heraus – wer am Fluss baut, braucht dafür eine eigene Klausel. Wir nennen bewusst keinen „Testsieger“: Welcher Tarif passt, hängt am Grundstück, am Bauvertrag und an den Eigenleistungen.

Die vier Absicherungen der Bauphase – und die eine, die Pflicht ist

Die Bauleistungsversicherung ist eine von vier Policen, die zur Bauzeit gehören. Nur eine davon schreibt der Gesetzgeber vor – und es ist nicht die, die die meisten zuerst nennen.

Bauherrenhaftpflicht

freiwillig – aber die Bank verlangt sie fast immer

Ein Passant stürzt in die offene Baugrube, ein Ziegel trifft das Nachbarauto: Hier haften Sie persönlich und unbegrenzt.

Schützt
Dritte
Kosten
rund ein Tausendstel der Bausumme

Bauleistungsversicherung

freiwillig

Zahlt, wenn dem entstehenden Haus etwas zustößt – unabhängig davon, ob Sie oder eine Baufirma es verschuldet haben.

Schützt
Ihren eigenen Bau
Kosten
einmalig ab etwa 220 €

Feuerrohbauversicherung

freiwillig

In der Regel beitragsfrei in der Wohngebäudeversicherung enthalten, wenn Sie diese vor Baubeginn abschließen. Danach läuft sie als normale Gebäudeversicherung weiter.

Schützt
den Rohbau vor Feuer
Kosten
meist 0 €

Bauhelfer bei der BG BAU

gesetzliche Pflicht

Jedes private Bauvorhaben mit Helfern muss binnen einer Woche nach Baubeginn gemeldet werden – auch wenn Freunde unentgeltlich mitarbeiten.

Schützt
Ihre Helfer
Kosten
mindestens 100 €

Der Beitrag zur BG BAU berechnet sich 2026 aus den geleisteten Helferstunden mal einem fiktiven Stundenlohn von 15,82 € mal dem Beitragssatz von 7,6692 %, mindestens jedoch 100 €. 200 Helferstunden kosten damit 242,65 €. Sie selbst und Ihr Ehe- oder Lebenspartner sind dabei nicht pflichtversichert; eine private Unfallversicherung kann den gesetzlichen Schutz der Helfer nicht ersetzen.

Bauen in Hagen

Warum die Wasserklausel hier über den ganzen Vertrag entscheidet

Hagen liegt an vier Flüssen. Was das im Ernstfall bedeutet, hat der Juli 2021 gezeigt – und genau diese Gefahr nehmen die Musterbedingungen ausdrücklich heraus: Schäden durch Gewässer und durch Grundwasser, das von einem Gewässer beeinflusst wird, sind im Grundschutz nicht versichert. Wer in Hohenlimburg, Eilpe oder entlang der Volme baut, muss die entsprechende Klausel einschließen lassen, sonst fehlt der Schutz genau dort, wo das Risiko liegt.

Dazu kommt: In Hagen wird wenig gebaut. 2025 wurden laut IT.NRW je 10.000 Einwohner nur 4,0 Wohnungen fertiggestellt – nach Krefeld der niedrigste Wert aller nordrhein-westfälischen Städte; im Märkischen Kreis waren es 7,7, im Ennepe-Ruhr-Kreis 12,3. Wer hier ein Haus baut, hat also wenig Gelegenheit, sich die Erfahrung bei Nachbarn abzuschauen.

Acht Fragen, die wir vor dem Abschluss klären

An diesen Punkten unterscheiden sich die Tarife wirklich. Wenn Sie selbst vergleichen, ist das Ihre Prüfliste – und wenn wir es für Sie tun, sind es die Fragen, die wir Ihnen stellen.

  1. 1

    Liegt das Grundstück im Einzugsbereich von Volme, Lenne, Ennepe oder Ruhr? Dann muss die Gewässerklausel mit hinein – ohne sie ist genau die Gefahr nicht versichert, die 2021 hier Häuser getroffen hat.

  2. 2

    Stehen Eigenleistungen im Plan? Sie gehören in die Bausumme, sonst ist die Police unterversichert – und im Schaden wird anteilig gekürzt.

  3. 3

    Wie lange läuft der Schutz, und was passiert bei Bauverzug? Zwei Jahre sind üblich, drei möglich; die Verlängerung muss vor Ablauf beantragt werden.

  4. 4

    Ist Diebstahl fest eingebauter Teile eingeschlossen? Heizkörper und Sanitärobjekte verschwinden häufiger von Baustellen als Werkzeug.

  5. 5

    Wie hoch ist die Selbstbeteiligung, und lässt sie sich senken? Üblich sind 150 bis 250 € je Schaden – mehrere Schäden bedeuten mehrfachen Abzug.

  6. 6

    Sind Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumkosten und Schäden an Grund und Boden gedeckt, und mit welcher Summe?

  7. 7

    Bleibt ein Altbau stehen, etwa beim Anbau oder der Kernsanierung? Altbauten sind im Grundschutz nicht versichert und brauchen eine eigene Klausel.

  8. 8

    Läuft der Bauvertrag nach BGB oder nach VOB/B? Davon hängt ab, wer nach einem Unwetter die bereits erbrachte Leistung bezahlt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Bauleistungsversicherung

Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Sie zahlen einen einmaligen Beitrag für die gesamte Bauzeit, keine Jahresprämie. Bei 250.000 € Bausumme beginnen günstige Tarife laut Finanztip bei 220 €; die Stiftung Warentest fand für ein Bauvorhaben über 400.000 € Beiträge zwischen 356 und 1.071 € – bei 21 geprüften Tarifen von 16 Versicherern. Den Einstieg macht derzeit die GEV mit 170 €. Die Spanne zeigt: Der Preis sagt wenig über die Leistung, weil selbst teure Policen nicht alles abdecken.

Ist eine Bauleistungsversicherung Pflicht?

Nein. Gesetzlich verpflichtend ist beim privaten Hausbau nur die Anmeldung Ihrer Bauhelfer bei der BG BAU – binnen einer Woche nach Baubeginn, auch bei unentgeltlicher Hilfe. Die Bauherrenhaftpflicht verlangt in der Praxis die finanzierende Bank. Die Bauleistungsversicherung ist freiwillig; Finanztip nennt sie „die Kür, die Bauherrenhaftpflicht ist die Pflicht“.

Was ist der Unterschied zwischen Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht zahlt, wenn Ihre Baustelle anderen schadet – dem Passanten, dem Nachbargrundstück, dem parkenden Auto. Die Bauleistungsversicherung zahlt, wenn Ihrem eigenen Bau etwas zustößt. Beide greifen nie gleichzeitig, und keine ersetzt die andere. Bei einem Sturm, der das Gerüst auf das Nachbarhaus wirft, zahlt die Haftpflicht den Nachbarn und die Bauleistung Ihr beschädigtes Mauerwerk.

Zahlt die Bauleistungsversicherung bei Sturm und Starkregen?

Bei außergewöhnlichem Wetter ja, bei normalem nein. Die Musterbedingungen des GDV schließen Schäden aus, „mit denen aufgrund der örtlichen Verhältnisse in einem Dreimonatszeitraum gerechnet werden muss“ – als normal gilt, was am Bauort einmal in zehn Jahren in diesem Zeitraum vorkommt. Ein Novembersturm mittlerer Stärke ist damit kein Versicherungsfall, ein Orkan schon. Schäden durch Gewässer und durch Grundwasser, das ein Gewässer beeinflusst, sind grundsätzlich ausgeschlossen und brauchen eine eigene Klausel.

Ist Diebstahl auf der Baustelle versichert?

Nur, was schon fest eingebaut ist – und auch das erst über eine Zusatzklausel. Die Musterbedingungen schließen das „Abhandenkommen“ von Sachen aus. Gestohlene Heizkörper, Waschbecken oder eine montierte Wärmepumpe sind mit Klausel versichert, frei liegende Baustoffe, Werkzeug und Baugeräte nie.

Brauche ich zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung?

Ja. Brand, Blitzschlag und Explosion sind in der Bauleistungsversicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Der übliche Weg kostet nichts extra: Sie schließen die Wohngebäudeversicherung schon vor Baubeginn ab, dann läuft sie während der Bauzeit beitragsfrei als Feuerrohbauversicherung – bei der Württembergischen zum Beispiel bis zu 24 Monate. Einzelne Versicherer bieten den Brandschutz stattdessen als Baustein der Bauleistungsversicherung an.

Wer zahlt, wenn ein Sturm den Rohbau zerstört – ich oder die Baufirma?

Das hängt am Bauvertrag. Nach § 644 Abs. 1 BGB trägt der Unternehmer die Gefahr bis zur Abnahme. Haben Sie aber die VOB/B vereinbart – und das ist bei Bauunternehmen und Generalunternehmern der Regelfall –, gilt § 7 Abs. 1 VOB/B: Wird die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt zerstört, behält der Unternehmer seinen Anspruch für das bereits Gebaute. Sie zahlen die zerstörte Leistung also einmal und den Wiederaufbau ein zweites Mal. Genau diese Lücke schließt die Bauleistungsversicherung.

Was passiert, wenn die Baufirma oder der Bauträger insolvent wird?

Die Bauleistungsversicherung hilft hier nicht – sie zahlt für Schäden am Bau, nicht für Geld, das mit der Firma verschwindet. Vermögensschäden aus einer Insolvenz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Risiko ist real: Im ersten Halbjahr 2026 kamen im Baugewerbe 53,4 Insolvenzen auf 10.000 Unternehmen, nur Verkehr und Lagerei sowie das Gastgewerbe lagen höher (Statistisches Bundesamt, 11.09.2026). Was wirkt, steht im Vertrag: Beim Verbraucherbauvertrag schuldet die Baufirma nach § 650m Abs. 2 BGB eine Sicherheit über 5 Prozent der Gesamtvergütung, und die Abschläge dürfen zusammen 90 Prozent nicht übersteigen. Beim Bauträger begrenzt § 3 Abs. 2 MaBV die Zahlungen auf sieben Raten nach Baufortschritt, und die Auflassungsvormerkung ist nach § 106 InsO insolvenzfest. Ein Bauherren-Rechtsschutz trägt zusätzlich Anwalt und Gericht – aber nur, wenn er vor der Vertragsunterschrift steht: Die übliche Wartezeit beträgt sechs Monate, und ein laufender Streit ist nie versicherbar.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Er beginnt zum vereinbarten Termin, üblicherweise mit dem ersten Spatenstich. Er endet im Hochbau mit der Bezugsfertigkeit, sechs Werktage nach Beginn der Nutzung oder mit der behördlichen Gebrauchsabnahme – maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte. Für Restarbeiten besteht der Schutz weiter. Verzögert sich der Bau, müssen Sie die Verlängerung vor Ablauf beantragen; steigt die Bausumme, müssen Sie das dem Versicherer umgehend melden, sonst darf er im Schadensfall kürzen.

Welche Bausumme muss ich angeben?

Alle Kosten der Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben – ausdrücklich einschließlich der Stundenlohnarbeiten und Ihrer eigenen Arbeit. Nicht dazu zählen Grundstückskosten, Erschließungsgebühren und Baunebenkosten. Wer die Eigenleistung vergisst, ist unterversichert, und die Entschädigung wird anteilig gekürzt. Im Zweifel lieber etwas höher ansetzen: Der Beitragsunterschied ist klein, die Lücke im Schaden nicht.

Wir prüfen Ihren Bauvertrag mit

Ob Sie die Gewässerklausel brauchen, wie hoch Ihre Bausumme mit Eigenleistung wirklich ist und ob die Feuerrohbau über Ihre Wohngebäudeversicherung läuft – das klären wir in einem Gespräch, bevor Sie unterschreiben. Als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO arbeiten wir für Sie, nicht für eine Gesellschaft.

R&G Versicherungsmakler GmbH · Karl-Halle-Straße 2-6 · 58097 Hagen · +49 2331 62899-18