Ratgeber
Was kostet ein Versicherungsmakler? Die Courtage ehrlich erklärt
6. August 2026
Von Marc Günther, Geschäftsführer der R&G Wirtschaftskanzlei und Immobilienmakler in Hagen · Fachlich geprüft am
Ein Fachbeitrag der R&G Versicherungsmakler GmbH – unabhängiger, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler in Hagen.
Kurz beantwortet: Ein Versicherungsmakler kostet Sie in aller Regel nichts zusätzlich – er wird über die Courtage vergütet, die bereits im Beitrag Ihrer Versicherung einkalkuliert ist. Wer ohne Makler direkt beim Versicherer abschließt, zahlt üblicherweise denselben Tarifbeitrag und verzichtet damit nicht auf Kosten, sondern auf Leistung. Daneben gibt es die Honorarberatung gegen Rechnung und Mischformen; welcher Weg wann günstiger ist, zeigt die Vergleichstabelle weiter unten.
Die Beratung und Betreuung durch einen Versicherungsmakler ist für Sie als Kundin oder Kunde in der Regel kostenlos. Der Makler erhält eine Courtage von der Versicherungsgesellschaft, bei der Ihr Vertrag zustande kommt – und diese Vergütung ist in den Versicherungsbeiträgen bereits einkalkuliert. Wie dieses Prinzip funktioniert, ob Sie ohne Makler günstiger fahren und wo es Ausnahmen gibt, erklären wir hier ehrlich und ohne Kleingedrucktes.
So funktioniert die Courtage
Kommt über einen Makler ein Versicherungsvertrag zustande, zahlt die Versicherungsgesellschaft ihm dafür eine Courtage – meist als Teil beim Abschluss und als laufende Vergütung für die Betreuung des Vertrags. Wichtig zu verstehen: Diese Vergütung ist Bestandteil der Beitragskalkulation des Versicherers. Sie zahlen also keinen separaten Rechnungsbetrag an den Makler; seine Arbeit wird aus dem Beitrag finanziert, den Sie ohnehin an den Versicherer entrichten.
Die laufende Courtage hat dabei einen für Sie angenehmen Nebeneffekt: Der Makler wird nicht nur für den Abschluss bezahlt, sondern auch dafür, dass er Ihre Verträge dauerhaft betreut – bei Änderungen, Fragen und im Schadenfall.
Wie viel fließt konkret? Die gesetzlichen Obergrenzen
Ihr Beitrag steigt durch den Makler nicht – aber im Beitrag steckt ein Vertriebsanteil. Wie hoch der höchstens sein darf, schreibt für die großen Vertragsarten das Gesetz vor. Diese Grenzen können Sie selbst nachrechnen:
| Vertragsart | Gesetzliche Obergrenze | Rechenbeispiel |
|---|---|---|
| Lebens- und Rentenversicherung | höchstens 25 Promille (2,5 %) der Beitragssumme als vorfinanzierte Abschlusskosten (§ 4 DeckRV) | 150 € im Monat über 30 Jahre = 54.000 € Beitragssumme → höchstens 1.350 € |
| Private Krankenversicherung | höchstens 3 % der Bruttobeitragssumme, also der auf 25 Jahre hochgerechneten Erstprämie (§ 50 VAG) | 500 € Monatsbeitrag = 150.000 € Bruttobeitragssumme → höchstens 4.500 €, das sind neun Monatsbeiträge |
| Restschuldversicherung zum Darlehen | höchstens 2,5 % des abgesicherten Darlehensbetrags (§ 50a Abs. 1 VAG) | 200.000 € Darlehen → höchstens 5.000 € |
| Sach- und Haftpflichtverträge (Hausrat, Haftpflicht, Kfz) | keine gesetzliche Obergrenze | Die Vergütung steckt in der Beitragskalkulation und muss nicht beziffert werden |
Für Lebens- und Rentenversicherungen greift eine zweite Schutzregel: Kündigen Sie früh, wird Ihr Rückkaufswert so berechnet, als wären die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt worden (§ 169 Abs. 3 VVG). Sie dürfen also nicht komplett im ersten Jahr zulasten Ihres Guthabens verrechnet werden.
Am meisten lohnt sich das Nachrechnen bei der Restschuldversicherung zum Immobilienkredit – warum sie trotz des Deckels meist verzichtbar ist, steht in unserem Ratgeber Versicherungen beim Hauskauf.
Wo Ihre eigene Zahl steht: Bei jeder Lebens- und Rentenversicherung muss der Versicherer Ihnen die einkalkulierten Abschlusskosten als einheitlichen Gesamtbetrag nennen, die übrigen Kosten als Anteil der Jahresprämie (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV). Die Angabe steht in den Vertragsinformationen, die Sie vor dem Abschluss erhalten – nicht versteckt in den Bedingungen. Bei Sachverträgen gibt es diese Pflicht nicht; dort nennt die Erstinformation nur die Art der Vergütung.
Entscheidend für Sie: Keine dieser Zahlen ändert sich dadurch, dass ein Makler den Vertrag vermittelt. Der Vertriebsanteil ist im Tarif kalkuliert – die Frage ist nur, ob dafür jemand dauerhaft an Ihrer Seite steht.
Zahle ich ohne Makler weniger?
Die naheliegende Frage – und die Antwort überrascht viele: In der Regel nein. Bei klassischen Tarifen sind die Vertriebskosten einkalkuliert, egal auf welchem Weg der Vertrag zustande kommt:
- Beim Vertreter steckt statt der Courtage eine Provision im Beitrag – das Prinzip ist dasselbe. Worin sich die beiden Rollen sonst unterscheiden, zeigt unser Vergleich Versicherungsmakler oder Vertreter?
- Beim Abschluss direkt beim Versicherer zahlen Sie üblicherweise denselben Tarifbeitrag – nur ohne unabhängigen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Sie verzichten beim Direktweg also in der Regel nicht auf Kosten, sondern auf Leistung: Bedarfsanalyse, Marktvergleich, laufende Betreuung und Unterstützung im Schadenfall. Was genau dazugehört, haben wir im Beitrag Was macht ein Versicherungsmakler? beschrieben. Und oft findet ein Makler durch den Vergleich vieler Gesellschaften ohnehin einen Tarif, der besser oder günstiger ist als das Angebot, das Sie selbst gefunden hätten.
Alle Vergütungswege im Vergleich
| Vertriebsweg | Wer bezahlt den Vermittler? | Zusatzkosten für Sie | Laufende Betreuung |
|---|---|---|---|
| Makler | Versicherer (Courtage, im Beitrag enthalten) | keine | ja – vertraglich in Ihrem Auftrag |
| Vertreter | Versicherer (Provision, im Beitrag enthalten) | keine | ja – aber im Auftrag der Gesellschaft |
| Direktabschluss | niemand extra – Vertriebskosten stecken trotzdem im Tarif | keine | nein, Sie betreuen sich selbst |
| Honorarberatung | Sie – per vorab vereinbartem Honorar | Honorar (dafür Nettotarif ohne Abschlusskosten) | je nach Vereinbarung |
Die Tabelle zeigt den Kern: Einen „kostenlosen" Vertriebsweg gibt es nicht – die Frage ist nur, ob Sie für die einkalkulierten Vertriebskosten auch eine dauerhafte, unabhängige Betreuung bekommen oder nicht.
Die Ausnahme: Honorarberatung
Es gibt Konstellationen, in denen statt der Courtage ein Honorar vereinbart wird – etwa bei speziellen Nettotarifen ohne einkalkulierte Vertriebskosten oder bei reinen Beratungsleistungen ohne Vermittlung. Entscheidend ist: Ein Honorar darf nie durch die Hintertür kommen. Es muss vorab ausdrücklich und transparent vereinbart werden, damit Sie vor der Beratung wissen, was auf Sie zukommt. Für die klassische Vermittlung und Betreuung über einen Makler ist das aber die Ausnahme – der Regelfall bleibt die Courtage, ohne Zusatzkosten für Sie.
Transparenz: Das dürfen Sie erwarten
Seriosität erkennen Sie nicht am Preis, sondern an der Offenheit. Jeder Vermittler muss Ihnen beim ersten Kontakt seine Erstinformation aushändigen – mit Status (Makler, Vertreter, Mehrfachagent) und Registrierungsnummer im öffentlichen Vermittlerregister. Und auf die Frage „Wie werden Sie eigentlich bezahlt?" sollte es eine klare Antwort geben.
Bei uns lautet sie: Als Versicherungsmakler in Hagen werden wir über die Courtage der Versicherungsgesellschaften vergütet – Ihre Beratung und Betreuung ist für Sie kostenlos, vom ersten Gespräch bis zur Schadenbegleitung. Das gilt für private Verträge genauso wie für Gewerbekunden und die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen. Dass diese Rechnung für unsere Kundinnen und Kunden aufgeht, zeigen 517 Google-Bewertungen (4,9 ★).
Häufige Fragen
Wie viel Prozent bekommt ein Versicherungsmakler?
Einen einheitlichen Prozentsatz gibt es nicht, und für Sach- und Haftpflichtverträge auch keine gesetzliche Obergrenze. Festgelegt sind die Grenzen dort, wo es um große Beitragssummen geht: höchstens 2,5 % der Beitragssumme als vorfinanzierte Abschlusskosten in der Lebens- und Rentenversicherung (§ 4 DeckRV), höchstens 3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Erstprämie in der privaten Krankenversicherung (§ 50 VAG) und höchstens 2,5 % des Darlehensbetrags bei der Restschuldversicherung (§ 50a Abs. 1 VAG). Für Sie ändert sich dadurch nichts am Beitrag – der Vertriebsanteil ist ohnehin einkalkuliert.
Muss ich für den Wechsel zu einem Makler etwas bezahlen?
Nein, in der Regel nicht. Mit einem Maklermandat übernimmt der Makler die Betreuung Ihrer bestehenden Verträge – ohne Gebühr und ohne dass Verträge gekündigt werden müssen. Seine Vergütung erhält er weiterhin über die Courtage der Gesellschaften. Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, zeigt unser Ratgeber Versicherungsmakler wechseln.
Was ist der Unterschied zwischen Courtage und Provision?
Im Alltag kaum einer – beides ist die Vergütung des Vermittlers durch die Versicherungsgesellschaft. „Courtage" bezeichnet die Vergütung des unabhängigen Maklers, „Provision" die des gebundenen Vertreters. Der eigentliche Unterschied liegt nicht im Geld, sondern im Auftrag: Der Makler ist rechtlich Ihren Interessen verpflichtet, der Vertreter denen seiner Gesellschaft.
Wird meine Versicherung teurer, wenn ein Makler sie betreut?
Nein. Sie zahlen über einen Makler in der Regel denselben Tarifbeitrag wie beim Abschluss direkt beim Versicherer – die Vergütung des Vertriebswegs ist in beiden Fällen einkalkuliert. Häufig führt der Marktvergleich sogar zu einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis.
Woher weiß ich, wie mein Vermittler vergütet wird?
Aus der Erstinformation, die Ihnen jeder Vermittler beim ersten Geschäftskontakt aushändigen muss – und im Zweifel durch direktes Nachfragen. Ein seriöser Makler beantwortet die Vergütungsfrage offen; ein vereinbartes Honorar muss immer vorab transparent gemacht werden.
Muss ein Versicherungsmakler seine Provision offenlegen?
Der Makler muss Ihnen gegenüber seinen Status und seine Vergütungsart transparent machen (Erstinformation); die konkrete Courtagehöhe je Vertrag muss er von sich aus nicht beziffern. Fragen dürfen Sie trotzdem – und an der Reaktion erkennen Sie viel: Wir beantworten die Frage offen, denn am Prinzip ändert sich nichts: Für Sie entstehen keine Zusatzkosten.
Gilt das Courtage-Prinzip auch bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Ja. Auch bei der bAV ist die Beratung für Unternehmen und Mitarbeitende über uns als Makler kostenlos; vergütet werden wir über die Courtage der Versicherungsgesellschaft. Alle Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur betrieblichen Altersvorsorge.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Wenn Sie wissen möchten, was eine unabhängige Betreuung für Ihre konkreten Verträge bedeutet, sprechen Sie uns gern an – kostenlos und unverbindlich.