Ratgeber
Versicherungsmakler wechseln: So einfach geht der Maklerwechsel wirklich
6. August 2026
Von Marc Günther, Geschäftsführer der R&G Wirtschaftskanzlei
Ein Fachbeitrag der R&G Versicherungsmakler GmbH – unabhängiger, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler in Hagen.
Kurz beantwortet: Der Wechsel des Versicherungsmaklers ist unkompliziert, meist ohne Frist möglich und kostet Sie nichts – und Ihre Versicherungsverträge bleiben dabei vollständig unangetastet. Sie erteilen dem neuen Makler ein Mandat, dieser zeigt den Betreuungswechsel bei den Versicherungsgesellschaften an und kümmert sich um alles Weitere. Gekündigt wird nur die Beziehung zum alten Makler – nicht eine einzige Police.
Viele bleiben jahrelang bei einem Makler, der sich nie meldet, weil sie den Wechsel für kompliziert halten oder fürchten, dabei ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Beides ist ein Irrtum – und genau den räumen wir hier auf.
Der wichtigste Unterschied: Maklervertrag ist nicht Versicherungsvertrag
Zwischen Ihnen und Ihrem Makler besteht ein Maklervertrag (oft „Maklermandat" oder „Maklervollmacht" genannt): Er regelt, dass der Makler Ihre Verträge betreut und in Ihrem Auftrag mit den Gesellschaften kommuniziert. Ihre Versicherungsverträge bestehen dagegen direkt zwischen Ihnen und den Versicherungsgesellschaften.
Das heißt: Kündigen Sie den Maklervertrag, passiert mit Ihren Versicherungen – nichts. Wohngebäude, Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, alles läuft mit unveränderten Beiträgen und Bedingungen weiter. Es ändert sich nur, wer Sie betreut.
Wann sich ein Wechsel lohnt
- Ihr Makler meldet sich nur zum Abschluss – eine regelmäßige Prüfung, ob die Verträge noch zu Ihrem Leben passen, findet nicht statt
- Im Schadenfall waren Sie zuletzt auf sich allein gestellt
- Ihr Makler hat den Bestand verkauft oder geht in den Ruhestand, und der Nachfolger ist ein anonymes Servicecenter
- Ihre Lebenssituation hat sich geändert (Hauskauf, Selbstständigkeit, Familie) und niemand denkt die Absicherung neu
- Sie wollen Versicherungen, Baufinanzierung und Immobilienthemen bei einem Ansprechpartner bündeln
Der einfachste Weg: komplett digital über unsere App
Sie müssen für den Wechsel nicht einmal einen Termin machen: Laden Sie unsere Versicherungs-App über den Link herunter und beauftragen Sie uns direkt in der App mit der Betreuung Ihrer Verträge – in wenigen Minuten, komplett digital, ohne einen einzigen Ausdruck.
Der große Vorteil geht über den Wechsel hinaus: Sobald Ihre Verträge über uns betreut werden, gibt es keinen lästigen Papierkram mehr. Alle Dokumente werden künftig digital in der App abgelegt – Policen, Nachträge, Rechnungen. Schäden melden Sie per Foto, Änderungen wie eine neue Adresse oder Bankverbindung erledigen Sie selbst, und Ihre echten Ansprechpartner in Hagen sind trotzdem nur einen Anruf entfernt.
Oder klassisch im Gespräch: der Wechsel Schritt für Schritt
- Kennenlernen & Mandat – Sie führen ein Gespräch mit dem neuen Makler und erteilen ihm Maklermandat und Vollmacht. Bei uns kostenlos und unverbindlich vorab besprochen.
- Bestandsübertragung – Der neue Makler zeigt den Betreuungswechsel bei Ihren Versicherungsgesellschaften an. Sie selbst müssen dafür in der Regel nichts weiter tun.
- Altes Mandat endet – Mit dem Widerruf der alten Vollmacht endet die Betreuung durch den bisherigen Makler. Auf Wunsch übernimmt der neue Makler auch diese Mitteilung.
- Bestandsanalyse – Der neue Makler verschafft sich einen Überblick über alle Verträge und bespricht mit Ihnen, was passt, was fehlt und was zu teuer ist – ohne dass automatisch etwas gekündigt wird.
Fristen und Formalitäten
Ein Maklervertrag ist in der Regel jederzeit und ohne Frist kündbar, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde – ein kurzer Blick in Ihre Unterlagen schafft Sicherheit. Eine einfache schriftliche Erklärung genügt, zum Beispiel:
„Hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Maklervertrag und widerrufe die erteilte Maklervollmacht mit sofortiger Wirkung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang schriftlich."
Mehr braucht es nicht – keine Begründung, kein Formular. In der Praxis müssen Sie nicht einmal das selbst erledigen: Mit dem neuen Mandat übernimmt der neue Makler die Kommunikation.
Was Sie beim Wechsel zu uns erwartet
Als Versicherungsmakler in Hagen starten wir jede Übernahme mit einem ehrlichen Vertrags-Check: Was ist gut und bleibt? Wo zahlen Sie für Schutz, den Sie nicht brauchen? Wo klafft eine Lücke? Gekündigt oder umgedeckt wird nur, was nach dem gemeinsamen Gespräch sinnvoll ist – der Wechsel selbst kostet Sie nichts, wir werden über die Courtage der Gesellschaften vergütet. Und hinter der App stehen echte Ansprechpartner in der Karl-Halle-Straße statt einer anonymen Hotline.
Häufige Fragen
Muss ich meine Versicherungen kündigen, wenn ich den Makler wechsle?
Nein – das ist das größte Missverständnis beim Maklerwechsel. Ihre Versicherungsverträge bestehen direkt mit den Gesellschaften und laufen unverändert weiter. Es wechselt nur die Betreuung.
Kostet mich der Wechsel etwas?
Nein. Der neue Makler wird – wie der alte – über die Courtage der Versicherungsgesellschaften vergütet, die in Ihren Beiträgen bereits enthalten ist. Ihre Beiträge steigen durch den Wechsel nicht.
Kann ich den Wechsel komplett digital erledigen?
Ja. Laden Sie unsere Versicherungs-App herunter und beauftragen Sie uns dort direkt mit der Betreuung Ihrer Verträge – ohne Termin, ohne Ausdrucke. Alle Dokumente liegen danach digital in der App; Papierkram entfällt komplett.
Wie lange dauert der Wechsel?
Das Mandat ist an einem Termin erteilt; die Umstellung der Betreuung bei den Gesellschaften dauert je nach Versicherer einige Tage bis wenige Wochen. Ihr Versicherungsschutz besteht dabei durchgehend und lückenlos.
Kann mein alter Makler den Wechsel verhindern?
Nein. Sie entscheiden frei, wer Ihre Verträge betreut. Der alte Makler muss den Widerruf der Vollmacht akzeptieren; Kundendaten und Vertragsinformationen stehen Ihnen zu.
Was passiert mit einem laufenden Schadenfall?
Ein offener Schaden geht nicht verloren: Die Gesellschaft bearbeitet ihn weiter, und der neue Makler übernimmt die Begleitung. Sagen Sie ihm einfach beim Erstgespräch Bescheid, damit nichts liegen bleibt.
Lohnt sich der Wechsel auch für Gewerbe und bAV?
Gerade dort: Betriebliche Verträge und die betriebliche Altersvorsorge brauchen laufende Pflege – von der jährlichen Risikoprüfung bis zur Verwaltung bei Mitarbeiterwechseln. Genau das übernehmen wir als Makler mit.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Wenn Sie wissen möchten, was ein Wechsel für Ihre konkreten Verträge bedeutet, sprechen Sie uns gern an – kostenlos und unverbindlich.