Lexikon · Kosten & Steuer
Maklercourtage – einfach erklärt
Provision für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie.
Was ist Maklercourtage?
Die Maklercourtage (Provision) ist das Honorar für die Vermittlung einer Immobilie. Sie fällt nur im Erfolgsfall an, also wenn der Kauf zustande kommt, und wird üblicherweise mit der Kaufpreiszahlung fällig.
Beim Kauf selbstgenutzter Wohnimmobilien gilt seit 2020 die Teilung der Maklerkosten: Käufer und Verkäufer tragen die Courtage in der Regel je zur Hälfte. Sie ist Teil der Kaufnebenkosten.
Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Beispiel: Liegt die Gesamtcourtage bei 7,14 % inkl. MwSt und wird sie nach § 656c BGB geteilt, zahlen Käufer und Verkäufer je 3,57 %. Bei 300.000 € sind das rund 10.710 € für Ihre Seite – ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten, den Sie einplanen sollten.
Auch bekannt als: Maklerprovision, Courtage
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Maklerprovision?
- Bei selbst genutzten Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage seit Ende 2020 in der Regel je zur Hälfte (§ 656c BGB). Die Provision fällt nur im Erfolgsfall an.
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