Lexikon · Kosten & Steuer
AfA (Abschreibung) – einfach erklärt
Steuerliche Absetzung des Wertverlusts vermieteter Gebäude über die Jahre.
Was ist AfA (Abschreibung)?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – die steuerliche Abschreibung. Wer eine Immobilie vermietet, kann den Wertverlust des Gebäudes (nicht des Grundstücks) über viele Jahre verteilt steuerlich geltend machen und so seine Steuerlast senken.
Die Höhe und Dauer richten sich nach Art und Baujahr des Gebäudes. Für Kapitalanleger ist die AfA ein wichtiger Renditefaktor. Für die konkrete Berechnung ist steuerlicher Rat sinnvoll.
Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Beispiel: Bei einem vermieteten Bestandsgebäude (Baujahr ab 1925) lassen sich häufig 2 % des Gebäudewerts pro Jahr abschreiben. Entfallen von 300.000 € Kaufpreis 240.000 € auf das Gebäude, sind das 4.800 € pro Jahr, die Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. Nur Selbstnutzer profitieren davon nicht.
Auch bekannt als: Absetzung für Abnutzung, Abschreibung
Häufige Fragen
- Kann ich die Abschreibung auch als Selbstnutzer nutzen?
- Nein, die AfA gilt nur für vermietete (oder betrieblich genutzte) Immobilien. Für Selbstnutzer gibt es sie nicht – hier zählen andere Vorteile wie die mietfreie Nutzung.
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