Ratgeber
Versicherungsmakler oder Vertreter – wo ist der Unterschied?
15. Juli 2026
Von Marc Günther, Geschäftsführer der R&G Wirtschaftskanzlei
Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter beraten beide zu Versicherungen – der entscheidende Unterschied liegt im Auftraggeber: Der Makler arbeitet in Ihrem Auftrag und vergleicht viele Gesellschaften, der Vertreter vermittelt im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft und bietet in der Regel nur deren Produkte an. Was das für Produktauswahl, Haftung und Vergütung bedeutet und welcher Weg zu Ihnen passt, zeigen wir in diesem direkten Vergleich – nüchtern und ohne Berufsstand-Bashing.
Der Kern: Wer ist der Auftraggeber?
Das deutsche Recht unterscheidet die beiden Rollen klar. Der Versicherungsvertreter ist von einem Versicherer damit betraut, dessen Verträge zu vermitteln – er steht rechtlich im Lager des Versicherers. Der Versicherungsmakler übernimmt die Vermittlung dagegen im Auftrag des Kunden, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezeichnet den Makler deshalb seit Langem als „Sachwalter" des Kunden: Er hat Ihre Interessen zu vertreten – in der Beratung genauso wie im Schadenfall.
Beide brauchen übrigens eine Erlaubnis nach § 34d GewO und stehen im öffentlichen Vermittlerregister. Dort – und in der Erstinformation, die Ihnen jeder Vermittler beim ersten Kontakt aushändigen muss – können Sie schwarz auf weiß nachlesen, mit wem Sie es zu tun haben.
Der direkte Vergleich
| Kriterium | Versicherungsmakler | Versicherungsvertreter |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Sie als Kundin oder Kunde | Eine Versicherungsgesellschaft (oder wenige) |
| Produktauswahl | Vergleicht Tarife und Bedingungen vieler Gesellschaften am Markt | In der Regel nur die Produkte „seiner" Gesellschaft |
| Rechtliche Stellung | „Sachwalter" des Kunden – steht in Ihrem Lager | Steht im Lager des Versicherers |
| Haftung | Haftet für Beratungsfehler selbst; eine Berufshaftpflicht ist Zulassungsvoraussetzung | Bei gebundenen Vertretern übernimmt in der Regel der Versicherer die Haftung |
| Vergütung | Courtage vom Versicherer, in den Beitrag einkalkuliert | Provision vom Versicherer, ebenfalls einkalkuliert |
| Betreuung im Schadenfall | Vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer | Unterstützt im Rahmen seiner Gesellschaft |
Bei der Vergütung nehmen sich die beiden Wege für Sie übrigens wenig: In beiden Fällen ist die Vermittlervergütung in den Versicherungsbeiträgen einkalkuliert. Wie das genau funktioniert, erklären wir im Beitrag Was kostet ein Versicherungsmakler?
Und der Mehrfachagent?
Zwischen beiden Polen gibt es noch den Mehrfachagenten: Er vertritt einige wenige Versicherungsgesellschaften gleichzeitig. Das bietet mehr Auswahl als die Ausschließlichkeit – aber auch er handelt im Auftrag „seiner" Gesellschaften, nicht in Ihrem. Ein Marktvergleich über das eigene Portfolio hinaus gehört nicht zu seinem Auftrag.
Entscheidungshilfe: Was passt zu Ihnen?
Ehrlicherweise: Auch ein guter Vertreter kann Sie engagiert betreuen – innerhalb seines Produktkorbs. Die Frage ist, ob dieser Korb für Ihre Situation reicht.
- Ein Vertreter kann genügen, wenn Sie bewusst bei einer bestimmten Gesellschaft bleiben wollen und nur ein einzelnes, einfaches Produkt suchen.
- Ein Makler ist im Vorteil, wenn Sie Tarife und Bedingungen wirklich vergleichen wollen, mehrere Verträge zu sortieren haben oder im Schadenfall jemanden an Ihrer Seite wünschen, der rechtlich in Ihrem Lager steht.
- Bei komplexen Themen führt am Marktvergleich kaum ein Weg vorbei – etwa bei Gewerbeversicherungen oder der betrieblichen Altersvorsorge, wo Bedingungen und Konzepte der Anbieter weit auseinanderliegen.
Was ein Makler dabei konkret leistet – von der Bedarfsanalyse bis zur Schadenbegleitung – haben wir im Beitrag Was macht ein Versicherungsmakler? ausführlich beschrieben.
Fazit: Auf die Seite kommt es an
Makler oder Vertreter ist keine Frage von „gut" oder „schlecht", sondern von Interessenlage und Auswahl: Der Vertreter verkauft die Produkte seiner Gesellschaft, der Makler sucht am Markt, was zu Ihnen passt. Wir haben uns bewusst für die Maklerseite entschieden – als unabhängiger Versicherungsmakler in Hagen arbeiten wir in Ihrem Auftrag, mit Zulassung nach § 34d Abs. 1 GewO und festen Ansprechpartnern vor Ort.
Häufige Fragen
Ist ein Makler automatisch besser als ein Vertreter?
Nein, nicht automatisch – auch Vertreter können fachlich gut beraten. Der strukturelle Unterschied bleibt aber: Der Vertreter kann nur aus dem Angebot seiner Gesellschaft schöpfen, der Makler vergleicht den Markt in Ihrem Auftrag. Je wichtiger Auswahl und Interessenvertretung für Sie sind, desto stärker spricht das für den Makler.
Woran erkenne ich, ob mein Ansprechpartner Makler oder Vertreter ist?
An der Erstinformation, die Ihnen jeder Vermittler beim ersten Geschäftskontakt aushändigen muss: Dort stehen Status (Makler, Vertreter oder Mehrfachagent) und die Registrierungsnummer. Zusätzlich können Sie jeden Vermittler im öffentlichen Vermittlerregister nachschlagen.
Was ist ein Mehrfachagent?
Ein Vermittler, der für einige wenige Versicherungsgesellschaften gleichzeitig tätig ist. Er bietet mehr Auswahl als ein Ausschließlichkeitsvertreter, handelt aber weiterhin im Auftrag der Gesellschaften – nicht als Ihr Interessenvertreter.
Kann ich mit meinen bestehenden Verträgen zu einem Makler wechseln?
Ja, in der Regel unkompliziert: Mit einem Maklermandat übernimmt der Makler die Betreuung Ihrer bestehenden Verträge, ohne dass diese gekündigt werden müssen. Danach haben Sie einen Ansprechpartner für alles – auch für Verträge, die ursprünglich woanders abgeschlossen wurden.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Wenn Sie unsicher sind, wer Ihre Verträge betreut und ob das noch zu Ihnen passt, schauen wir gern gemeinsam drauf – unverbindlich und ohne dass automatisch etwas gekündigt wird.