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Rechner

Notarkosten-Rechner NRW

Kaufpreis und Darlehen eingeben – sofort sehen, was Notar und Grundbuchamt beim Hauskauf kosten.

Das Wichtigste in Kürze

Notar und Grundbuch kosten beim Hauskauf zusammen rund 2 % des Kaufpreises – etwa 1,5 % für den Notar, 0,5 % für das Grundbuchamt. Bei 350.000 € sind das rund 7.000 €. Die Gebühren stehen im GNotKG, gelten bundesweit und sind nicht verhandelbar.

Vier Beispiele: Notar und Grundbuch nach Kaufpreis

Richtwerte für typische Kaufpreise in Hagen und dem Märkischen Kreis. Die exakte Gebühr ergibt sich aus der Gebührentabelle des GNotKG und liegt bei kleineren Kaufpreisen prozentual etwas höher, bei größeren etwas niedriger.

KaufpreisNotar (ca. 1,5 %)Grundbuch (ca. 0,5 %)zusammen
250.000 €3.750 €1.250 €5.000 €
350.000 €5.250 €1.750 €7.000 €
500.000 €7.500 €2.500 €10.000 €
750.000 €11.250 €3.750 €15.000 €

Finanzieren Sie, kommt die Beurkundung und Eintragung der Grundschuld hinzu – bemessen nach der Darlehenssumme. Der Rechner oben nimmt sie mit, wenn Sie ein Darlehen eintragen.

Was in der Notarrechnung steht

Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen allein vom Geschäftswert ab – in der Regel dem Kaufpreis. Ein Notar in Hagen kostet also genauso viel wie einer in München. Die Rechnung setzt sich aus diesen Positionen zusammen:

PositionWer berechnetWorum es geht
Beurkundung des KaufvertragsNotarDie größte Position. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis.
VollzugNotarUnbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde, Löschungsbewilligungen alter Grundschulden.
Betreuung bis zur EigentumsumschreibungNotarÜberwachung der Kaufpreiszahlung und der Eintragung im Grundbuch.
Auflassungsvormerkung und EigentumsumschreibungGrundbuchamtSichert Ihren Anspruch ab, bis Sie als Eigentümer eingetragen sind.
Bestellung und Eintragung der GrundschuldNotar und GrundbuchamtNur bei Finanzierung. Bemessungsgrundlage ist die Darlehenssumme, nicht der Kaufpreis.

Der Notar ist nur ein Teil der Nebenkosten. Grunderwerbsteuer (6,5 % in NRW) und Maklerprovision kommen dazu – zusammen zwischen 8,5 und 12,57 % des Kaufpreises. Alle Posten in einer Rechnung, mit vier Beispielrechnungen, zeigt unser Ratgeber zu den Kaufnebenkosten in NRW. Und wenn die Nebenkosten das Eigenkapital übersteigen: Kaufnebenkosten mitfinanzieren – wann das geht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Notarkosten

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in NRW?

Als Richtwert rund 1,5 % des Kaufpreises für den Notar plus rund 0,5 % für das Grundbuchamt – bei 350.000 € Kaufpreis also etwa 5.250 € Notar und 1.750 € Grundbuch. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. NRW ist beim Notar nicht teurer als andere Bundesländer, nur bei der Grunderwerbsteuer.

Wer zahlt den Notar beim Hauskauf?

In der Regel der Käufer – er trägt Beurkundung, Vollzug, Grundbuch und die Grundschuldbestellung für seine Finanzierung. Der Verkäufer zahlt nur, was seine Seite betrifft, etwa die Löschung einer alten Grundschuld. Das steht so im Kaufvertrag.

Kann man bei den Notarkosten sparen oder verhandeln?

Nein. Notare dürfen ihre Gebühren weder erhöhen noch nachlassen – das Gesetz verbietet beides. Sparen lässt sich beim Immobilienkauf nur die Maklerprovision, nicht der Notar. Was Sie beeinflussen können: Eine niedrigere Grundschuld senkt die Gebühren für deren Bestellung und Eintragung.

Was kostet die Grundschuldeintragung?

Sie bemisst sich nach der Darlehenssumme, nicht nach dem Kaufpreis, und fällt für Notar und Grundbuchamt an. Bei 250.000 € Grundschuld sind das für die notarielle Beurkundung einige hundert Euro; das Grundbuchamt berechnet für die Eintragung noch einmal eine Gebühr in ähnlicher Höhe.

Fallen Notarkosten auch beim Kauf von privat an?

Ja, in voller Höhe. Die Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben, ob mit oder ohne Makler. Ohne Makler entfällt nur die Provision – Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer bleiben.

Ist ein Notaranderkonto nötig?

Meist nicht. In den meisten Fällen wird der Kaufpreis heute direkt gezahlt, sobald der Notar die Fälligkeit bestätigt. Ein Anderkonto kostet zusätzliche Gebühren und ist die Ausnahme – etwa wenn eine Immobilie schon vor der Umschreibung übergeben werden soll.

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