Lexikon · Eigentum & Verwaltung
Sonder- & Gemeinschaftseigentum – einfach erklärt
Die Aufteilung zwischen Ihrer Wohnung und den gemeinsam genutzten Gebäudeteilen.
Was ist Sonder- & Gemeinschaftseigentum?
Bei Wohnungseigentum wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden. Sondereigentum ist im Wesentlichen Ihre Wohnung, über die Sie allein verfügen. Gemeinschaftseigentum sind die gemeinsam genutzten Teile wie Dach, Fassade, Treppenhaus oder Heizung.
Was genau wem zugeordnet ist, regelt die Teilungserklärung. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Kosten und Zuständigkeiten für Reparaturen daran hängen.
Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Beispiel: Ein undichtes Fenster oder die zentrale Heizung gehören meist zum Gemeinschaftseigentum – die Kosten trägt die WEG gemeinsam. Der Bodenbelag in Ihrer Wohnung ist dagegen Sondereigentum, das zahlen Sie allein. Die Teilungserklärung sagt im Detail, was gilt.
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Häufige Fragen
- Wer zahlt Reparaturen – ich oder die Gemeinschaft?
- Das hängt von der Zuordnung ab: Schäden am Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade, tragende Wände oder die zentrale Heizung trägt die WEG gemeinsam über Hausgeld und Rücklage. Reparaturen innerhalb Ihres Sondereigentums – etwa Bodenbeläge, Innenwände oder die eigene Sanitärausstattung – zahlen Sie selbst.
- Gehören Fenster und Wohnungstür zum Sondereigentum?
- Häufig nicht: Außenfenster und die Wohnungseingangstür zählen nach der Rechtsprechung meist zum Gemeinschaftseigentum, obwohl nur Sie sie nutzen. Maßgeblich ist die Teilungserklärung – lesen Sie sie vor dem Kauf, weil davon abhängt, wer Austausch und Instandhaltung bezahlt.
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