Lexikon · Eigentum & Verwaltung
Sonder- & Gemeinschaftseigentum – einfach erklärt
Die Aufteilung zwischen Ihrer Wohnung und den gemeinsam genutzten Gebäudeteilen.
Was ist Sonder- & Gemeinschaftseigentum?
Bei Wohnungseigentum wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden. Sondereigentum ist im Wesentlichen Ihre Wohnung, über die Sie allein verfügen. Gemeinschaftseigentum sind die gemeinsam genutzten Teile wie Dach, Fassade, Treppenhaus oder Heizung.
Was genau wem zugeordnet ist, regelt die Teilungserklärung. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Kosten und Zuständigkeiten für Reparaturen daran hängen.
Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Beispiel: Ein undichtes Fenster oder die zentrale Heizung gehören meist zum Gemeinschaftseigentum – die Kosten trägt die WEG gemeinsam. Der Bodenbelag in Ihrer Wohnung ist dagegen Sondereigentum, das zahlen Sie allein. Die Teilungserklärung sagt im Detail, was gilt.
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