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Person & Einkommen · nur bei Selbstständigkeit

Einkommensnachweise für Selbstständige

Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre und aktuelle BWA.

Was ist das?

Sind Sie selbstständig, müssen vollständige Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre vorliegen sowie die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).

Worauf Sie achten sollten

  • Zusätzlich benötigen wir die BWA vom Dezember des Vorjahres.
  • Beide BWAs müssen die Summen- und Saldenliste enthalten – also die Übersicht der bebuchten Konten mit Summen und Salden, damit die Kontobewegungen seit Jahresbeginn ersichtlich sind.
  • Diese Unterlagen erhalten Sie in der Regel über Ihren Steuerberater.

Fragen zu dieser Unterlage?

Wir helfen Ihnen, das richtige Dokument zu beschaffen – und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall wirklich nötig ist.