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Person & Einkommen

Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate)

Die Abrechnungen der letzten drei Monate – die aktuellste aus dem Vormonat.

Was ist das?

Nach den Personaldaten spielen die Einkommensnachweise die zentrale Rolle bei der Bonitätsprüfung. Grundsätzlich benötigen wir die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate; die aktuellste muss aus dem Monat vor der Antragstellung stammen.

Wichtig ist, dass das Eintrittsdatum erkennbar ist. Wird zusätzlich ein Austrittsdatum genannt, deutet das auf einen befristeten Vertrag hin und ist deshalb ebenfalls relevant.

Worauf Sie achten sollten

  • Wenn Sie erst seit Kurzem bei Ihrem Arbeitgeber sind, fügen Sie bitte eine Kopie des Arbeitsvertrags bei, aus der Ihr Status hervorgeht (z. B. Probezeit, befristet/unbefristet).
  • Den Arbeitsvertrag benötigen wir nicht nur bei einer Beschäftigung von unter sechs Monaten, sondern auch, wenn Sie provisionsbeteiligt sind, ein Zielabkommen vereinbart haben oder mehr als zwölf Gehälter beziehen.
  • Beamte reichen die letzten beiden Bezügemitteilungen sowie die letzte Dezember-Abrechnung ein.
  • Ist auf der Abrechnung ein Arbeitgeber-Darlehen erkennbar, benötigen wir zusätzlich den entsprechenden Darlehensvertrag.

Fragen zu dieser Unterlage?

Wir helfen Ihnen, das richtige Dokument zu beschaffen – und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall wirklich nötig ist.