Zum Inhalt springen

Ratgeber

Diese Extras beeinflussen den Preis Ihrer Immobilie

4. August 2026

Von Marc Günther, Geschäftsführer der R&G Wirtschaftskanzlei

Zwei Häuser, gleiche Straße, gleiche Wohnfläche – und trotzdem 60.000 € Preisunterschied. Woran liegt das? Meist nicht an der Lage, sondern an dem, was Käufer „Extras" nennen: Garage, Garten, Zuschnitt, energetischer Zustand. In diesem Beitrag sortieren wir, welche Ausstattung den Preis wirklich bewegt, wo Eigentümer ihren Wert regelmäßig überschätzen – und wie Sie den Effekt für Ihre Immobilie realistisch einschätzen.

Die Klassiker: Garage, Stellplatz, Garten, Balkon

Bei den Dauerbrennern ist die Nachfrage stabil – und der Preiseffekt gut belegbar:

ExtraTypischer Effekt auf den Preis*
Garagehäufig +10.000 bis +30.000 €
Außenstellplatz+3.000 bis +10.000 €
Balkon / Terrassebei Wohnungen oft +3 bis +6 %
Eigener Garten(anteil)je nach Größe und Lage +5 bis +10 %
Aufzug (Etagenwohnung)in oberen Geschossen deutlich wertsteigernd
Keller / Abstellräumesolide Zusatznachfrage, v. a. bei Familien

*Orientierungswerte aus der Vermarktungspraxis – der tatsächliche Effekt hängt von Objekt, Lage und Nachfrage ab und ist keine Bewertungszusage.

Wichtig ist das Zusammenspiel mit der Zielgruppe: Ein Garten trägt bei einem Familienhaus deutlich mehr zum Preis bei als bei einer Kapitalanleger-Wohnung. Und in Innenstadtlagen kann der Stellplatz wichtiger sein als das Extra-Zimmer.

Besondere Wohnformen: Ist eine Maisonette-Wohnung teurer?

Häufige Frage aus unseren Beratungen: Sind Maisonette-Wohnungen mehr wert? Die ehrliche Antwort: teils. Die Wohnung über zwei Ebenen bietet Haus-Gefühl, klare Trennung von Wohnen und Schlafen und oft größere Fensterflächen – dafür zahlen bestimmte Käufergruppen gern einen Aufschlag. Gleichzeitig kosten Treppen Wohnfläche, schränken die Barrierefreiheit ein und passen nicht zu jeder Lebensphase.

In der Praxis erzielen gut geschnittene Maisonetten in nachgefragten Lagen einen moderaten Aufschlag gegenüber vergleichbaren Etagenwohnungen – schlecht geschnittene mit steilen Treppen können dagegen sogar schwerer verkäuflich sein. Entscheidend ist wie so oft: Zuschnitt schlägt Etikett. Dasselbe gilt für Galerie-Ebenen, Dachterrassen oder Souterrain-Flächen, die rechtlich oft nur eingeschränkt als Wohnfläche zählen.

Der größte Hebel heute: der energetische Zustand

Kein Extra bewegt Preise aktuell so stark wie die Energetik. Seit Energiekosten und GEG-Anforderungen im Fokus stehen, preisen Käufer den Sanierungsbedarf knallhart ein:

  • Neue Heizung (insbesondere Wärmepumpe oder junge Brennwerttechnik) nimmt Käufern die größte Kostenangst – und verkürzt spürbar die Vermarktungszeit.
  • Gedämmte Fassade, neue Fenster, gedämmtes Dach verschieben die Energieklasse – zwischen Klasse B und Klasse G liegen bei gleichem Haus schnell zweistellige Prozentwerte im Preis.
  • Photovoltaik wird positiv gesehen, bringt aber selten den vollen Anschaffungspreis zurück – realistisch ist ein anteiliger Effekt.

Wer in den nächsten Jahren verkaufen will, sollte Sanierungen deshalb nicht „für den Verkauf" durchziehen, sondern rechnen: Manche Maßnahme steigert den Erlös um weniger, als sie kostet – dann ist der ehrliche Preis mit ausgewiesenem Zustand die bessere Strategie.

Warum Banken so genau auf den Energieausweis schauen

Der energetische Zustand entscheidet heute nicht mehr nur über den Preis, sondern zunehmend über die Finanzierbarkeit. Banken fordern den Energieausweis bei der Baufinanzierung standardmäßig an und lassen ihn in die Beleihungswertermittlung einfließen: Schlechte Energieklassen bedeuten Risikoabschläge und höhere angesetzte Sanierungskosten, gute Klassen sichern teils sogar Zinsvorteile über „grüne" Finanzierungsprogramme oder KfW-Bausteine. Bei älteren Objekten verlangen viele Institute inzwischen zusätzlich ein energetisches Sanierungskonzept: Was kostet es konkret, das Haus auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen – und wie wird dieser Betrag in die Finanzierung eingeplant?

Hintergrund ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 2020 die früheren Energieeinspar-Vorschriften bündelt und mit der Novelle 2024 („Heizungsgesetz") verschärft wurde. Vereinfacht zusammengefasst regelt es drei Dinge, die für Käufer und Verkäufer unmittelbar relevant sind:

  1. Anforderungen an neue Heizungen: Neu eingebaute Heizungen müssen perspektivisch zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden – etwa als Wärmepumpe, Fernwärme-Anschluss oder Hybridlösung. Im Bestand greift die Pflicht gestaffelt, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung (größere Städte ab Mitte 2026, kleinere bis Mitte 2028). Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden – die Vorgabe greift erst beim Austausch.
  2. Austausch- und Nachrüstpflichten beim Eigentümerwechsel: Alte Konstanttemperaturkessel (über 30 Jahre) unterliegen einem Betriebsverbot. Langjährig selbstnutzende Eigentümer sind davon oft ausgenommen – diese Ausnahme erlischt aber mit dem Verkauf: Käufer müssen innerhalb von zwei Jahren nachrüsten, dazu gehören auch Pflichten wie die Dämmung der obersten Geschossdecke und von Heizungsrohren. Genau diese absehbaren Kosten rechnet die Bank des Käufers mit – und genau deshalb drücken sie den erzielbaren Preis unsanierter Häuser.
  3. Energieausweis-Pflichten: Ohne gültigen Energieausweis darf nicht inseriert und verkauft werden; die Kennwerte gehören bereits in die Anzeige.

(Vereinfachte Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – maßgeblich sind Gesetz und Einzelfall; keine Rechtsberatung.)

Für Verkäufer heißt das: Der Energieausweis ist kein lästiges Formular, sondern ein Preisfaktor. Wer vor dem Verkauf weiß, wo sein Haus steht und was eine Sanierung kosten würde, verhandelt auf Augenhöhe – und kann Käufern gemeinsam mit uns sogar eine Finanzierungslösung inklusive Sanierungskosten aufzeigen, statt pauschale Abschläge zu akzeptieren.

Innen zählt: Küche, Bäder, Grundriss

  • Einbauküche: angenehmes Verkaufsargument, aber selten ein großer Preisfaktor – gebrauchte Küchen werden von Käufern deutlich niedriger bewertet, als Eigentümer erwarten. Realistisch ist ein Bruchteil des Neupreises.
  • Bäder: ein modernes Bad verkauft; ein 30 Jahre altes Bad wird mit gedanklichem „Sanierungsabschlag" verhandelt. Bäder gehören zu den teuersten Räumen – entsprechend stark wirkt ihr Zustand auf den Preis.
  • Grundriss: durchdachte drei bis vier Zimmer schlagen verwinkelte fünf. Auch Homeoffice-Tauglichkeit ist inzwischen ein echtes Kaufkriterium.
  • Kamin, Fußbodenheizung, Smart Home: nette Differenzierer, die die Vermarktung unterstützen – den Preis tragen sie allein aber selten.

Was Eigentümer regelmäßig überschätzen

Aus hunderten Bewertungs- und Verkaufsgesprächen kennen wir die typischen Irrtümer:

  1. Der Pool – im Sauerland eher Wartungsthema als Wertsteigerung.
  2. Hochwertige Sonderausstattung nach eigenem Geschmack (Marmorbad, exklusive Tapeten): Geschmack lässt sich nicht verkaufen, nur Zustand.
  3. Der liebevoll ausgebaute Hobbykeller – zählt oft nicht als Wohnfläche und wird entsprechend bewertet.
  4. Investitionen kurz vor dem Verkauf – der berühmte neue Teppichboden bringt selten mehr, als er gekostet hat.

„Nebenan wurde ein ähnliches Haus für 100.000 € mehr verkauft"

Diesen Satz hören wir als Makler in fast jedem Bewertungsgespräch – und fast immer schrumpft der Unterschied bei genauem Hinsehen deutlich zusammen. Das liegt selten daran, dass der Eigentümer übertreibt, sondern an fünf systematischen Effekten:

  1. Angebotspreis statt Verkaufspreis: Die Portale zeigen, was verlangt wurde – nicht, was beim Notar beurkundet wurde. Zwischen Inserat und tatsächlichem Kaufpreis liegen häufig 5 bis 15 %, und mancher vermeintliche Top-Verkauf steht nach Monaten immer noch online, weil er zu diesem Preis nie einen Käufer gefunden hat.
  2. Anderer Zustand hinter gleicher Fassade: Baujahr, Straße und Haustyp können identisch sein – wenn nebenan aber 2019 Heizung, Dach, Fenster und Bäder erneuert wurden, liegen zwischen den beiden Häusern schnell zwei bis drei Energieklassen und sechsstellige Sanierungskosten. Von außen sieht man das nicht, im Preis steckt es komplett.
  3. Mikrolage und Grundstück: Dieselbe Straße kann zwei Welten sein – Süd- statt Nordgarten, ebenes statt Hanggrundstück, 400 m² mehr Fläche, Blick statt Einblick. Auch Grundbuch-Themen wie Wegerechte oder Erbbaurecht verschieben den Wert erheblich.
  4. Anderer Zeitpunkt, anderes Zinsumfeld: Ein Abschluss aus einer Phase mit einem Prozentpunkt niedrigeren Bauzinsen ist mit heute kaum vergleichbar – die Finanzierungsrate der Käufer bestimmt mit, was ein Haus kosten darf.
  5. Der Hörensagen-Effekt: Verkaufspreise wachsen in der Nacherzählung. Was als „ungefähr 500.000" startete, ist drei Gartenzäune weiter eine glatte 550.000.

Deshalb bewerten wir nicht nach Nachbarschaftsvergleichen, sondern nach tatsächlich beurkundeten Verkäufen: mit den Daten des Gutachterausschusses, eigenen Vergleichsobjekten aus der Vermarktung in Hagen und dem Märkischen Kreis und einer ehrlichen Zustandsaufnahme vor Ort. Das Ergebnis ist manchmal weniger schmeichelhaft als der Nachbarschaftswert – aber es ist der Preis, zu dem tatsächlich verkauft wird, ohne monatelangen Leerlauf mit anschließenden Preissenkungen.

So finden Sie heraus, was Ihre Extras wert sind

Orientierungswerte ersetzen keine Einzelfallbetrachtung: Derselbe Wintergarten kann in einer Lage 15.000 € bringen und in einer anderen gar nichts. Belastbar wird es erst, wenn Ausstattung, Zustand, Lage und aktuelle Vergleichsverkäufe zusammen betrachtet werden.

Genau das leisten wir mit einer fundierten Marktwertermittlung – für Eigentümer in Hagen und dem Märkischen Kreis kostenfrei und unverbindlich. Wie eine Bewertung grundsätzlich abläuft und welche Verfahren dahinterstecken, lesen Sie im Ratgeber Was ist meine Immobilie wert? Und wenn es Richtung Verkauf geht, finden Sie den kompletten Fahrplan unter Immobilie verkaufen in Hagen.