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Lexikon · Eigentum & Verwaltung

Erbbaurecht – einfach erklärt

Recht, auf fremdem Grund zu bauen – gegen einen laufenden Erbbauzins.

Was ist Erbbaurecht?

Beim Erbbaurecht (umgangssprachlich Erbpacht) erwerben Sie nicht das Grundstück, sondern das Recht, es für eine bestimmte Zeit – meist bis zu 99 Jahre – zu nutzen und darauf ein Gebäude zu haben. Dafür zahlen Sie einen regelmäßigen Erbbauzins.

Das senkt den Kaufpreis, weil der Grund nicht mitbezahlt wird. Banken finanzieren Erbbaurechte unter Bedingungen – wichtig ist vor allem eine ausreichende Restlaufzeit des Vertrags.

Was heißt das für Ihre Finanzierung?

Beispiel: Sie sparen den Grundstückskaufpreis, zahlen dafür aber dauerhaft Erbbauzins (oft ein paar Prozent des Bodenwerts pro Jahr). Banken verlangen meist eine Restlaufzeit von rund 40 Jahren über die Finanzierung hinaus – bei kürzerer Laufzeit wird die Finanzierung schwierig.

Auch bekannt als: Erbpacht

Als Unterlage relevant: Was Sie konkret beibringen müssen und worauf Sie achten sollten, lesen Sie unter Erbbaurechtsvertrag.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Immobilie auf Erbbaurecht?
Sie kann den Einstieg günstiger machen, weil der Grund nicht mitgekauft wird. Rechnen Sie aber den laufenden Erbbauzins ein und achten Sie auf die Restlaufzeit – beides beeinflusst Finanzierung und Wiederverkauf.

Sie planen den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie? Wir begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung in Hagen und dem Märkischen Kreis – von der ersten Einschätzung bis zur verbindlichen Zusage. Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „Erbbaurecht"?

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