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Objektunterlagen · nur bei Erbbaurecht

Erbbaurechtsvertrag

Vertrag bei Erbpacht – Restlaufzeit beachten.

Was ist das?

Das Erbbaurecht (auch Erbpacht) erlaubt es, für eine bestimmte Zeit – meist 99 Jahre – ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück zu haben. Der Grund und Boden ist also nicht mitverkauft, sondern „gepachtet“; dafür wird ein Erbbauzins gezahlt. Das Recht kann vererbt und veräußert werden. Banken beleihen Erbbaurechte mit gewissen Einschränkungen wie ein eigenes Grundstück. Für Kapitalanleger kann das interessant sein, da sich 100 % des Kaufpreises abschreiben lassen und der Erbbauzins voll steuerlich abzugsfähig ist.

Wo bekomme ich das?

Für die Bank benötigen wir eine Kopie des Erbbaurechtsvertrags.

Worauf Sie achten sollten

  • Die Restlaufzeit sollte mindestens 55 Jahre betragen; viele Kreditinstitute machen das zur Bedingung. Bei kürzerer Restlaufzeit sollte mit dem Erbbaurechtsgeber neu verhandelt werden.
  • Bei deutlich kürzerer Laufzeit kann die Bank eine erhöhte Tilgung verlangen.
  • Bitte reichen Sie den Vertrag vollständig und gut lesbar ein.

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