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Objektunterlagen

Grundbuchauszug

Aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate, alle Seiten.

Im Video erklärt

Grundbuchauszug – Erklärvideo

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Was ist das?

Wir benötigen einen aktuellen Grundbuchauszug. Wichtig ist, dass er alle Seiten umfasst.

Wo bekomme ich das?

Alternativ zum direkten Auszug können Sie uns über eine Vollmacht mit der Einholung der Grundbuchdaten beauftragen.

Worauf Sie achten sollten

  • Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
  • Datum und Seitenzahl müssen am unteren Rand erkennbar sein.
  • Alle Seiten müssen enthalten sein.

Fragen zu dieser Unterlage?

Wir helfen Ihnen, das richtige Dokument zu beschaffen – und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall wirklich nötig ist.