Verkaufen · Recht
Energieausweis beim Verkauf: Ihre Pflichten
Das Wichtigste in Kürze
Ohne Energieausweis dürfen Sie nicht verkaufen: Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, und schon das Inserat braucht die Pflichtangaben nach GEG. Verstöße können Bußgelder bis 10.000 € kosten. Wir besorgen den Ausweis mit.
Der Energieausweis ist beim Verkauf keine Formalie, sondern gesetzliche Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): Bereits in der Immobilienanzeige müssen die energetischen Pflichtangaben stehen, spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen, nach dem Vertragsschluss wird er dem Käufer übergeben.
Wer ohne gültigen Ausweis inseriert oder ihn nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Die gute Nachricht: Für unsere Verkäufer kümmern wir uns mit um die Beschaffung – rechtzeitig, bevor die Vermarktung startet.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem realen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist die günstigere Variante. Der Bedarfsausweis bewertet den baulichen Zustand unabhängig vom Nutzerverhalten und ist aufwendiger. Für ältere, unsanierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ist der Bedarfsausweis in vielen Fällen vorgeschrieben – wir prüfen für Ihr Objekt, welcher Ausweis zulässig ist.
Diese Angaben gehören schon ins Inserat
- Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
- Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (bei neueren Ausweisen)
Gültigkeit & Kosten
- Ein Energieausweis gilt 10 Jahre – prüfen Sie das Ausstellungsdatum eines vorhandenen Ausweises
- Verbrauchsausweis: meist unter 150 €
- Bedarfsausweis: je nach Objekt einige hundert Euro
- Für R&G-Verkäufer: Wir koordinieren die Ausstellung, damit die Vermarktung nicht wartet
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Energieausweis beim Verkauf: Ihre Pflichten
Brauche ich für den Verkauf zwingend einen Energieausweis?
Ja. Für Verkauf und Vermietung ist er Pflicht – die Pflichtangaben gehören schon in die Anzeige, spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Ausnahmen gibt es nur für wenige Fälle wie bestimmte Baudenkmäler.
Was passiert, wenn ich ohne Energieausweis verkaufe?
Fehlende oder falsche Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 € geahndet werden. Außerdem kann der Käufer fehlende Angaben später gegen Sie verwenden – das Risiko lohnt sich nicht.
Welcher Ausweis ist für mein Haus der richtige?
Das hängt von Baujahr, Wohnungsanzahl und Sanierungsstand ab: Für viele ältere, unsanierte Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sonst genügt meist der günstigere Verbrauchsausweis. Wir prüfen das für Ihr Objekt kostenlos.
Besorgt R&G den Energieausweis für mich?
Ja – wir koordinieren die Ausstellung über qualifizierte Aussteller und stellen sicher, dass Inserat und Besichtigung von Anfang an rechtssicher sind.
Sprechen wir über Ihren Verkauf
Unverbindlich, kostenlos und auf Augenhöhe – wir beantworten Ihre Fragen und rechnen ehrlich vor, was für Sie drin ist.