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Verkaufen · Kosten

Maklerprovision: wer zahlt was – und wofür?

Das Wichtigste in Kürze

Bei Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision nach § 656c BGB zu gleichen Teilen. Bei R&G zahlt jede Seite 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. (4,76 % unter 100.000 €) – fällig erst im Erfolgsfall. Bis dahin gehen wir mit allen Kosten in Vorleistung: Verkauft sich das Objekt nicht, gehen wir leer aus.

Die Maklerprovision ist die am häufigsten gestellte Kostenfrage beim Immobilienverkauf – und gleichzeitig die, bei der am meisten Halbwissen kursiert. Seit Ende 2020 regelt § 656c BGB für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen: Beauftragt der Verkäufer den Makler, dürfen dem Käufer höchstens 50 % der Provision weitergegeben werden. In der Praxis heißt das: Beide Seiten zahlen gleich viel.

Bei uns gibt es dazu kein Kleingedrucktes: Die Sätze stehen öffentlich auf dieser Seite – und wir gehen mit sämtlichen Kosten in Vorleistung, vom professionellen Objektfotografen über die Unterlagenbeschaffung bis zur Vermarktung. Verkauft sich das Objekt nicht, gehen wir leer aus. Die Provision fällt ausschließlich im Erfolgsfall an, und wir rechnen Ihnen vorab vor, was bei Ihrem Kaufpreis für Sie übrig bleibt.

Unsere Provisionssätze – transparent

Bei einer Wohnimmobilie tragen Käufer und Verkäufer die Provision nach § 656c BGB zu gleichen Teilen. Jede Seite zahlt bei R&G:

  • 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. – unsere Standardprovision je Partei
  • 4,76 % inkl. MwSt. je Partei bei einem Kaufpreis unter 100.000 €
  • Keine Vorkosten für Sie: Wir gehen mit allen Kosten in Vorleistung – kommt kein Verkauf zustande, gehen wir leer aus

Wann wird die Provision fällig?

Erst wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet ist – also im Erfolgsfall. Kommt kein Verkauf zustande, schulden Sie uns nichts. Bezahlt wird nach Rechnungsstellung im Anschluss an den Notartermin, nicht vorab.

Was bekommen Sie für die Provision?

Alle folgenden Leistungen strecken wir vor – bezahlt wird erst im Erfolgsfall:

  • Marktwertermittlung auf Basis echter, regionaler Vergleichsdaten
  • Fotos vom professionellen Objektfotografen, 360-Grad-Besichtigung und Objektvideo
  • Aussagekräftiges Exposé inkl. Grundrissen
  • Komplette Unterlagenbeschaffung: Bauakte, Grundbuchauszug, Altlasten- und Baulastenauskunft, Auskunft über offene Erschließungskosten
  • Energieausweis-Koordination (Pflicht nach GEG)
  • Vermarktung über Portale plus unser Netzwerk an Suchkunden – aus der eigenen Baufinanzierungsabteilung und dem regionalen Investorenstammtisch
  • Vorqualifizierung der Käufer inkl. Bonitäts-/Finanzierungscheck aus eigenem Haus
  • Verhandlung in Ihrem Sinne und Begleitung bis zum Notartermin – und danach

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Maklerprovision: wer zahlt was – und wofür?

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision nach § 656c BGB zu gleichen Teilen – jede Seite zahlt bei R&G 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt., bei einem Kaufpreis unter 100.000 € sind es 4,76 %.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Die Sätze seriöser Anbieter vor Ort liegen nahezu gleichauf – den Unterschied macht die Leistung. Entscheidend ist, wie gut bewertet, vermarktet und verhandelt wird: Das bestimmt Ihr Endergebnis stärker als ein Zehntelprozent Provision.

Wann muss ich die Provision bezahlen?

Erst im Erfolgsfall: Die Provision wird mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag verdient und nach Rechnungsstellung bezahlt. Ohne Verkauf zahlen Sie nichts – Fotograf, Unterlagenbeschaffung und Vermarktung haben wir bis dahin aus eigener Tasche vorgestreckt und gehen dann ebenfalls leer aus.

Lohnt sich der Makler trotz Provision?

Ein professionell vorbereiteter, marktgerecht bepreister Verkauf erzielt in der Regel einen höheren Preis und spart Monate an Zeit – das gleicht die Provision häufig mehr als aus. Wir rechnen Ihnen das vorab ehrlich vor.

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Unverbindlich, kostenlos und auf Augenhöhe – wir beantworten Ihre Fragen und rechnen ehrlich vor, was für Sie drin ist.