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Lexikon · Kauf & Notar

Auflassung – einfach erklärt

Die Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang.

Was ist Auflassung?

Die Auflassung ist die rechtliche Einigung darüber, dass das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer übergehen soll. Sie wird in der Regel zusammen mit dem Kaufvertrag notariell erklärt.

Das Eigentum geht jedoch erst über, wenn zusätzlich die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist. Auflassung und Grundbucheintragung zusammen bewirken den Eigentumswechsel.

Was heißt das für Ihre Finanzierung?

Beispiel: Auch wenn Sie den Kaufvertrag unterschrieben und den Kaufpreis gezahlt haben, sind Sie erst mit der Umschreibung im Grundbuch rechtlich Eigentümer. Bis dahin schützt Sie die Auflassungsvormerkung. Der gesamte Ablauf dauert oft mehrere Wochen.

Für Hagen konkret

Häufige Fragen

Bin ich mit der Auflassung schon Eigentümer?
Noch nicht. Die Auflassung ist nur die Einigung über den Eigentumsübergang. Eigentümer werden Sie erst, wenn zusätzlich die Umschreibung im Grundbuch vollzogen ist – das dauert nach der Beurkundung oft mehrere Wochen. Bis dahin schützt Sie die Auflassungsvormerkung.
Was ist der Unterschied zwischen Auflassung und Auflassungsvormerkung?
Die Auflassung ist die dingliche Einigung über den Eigentumswechsel. Die Auflassungsvormerkung ist ein separater Eintrag in Abteilung II des Grundbuchs, der Ihren Anspruch auf diese Übertragung in der Zwischenzeit absichert – etwa gegen einen Zweitverkauf oder eine nachträgliche Belastung.

Sie planen den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie? Wir begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung in Hagen und dem Märkischen Kreis – von der ersten Einschätzung bis zur verbindlichen Zusage. Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Fragen zu „Auflassung“?

Wir erklären Ihnen, was das für Ihre Finanzierung konkret bedeutet – verständlich und unverbindlich.

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