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Lexikon · Kauf & Notar

Kaufvertrag & Beurkundung – einfach erklärt

Beim Immobilienkauf ist die notarielle Beurkundung des Vertrags gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist Kaufvertrag & Beurkundung?

Ein Immobilienkaufvertrag ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet. Der Notar liest den Vertrag im Beisein beider Parteien vor, klärt Fragen und stellt sicher, dass beide Seiten verstehen, was sie unterschreiben. Er ist zur Neutralität verpflichtet.

Den Entwurf erhalten Käufer und Verkäufer vorab zur Prüfung. Erst mit der Unterschrift beim Notar wird der Kauf verbindlich – die Eigentumsumschreibung folgt anschließend in mehreren Schritten.

Für Käufer besonders wichtig: Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung stehen. Mit der Unterschrift sind Sie an den Vertrag gebunden – platzt danach die Finanzierung, drohen Schadensersatz und der Verlust bereits angefallener Kosten. Eine verbindliche Finanzierungszusage der Bank gehört deshalb zeitlich vor den Notartermin. Die Kosten der Beurkundung selbst richten sich nach dem gesetzlichen Gebührenrecht und stecken in den üblichen Kaufnebenkosten (Notar und Grundbuch zusammen grob 1,5–2 % des Kaufpreises); sie trägt üblicherweise der Käufer.

Was heißt das für Ihre Finanzierung?

Beispiel: Sie sollten den Entwurf mindestens 14 Tage vor dem Termin erhalten (bei Verbrauchern gesetzlich vorgesehen) und ihn in Ruhe prüfen. Offene Fragen klären Sie vor der Beurkundung – nicht erst beim Notar. Wir gehen den Entwurf bei Bedarf mit Ihnen durch.

Für Hagen konkret

Auch bekannt als: Beurkundung, Notartermin

Häufige Fragen

Brauche ich einen eigenen Notar?
Üblicherweise beauftragt eine Partei den Notar; er ist beiden Seiten gegenüber neutral verpflichtet. Sie können aber jederzeit eigene Fragen stellen und den Entwurf vorab prüfen lassen.
Wie läuft die Beurkundung des Kaufvertrags ab?
Sie erhalten den Entwurf vorab (bei Verbrauchern mindestens 14 Tage vorher). Beim Termin liest der Notar den Vertrag vor, klärt Fragen, dann unterschreiben beide Parteien. Anschließend veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung, die Fälligkeit des Kaufpreises und schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Muss die Finanzierung vor der Beurkundung des Kaufvertrags stehen?
Ja, unbedingt. Mit der Unterschrift beim Notar sind Sie an den Kaufvertrag gebunden – unabhängig davon, ob Ihre Bank finanziert. Holen Sie sich deshalb vor dem Notartermin eine verbindliche Finanzierungszusage. Wir stimmen den Zeitplan von Finanzierung und Beurkundung für Sie aufeinander ab.

Sie planen den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie? Wir begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung in Hagen und dem Märkischen Kreis – von der ersten Einschätzung bis zur verbindlichen Zusage. Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Fragen zu „Kaufvertrag & Beurkundung“?

Wir erklären Ihnen, was das für Ihre Finanzierung konkret bedeutet – verständlich und unverbindlich.

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