Lexikon · Kauf & Notar
Kaufvertrag & Beurkundung – einfach erklärt
Beim Immobilienkauf ist die notarielle Beurkundung des Vertrags gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist Kaufvertrag & Beurkundung?
Ein Immobilienkaufvertrag ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet. Der Notar liest den Vertrag im Beisein beider Parteien vor, klärt Fragen und stellt sicher, dass beide Seiten verstehen, was sie unterschreiben. Er ist zur Neutralität verpflichtet.
Den Entwurf erhalten Käufer und Verkäufer vorab zur Prüfung. Erst mit der Unterschrift beim Notar wird der Kauf verbindlich – die Eigentumsumschreibung folgt anschließend in mehreren Schritten.
Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Beispiel: Sie sollten den Entwurf mindestens 14 Tage vor dem Termin erhalten (bei Verbrauchern gesetzlich vorgesehen) und ihn in Ruhe prüfen. Offene Fragen klären Sie vor der Beurkundung – nicht erst beim Notar. Wir gehen den Entwurf bei Bedarf mit Ihnen durch.
Auch bekannt als: Beurkundung, Notartermin
Häufige Fragen
- Brauche ich einen eigenen Notar?
- Üblicherweise beauftragt eine Partei den Notar; er ist beiden Seiten gegenüber neutral verpflichtet. Sie können aber jederzeit eigene Fragen stellen und den Entwurf vorab prüfen lassen.
Sie planen den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie? Wir begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung in Hagen und dem Märkischen Kreis – von der ersten Einschätzung bis zur verbindlichen Zusage. Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
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Fragen zu „Kaufvertrag & Beurkundung"?
Wir erklären Ihnen, was das für Ihre Finanzierung konkret bedeutet – verständlich und unverbindlich.