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Lexikon · Kauf & Notar

Auflassungsvormerkung – einfach erklärt

Grundbucheintrag, der Ihren Anspruch auf das Eigentum bis zur Umschreibung schützt.

Was ist Auflassungsvormerkung?

Zwischen Kaufvertrag und endgültiger Eigentumsumschreibung vergehen oft Wochen. Die Auflassungsvormerkung wird in dieser Zeit ins Grundbuch eingetragen und sichert Ihren Anspruch als Käufer ab.

Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich ein zweites Mal verkauft oder neu belastet. Erst wenn die Vormerkung steht, wird üblicherweise der Kaufpreis fällig.

Was heißt das für Ihre Finanzierung?

Beispiel: Der Notar fordert Sie meist erst dann zur Kaufpreiszahlung auf, wenn Ihre Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht und weitere Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. So zahlen Sie nicht, bevor Ihr Anspruch auf das Eigentum gesichert ist.

Häufige Fragen

Schützt mich die Auflassungsvormerkung wirklich?
Ja – sie sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung und verhindert einen Zweitverkauf oder eine nachträgliche Belastung durch den Verkäufer. Deshalb wird der Kaufpreis erst nach ihrer Eintragung fällig.

Sie planen den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie? Wir begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung in Hagen und dem Märkischen Kreis – von der ersten Einschätzung bis zur verbindlichen Zusage. Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Fragen zu „Auflassungsvormerkung"?

Wir erklären Ihnen, was das für Ihre Finanzierung konkret bedeutet – verständlich und unverbindlich.