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Lexikon · Sicherheiten & Grundbuch

Grundschuld – einfach erklärt

Im Grundbuch eingetragenes Recht der Bank, das Ihr Darlehen absichert.

Was ist Grundschuld?

Die Grundschuld ist die übliche Sicherheit bei der Baufinanzierung. Sie wird ins Grundbuch eingetragen und gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, falls das Darlehen nicht bedient wird.

Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht fest an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt. Dadurch lässt sie sich flexibel weiternutzen – etwa für eine Anschlussfinanzierung – und muss nicht zwingend gelöscht werden, wenn ein Kredit zurückgezahlt ist.

Was heißt das für Ihre Finanzierung?

Beispiel: Lösen Sie später zu einer anderen Bank um, kann die bestehende Grundschuld oft an den neuen Geldgeber abgetreten werden – das ist günstiger als Löschung und Neueintragung. Beim Verkauf einer schuldenfreien Immobilie können Sie die Grundschuld stehen lassen, um sie später erneut zu nutzen.

Auch bekannt als: Grundpfandrecht

Häufige Fragen

Muss ich die Grundschuld nach Rückzahlung löschen lassen?
Nein. Sie können sie löschen lassen oder als „Reserve“ im Grundbuch belassen – das spart Kosten, falls Sie später erneut finanzieren möchten. Wir beraten Sie, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Sie planen den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie? Wir begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung in Hagen und dem Märkischen Kreis – von der ersten Einschätzung bis zur verbindlichen Zusage. Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

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Fragen zu „Grundschuld"?

Wir erklären Ihnen, was das für Ihre Finanzierung konkret bedeutet – verständlich und unverbindlich.

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