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Ratgeber

Teilverkauf der Immobilie: Wie das Modell wirklich rechnet – und welche Alternativen es gibt

18. August 2026

Von Marc Günther, Geschäftsführer der R&G Wirtschaftskanzlei

Kurz beantwortet: Beim Teilverkauf verkaufen Sie bis zu 50 % Ihrer Immobilie an einen Anbieter, bleiben wohnen und zahlen dafür ein laufendes Nutzungsentgelt auf den ausgezahlten Betrag. Das verschafft schnell Liquidität ohne Auszug – ist über die Jahre gerechnet aber häufig die teuerste Lösung: Nutzungsentgelt, weiterhin volle Instandhaltungspflicht und zusätzliche Entgelte beim späteren Gesamtverkauf summieren sich. Wer Kapital aus der Immobilie braucht, sollte vorher die Alternativen rechnen – Beleihung, Vollverkauf oder eine Lösung in der Familie.

Wie funktioniert ein Teilverkauf?

Ein Teilverkauf-Anbieter kauft Ihnen einen Anteil an Ihrer Immobilie ab – üblicherweise zwischen 10 und maximal 50 %. Sie erhalten den anteiligen Kaufpreis sofort ausgezahlt und behalten über ein im Grundbuch gesichertes Nießbrauchrecht die vollständige Nutzung: Sie wohnen weiter im ganzen Haus, als wäre nichts geschehen.

Dafür zahlen Sie dem Anbieter ein monatliches Nutzungsentgelt – wirtschaftlich eine Miete auf den verkauften Anteil. Je nach Anbieter und Marktlage liegt es meist bei mehreren Prozent des ausgezahlten Betrags pro Jahr und ist oft nur für wenige Jahre festgeschrieben – danach kann es steigen.

Später gibt es zwei Wege: Sie (oder Ihre Erben) kaufen den Anteil zurück, oder die Immobilie wird komplett verkauft und der Erlös geteilt. Beim Gesamtverkauf berechnen die meisten Anbieter zusätzlich ein Durchführungs- oder Abwicklungsentgelt von mehreren Prozent des gesamten Verkaufspreises – nicht nur ihres Anteils. Manche sichern sich zudem einen Mindesterlös auf ihren Anteil ab, selbst wenn der Markt nachgibt.

Die ehrliche Rechnung

Drei Punkte machen den Teilverkauf in vielen Fällen teurer, als es die Werbung vermuten lässt:

  • Das Nutzungsentgelt ist wirtschaftlich ein Zins. Sie zahlen dauerhaft dafür, das Geld für einen Anteil Ihres eigenen Hauses erhalten zu haben – ähnlich wie bei einem Kredit, nur ohne dass sich dabei irgendetwas tilgt. Über zehn oder fünfzehn Jahre kommt so schnell mehr zusammen, als eine Beleihung der Immobilie gekostet hätte.
  • Instandhaltung bleibt komplett bei Ihnen. Obwohl der Anbieter Miteigentümer ist, tragen Sie in aller Regel weiterhin 100 % der Kosten für Dach, Heizung und Modernisierung – und steigern damit auch den Wert des fremden Anteils mit.
  • Die Entgelte beim Endverkauf schmälern den Resterlös. Durchführungsentgelt auf den Gesamtpreis plus gegebenenfalls Mindesterlös-Klauseln gehen von dem ab, was Ihnen oder Ihren Erben am Ende bleibt.

Verbraucherschützer kritisieren das Modell aus genau diesen Gründen regelmäßig. Das heißt nicht, dass ein Teilverkauf nie passt – aber er sollte die bewusste letzte Wahl sein, nicht der bequeme erste Griff.

Die Alternativen im Vergleich

1. Immobilie beleihen: Wenn Bonität und Alter es zulassen, ist ein grundschuldbesichertes Darlehen fast immer günstiger als das Nutzungsentgelt – Sie bleiben Alleineigentümer, und es gibt weder Durchführungsentgelt noch Mindesterlös-Klauseln. Wie das funktioniert, zeigt unser Beitrag zur Kapitalbeschaffung per Beleihung; die Grundlagen erklärt das Lexikon unter Immobilienkredit.

2. Ganz verkaufen und passender wohnen: Wer ohnehin über kurz oder lang verkleinern möchte, fährt mit dem Vollverkauf zum Marktwert meist am besten – ohne laufende Entgelte und mit dem vollen Erlös. Wie der Umstieg gelingt, lesen Sie auf unserer Seite zur Verkleinerung; den realistischen Wert Ihrer Immobilie klärt vorab die kostenlose Marktwertermittlung.

3. Lösung in der Familie: Verkauf oder Übertragung an Kinder – etwa gegen Einmalzahlung oder mit eingetragenem Wohnrecht – hält das Vermögen in der Familie und spart die Anbietermarge komplett. Was dabei zu bedenken ist, haben wir für geerbte und übertragene Immobilien zusammengefasst; die steuerliche Gestaltung gehört in die Hände Ihres Steuerberaters oder Notars.

4. Leibrente oder Verkauf mit Wohnrecht: Für Eigentümer im höheren Alter kann auch der Verkauf gegen lebenslange Rente oder mit lebenslangem Wohnrecht passen. Auch hier gilt: Erst den Marktwert kennen, dann Angebote vergleichen.

Für wen kann der Teilverkauf trotzdem passen?

Ehrlicherweise gibt es Konstellationen, in denen das Modell seinen Platz hat: wenn eine Bank wegen Alter oder Einkommen kein Darlehen mehr gibt, ein Verbleib im Haus nicht verhandelbar ist und keine familiäre Lösung existiert. Dann kommt es auf das Kleingedruckte an – Höhe und Anpassungsklauseln des Nutzungsentgelts, Durchführungsentgelt, Mindesterlös-Klauseln und die Regeln für Rückkauf und Erben.

Unser Rat: erst rechnen, dann unterschreiben

Der Teilverkauf konkurriert immer mit mindestens drei Alternativen – und verliert diesen Vergleich öfter, als seine Werbung vermuten lässt. Wir rechnen die Varianten mit Ihnen durch: kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie, ehrlicher Vergleich von Beleihung, Voll- oder Familienverkauf und Teilverkauf, ohne Verkaufsdruck. Der Einstieg: kostenlose Marktwertermittlung oder direkt ein persönlicher Termin.