Eigenkapital & Verbindlichkeiten
Schenkungsbestätigung
Schenken Eltern oder Angehörige Eigenkapital, braucht die Bank einen Nachweis – hier finden Sie Vorlage und Formular.
Was ist das?
Fließt ein Teil Ihres Eigenkapitals aus einer Schenkung – zum Beispiel von Eltern oder Großeltern –, verlangt die Bank einen schriftlichen Nachweis darüber. Diese sogenannte Schenkungsbestätigung belegt, woher die eingebrachten Mittel stammen, und ist Teil der Eigenkapitalnachweise.
In der Bestätigung erklärt die schenkende Person, dass sie Ihnen einen bestimmten Betrag zum Erwerb der Immobilie schenkt – ohne Rückzahlungsverpflichtung. Nur so wertet die Bank den Betrag als echtes Eigenkapital und nicht als weiteres Darlehen.
Wo bekomme ich das?
Die Schenkungsbestätigung stellen Sie selbst aus – nutzen Sie dafür unsere Vorlage und lassen Sie sie von der schenkenden Person unterschreiben.
Worauf Sie achten sollten
- Enthalten sein müssen: Name und Anschrift von Schenker und Beschenktem, der geschenkte Betrag, der Verwendungszweck – also der Erwerb der Immobilie – sowie Ort, Datum und Unterschrift des Schenkers.
- Die Bank verlangt in der Regel zusätzlich einen Nachweis über die Mittelherkunft beim Schenker (z. B. einen Kontoauszug), aus dem die Überweisung hervorgeht.
- Für ein Geldgeschenk ist keine notarielle Beurkundung nötig – anders als bei der Schenkung einer Immobilie selbst.
- Steuerlicher Hinweis: Zwischen Eltern und Kind sind aktuell bis zu 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren schenkungsteuerfrei. Bei größeren Beträgen lohnt sich vorab eine steuerliche Beratung.
Vorlage zum Download
Fragen zu dieser Unterlage?
Wir helfen Ihnen, das richtige Dokument zu beschaffen – und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall wirklich nötig ist.