Lexikon · Zinsen & Tilgung
Bereitstellungszinsen – einfach erklärt
Zinsen für noch nicht abgerufenes Darlehen, etwa bei Neubau in Bauphasen.
Was ist Bereitstellungszinsen?
Wird Ihr Darlehen nicht sofort vollständig ausgezahlt – typisch beim Neubau, der nach Baufortschritt in Teilbeträgen abgerufen wird – hält die Bank das Geld für Sie bereit. Für den noch nicht abgerufenen Teil verlangt sie nach einer bereitstellungsfreien Zeit Bereitstellungszinsen.
Diese fallen häufig einige Monate nach Vertragsabschluss an. Eine lange bereitstellungsfreie Zeit zu vereinbaren ist gerade bei Neubau und Sanierung wertvoll – wir achten beim Vergleich darauf.
Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Beispiel: Üblich sind rund 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag. Verzögert sich ein Neubau und 150.000 € liegen drei Monate bereit, sind das rund 1.125 € allein an Bereitstellungszinsen. Eine bereitstellungsfreie Zeit von 6–12 Monaten spart hier bares Geld.
Häufige Fragen
- Wie vermeide ich Bereitstellungszinsen?
- Durch eine möglichst lange bereitstellungsfreie Zeit im Vertrag und einen realistisch geplanten Abruf nach Baufortschritt. Beim Neubau ist dieser Punkt besonders wichtig – wir verhandeln ihn mit.
Sie planen den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie? Wir begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung in Hagen und dem Märkischen Kreis – von der ersten Einschätzung bis zur verbindlichen Zusage. Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Verwandte Begriffe
Fragen zu „Bereitstellungszinsen"?
Wir erklären Ihnen, was das für Ihre Finanzierung konkret bedeutet – verständlich und unverbindlich.