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Lexikon · Zinsen & Tilgung

Sondertilgung – einfach erklärt

Zusätzliche, außerplanmäßige Rückzahlung neben der vereinbarten Rate.

Was ist Sondertilgung?

Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung, mit der Sie Ihre Restschuld außer der Reihe verringern – etwa aus einer Bonuszahlung, Erbschaft oder Steuererstattung. Das verkürzt die Laufzeit und senkt die Zinskosten.

Viele Verträge erlauben jährliche Sondertilgungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Darlehenssumme kostenfrei. Achten Sie schon beim Abschluss auf großzügige Sondertilgungsrechte – sie kosten meist wenig und geben Ihnen Flexibilität.

Was heißt das für Ihre Finanzierung?

Beispiel: Ein häufig kostenfrei vereinbartes Recht sind 5 % der Darlehenssumme pro Jahr. Bei 300.000 € dürften Sie also bis zu 15.000 € jährlich extra tilgen – jeder dieser Euro spart Ihnen über die Restlaufzeit Zinsen und macht Sie schneller schuldenfrei.

Für Hagen konkret

Häufige Fragen

Kostet eine Sondertilgung extra?
Wenn das Recht im Vertrag vereinbart ist, nicht. Üblich sind 5 % der Darlehenssumme pro Jahr kostenfrei. Wir achten beim Vergleich darauf, dass Sie flexible Sondertilgungsrechte erhalten.
Lohnt sich eine Sondertilgung – oder soll ich das Geld lieber anlegen?
Die Sondertilgung bringt Ihnen eine sichere „Rendite“ in Höhe Ihres Sollzinses – steuerfrei und ohne Risiko. Nur wenn eine Anlage nach Steuern verlässlich mehr abwirft als Ihr Kreditzins, ist Anlegen rechnerisch besser. Bei aktuellen Bauzinsen ist die Sondertilgung für die meisten Eigentümer die solidere Wahl; eine eiserne Reserve sollten Sie aber immer behalten.
Wann im Jahr sollte ich die Sondertilgung leisten?
So früh wie möglich: Zinsen werden auf die aktuelle Restschuld berechnet – je eher die Sonderzahlung eingeht, desto mehr Zinstage sparen Sie in dem Jahr. Prüfen Sie im Vertrag, ob ein fester Stichtag vereinbart ist.

Sie planen den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie? Wir begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung in Hagen und dem Märkischen Kreis – von der ersten Einschätzung bis zur verbindlichen Zusage. Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Fragen zu „Sondertilgung“?

Wir erklären Ihnen, was das für Ihre Finanzierung konkret bedeutet – verständlich und unverbindlich.

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