Lexikon · Kauf & Notar
Lastenfreistellung – einfach erklärt
Löschung der Belastungen, die der Käufer nicht übernimmt – meist alte Grundschulden des Verkäufers –, abgewickelt über den Notar.
Was ist Lastenfreistellung?
Wer eine Immobilie kauft, will sie in der Regel ohne die Schulden des Verkäufers. Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer deshalb üblicherweise, alle Belastungen im Grundbuch löschen zu lassen, die der Käufer nicht ausdrücklich übernimmt. Das sind meist Grundschulden in Abteilung III, mit denen der Verkäufer einmal seine eigene Finanzierung abgesichert hat. Diesen Vorgang nennt man Lastenfreistellung.
Abgewickelt wird sie über den Notar. Er bittet die Bank des Verkäufers um eine Löschungsbewilligung. Ist das Darlehen noch nicht abbezahlt, nennt die Bank den Betrag, gegen den sie die Bewilligung freigibt. Dieser Teil des Kaufpreises fließt dann direkt an die Bank, der Rest an den Verkäufer. Für den Käufer ist das sicher: Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die Lastenfreistellung gesichert ist.
Läuft das Darlehen des Verkäufers noch mit fester Zinsbindung, verlangt die Bank für die vorzeitige Rückzahlung meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie gehört in die Rechnung, bevor der Verkaufspreis feststeht.
Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Beispiel: Der Kaufpreis beträgt 300.000 Euro, auf dem Haus lastet noch ein Darlehen über 120.000 Euro. Der Notar holt die Löschungsbewilligung ein, der Käufer überweist 120.000 Euro an die Bank des Verkäufers und 180.000 Euro an den Verkäufer selbst. Danach wird die Grundschuld gelöscht, und der Käufer wird lastenfrei eingetragen.
Für Hagen konkret
- Wie der Verkauf mit laufender Finanzierung Schritt für Schritt abläuft, zeigt der Ratgeber Haus verkaufen trotz Kredit
Auch bekannt als: lastenfreie Übertragung, Löschungsbewilligung
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Lastenfreistellung?
- In der Regel der Verkäufer: Kaufverträge sehen üblicherweise vor, dass er die Kosten für die Löschung seiner Belastungen trägt, also die Notar- und Grundbuchkosten der Löschung. Maßgeblich ist die Regelung im konkreten Kaufvertrag.
- Kann ich mein Haus verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft?
- Ja. Genau dafür gibt es die Lastenfreistellung: Ein Teil des Kaufpreises löst das Darlehen ab, und die Grundschuld wird danach gelöscht. Wichtig ist, vorher die Restschuld und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung zu kennen.
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