Rechner
Kaufpreisaufteilung-Rechner nach BMF-Arbeitshilfe
Wie viel vom Kaufpreis entfällt auf das Gebäude und lässt sich abschreiben? Nach dem Rechenweg der Finanzverwaltung, Stand März 2026.
Das Wichtigste in Kürze
Für die Abschreibung zählt nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums teilt den Kaufpreis im Verhältnis von Bodenwert und Gebäudewert auf – ermittelt mit dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren, je nachdem, welche Daten vorliegen. Im amtlichen Rechenbeispiel, einem Einfamilienhaus für 550.000 €, entfallen so 75,52 % oder 415.360 € auf das Gebäude.
Mit der Adresse trägt der Rechner den Bodenrichtwert aus BORIS.NRW zum Vertragsdatum ein und rechnet zusätzlich mit den Werten des zuständigen Gutachterausschusses. Wie lange Ihr Gebäude nach Modernisierungen noch nutzbar ist und was eine kürzere Restnutzungsdauer für die AfA bedeutet, zeigt der Restnutzungsdauer-Rechner.
Wozu die Kaufpreisaufteilung – und warum sie in den Kaufvertrag gehört
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, setzt die Anschaffungskosten über die Abschreibung (AfA) von der Steuer ab – aber nur den Teil, der auf das Gebäude entfällt. Grund und Boden nutzen sich nicht ab und werden nie abgeschrieben. Die Aufteilung entscheidet deshalb über Jahrzehnte, wie viel Sie jedes Jahr steuerlich geltend machen. Für selbst genutzte Immobilien spielt sie keine Rolle.
Ein Beispiel mit 350.000 € Kaufpreis einschließlich Nebenkosten und 2 % AfA: Liegt der Gebäudeanteil bei 52 %, sind das 3.640 € AfA im Jahr; bei 65 % sind es 4.550 €. Die 910 € Unterschied wirken jedes Jahr, bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % also rund 380 € weniger Einkommensteuer – über die 50 Jahre der Abschreibung rund 19.000 €. Zugleich steigt die 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten, weil sie an den Anschaffungskosten des Gebäudes hängt – im Beispiel um 6.825 €.
Die Aufteilung im Kaufvertrag festhalten
Steht im Kaufvertrag keine Aufteilung, teilt das Finanzamt selbst auf – in der Regel mit der Arbeitshilfe und ohne örtliche Werte. Haben Käufer und Verkäufer dagegen eine Aufteilung vereinbart, legt das Finanzamt sie grundsätzlich der AfA zugrunde. Es darf nur abweichen, wenn sie zum Schein getroffen wurde oder die tatsächlichen Wertverhältnisse grundlegend verfehlt (BFH, Urteil vom 16.09.2015, IX R 12/14). Eine begründete Aufteilung im Vertrag gibt Ihnen also Planungssicherheit und eine bessere Ausgangslage, als wenn das Finanzamt allein rechnet.
- Vor dem Notartermin rechnen: Mit diesem Rechner sehen Sie, welcher Gebäudeanteil nach der Arbeitshilfe und mit den Werten des Gutachterausschusses plausibel ist.
- Mit dem Verkäufer abstimmen und die Aufteilung in Euro in den Vertragsentwurf aufnehmen lassen – der Notar übernimmt sie, wenn beide Seiten zustimmen.
- Realistisch bleiben: Eine Aufteilung, die den Boden kleinrechnet, hält einer Prüfung nicht stand. Weicht Ihr Wert deutlich von der Arbeitshilfe ab, sichert ein Gutachten ihn ab (BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19).
- Steuerberater einbinden: Er beurteilt, wie die Aufteilung in Ihrer Steuererklärung angesetzt wird.
So rechnet die Arbeitshilfe
Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen die Arbeitshilfe als Excel-Datei bereit. Der Rechner geht denselben Weg mit denselben Tabellen – Normalherstellungskosten 2010, Baupreisindex, Bewirtschaftungskosten und typisierte Liegenschaftszinssätze – und rundet an denselben Stellen:
- Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert, bei Eigentumswohnungen × Miteigentumsanteil.
- Verfahren wählen: Vergleichswert, wenn ein Vergleichsfaktor vorliegt (nur Ein-/Zweifamilienhaus und Eigentumswohnung), sonst Ertragswert, wenn die Miete bekannt ist, sonst Sachwert.
- Wert des Grundstücks nach diesem Verfahren, einschließlich Bodenwert.
- Gebäudeanteil in % = (Verfahrenswert − Bodenwert) ÷ Verfahrenswert, auf zwei Stellen aufgerundet.
- Aufteilung: Der Prozentsatz wird auf den Kaufpreis einschließlich Nebenkosten übertragen; davon wird die jährliche AfA berechnet.
Örtliche Werte der Gutachterausschüsse
Die Arbeitshilfe arbeitet ohne örtliche Angaben mit einem Sachwertfaktor von 1,0. In Hagen und Umgebung liegen die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser aber oft über dem rechnerischen Sachwert – mit dem Faktor des Gutachterausschusses steigt dann der Gebäudeanteil. Der Rechner zeigt deshalb zwei Ergebnisse: den BMF-Standard und die Rechnung mit dem Sachwertfaktor bzw. Liegenschaftszins aus dem Grundstücksmarktbericht des Ausschusses, der für Ihre Gemeinde zuständig ist.
- Sachwertverfahren: Sachwertfaktor nach dem Modell des Ausschusses – Tabelle nach vorläufigem Sachwert (Hagen, Märkischer Kreis, Iserlohn, Stadt Unna), Formel (Lüdenscheid), Bodenwert und Gebäudewert (Ennepe-Ruhr-Kreis), Grundwert mit Zuschlägen (Kreis Unna ab 2025) oder Stadtgebiet (Dortmund). Zwischen den Tabellenwerten wird linear interpoliert, außerhalb der Tabelle gibt es keinen Wert.
- Ertragswertverfahren: Liegenschaftszinssatz des Ausschusses für die passende Objektart – im Kreis Unna nach dessen Modell aus Ausgangswert und Zu- und Abschlägen, in Dortmund je Stadtgebiet (mit Adresse). Werte unter 1 % übernimmt der Rechner nicht, dann gilt der Standardwert der Arbeitshilfe. Die Bewirtschaftungskosten bleiben die der Arbeitshilfe.
- Vergleichswertverfahren: wie bisher mit dem Vergleichsfaktor, den Sie selbst eintragen.
Regionalfaktoren veröffentlicht keiner der Ausschüsse; der Rechner setzt ihn wie die Ausschüsse in ihren Modellen mit 1,0 an.
Rechenbeispiel aus der amtlichen Anleitung
Freistehendes Einfamilienhaus mit Keller und ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr 2002, 140 m² Wohnfläche, gekauft im Mai 2025 für 550.000 € einschließlich Nebenkosten. Der Gutachterausschuss nennt einen Sachwertfaktor von 1,1.
- Bodenwert: 500 m² × 250 € + 200 m² × 63 € = 137.600 €
- Gebäude: 2.666 €/m² nach Index, Außenanlagen und Alterswertminderung × 140 m² = 373.240 €
- Sachwert: (137.600 € + 373.240 €) × 1,1 = 561.924 €
- Gebäudeanteil: 75,52 % → 415.360 € Gebäude, 134.640 € Grund und Boden
Mit diesen Eingaben liefert der Rechner oben dieselben Zahlen. Abgeschrieben werden 415.360 € – bei 2 % im Jahr rund 8.308 €.
Was der Rechner nicht ersetzt
Die Arbeitshilfe ist eine typisierte Schätzung. Regionalfaktor und Sachwertfaktor stehen ohne örtliche Angabe auf 1,0; die örtlichen Werte zeigt der Rechner als zweites Ergebnis. Weicht das Ergebnis deutlich von Ihrer Erwartung oder von der Aufteilung im Kaufvertrag ab, lohnt der Blick auf die Eingaben – und im Zweifel ein Gutachten. Wie das Finanzamt die Aufteilung behandelt und ob die vertragliche Aufteilung trägt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater; dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
Planen Sie nach dem Kauf eine Sanierung, gehört der Gebäudeanteil auch in die Prüfung der 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten – der Rechner übergibt ihn auf Wunsch mit einem Klick. Was beim Kauf eines Mehrfamilienhauses sonst noch zählt, steht im Ratgeber Mehrfamilienhaus kaufen, den Begriff erklärt unser Lexikon unter Kaufpreisaufteilung.
Quelle: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück mit Anleitung, Bundesministerium der Finanzen, Stand März 2026, abgerufen am 06.11.2026. Eigene Umsetzung der R&G Wirtschaftskanzlei, kein Angebot des Ministeriums.
Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte 2020–2026: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Hagen, Dortmund, Iserlohn, Lüdenscheid, im Märkischen Kreis, im Ennepe-Ruhr-Kreis mit der Stadt Witten, im Kreis Unna und in der Stadt Unna, über BORIS-NRW (dl-de/zero-2-0); Hauskoordinaten: Gebäudereferenzen NRW, Geobasis NRW (dl-de/zero-2-0); statistische Unterbezirke: Stadt Dortmund, Open Data (dl-de/zero-2-0).
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Kaufpreisaufteilung
Wie wird der Kaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt?
Im Verhältnis der Werte: Zuerst werden der Bodenwert (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) und der Wert des ganzen Grundstücks nach einem Wertermittlungsverfahren bestimmt. Der Anteil des Gebäudes an diesem Wert wird dann auf den tatsächlich gezahlten Kaufpreis einschließlich Nebenkosten übertragen. Nur dieser Gebäudeanteil wird abgeschrieben.
Welches Verfahren nimmt die Arbeitshilfe?
Sie fragt die Daten in fester Reihenfolge ab: Liegt für ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung ein Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses vor, rechnet sie das Vergleichswertverfahren. Ist die Miete bekannt, das Ertragswertverfahren. Fehlt beides, bleibt das Sachwertverfahren als Auffangverfahren. Für Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Häuser und Gewerbe fragt sie keinen Vergleichsfaktor ab.
Warum darf man den Bodenwert nicht einfach vom Kaufpreis abziehen?
Das wäre die Restwertmethode, und die hat der Bundesfinanzhof verworfen (Urteil vom 10.10.2000, IX R 86/97). Der Kaufpreis enthält oft einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem Wert von Boden und Gebäude. Diesen Unterschied allein dem Gebäude zuzuschlagen, verzerrt die Aufteilung. Aufgeteilt wird deshalb im Verhältnis beider Werte.
Ist das Ergebnis der Arbeitshilfe verbindlich?
Nein. Es ist eine typisierte Schätzung, die das Finanzamt in der Praxis gern verwendet. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Finanzgerichte an die Arbeitshilfe nicht gebunden sind; im Streitfall ist regelmäßig ein Sachverständigengutachten einzuholen (Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19). Auch eine Aufteilung im Kaufvertrag ist grundsätzlich maßgeblich, solange sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht grob verfehlt.
Sollte die Kaufpreisaufteilung in den Kaufvertrag?
Bei vermieteten Immobilien ja. Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung legt das Finanzamt grundsätzlich der Abschreibung zugrunde; es darf nur abweichen, wenn sie zum Schein getroffen wurde oder die tatsächlichen Wertverhältnisse grundlegend verfehlt (BFH, Urteil vom 16.09.2015, IX R 12/14). Fehlt eine Aufteilung, rechnet das Finanzamt selbst – meist mit der Arbeitshilfe ohne örtliche Werte. Rechnen Sie deshalb vor dem Notartermin, stimmen Sie die Aufteilung mit dem Verkäufer ab und lassen Sie sie in Euro in den Vertrag aufnehmen. Wie Sie sie steuerlich ansetzen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Welcher AfA-Satz gilt für den Gebäudeanteil?
Für Wohngebäude im Privatvermögen 2 % im Jahr bei Fertigstellung von 1925 bis 2022, 2,5 % bei Fertigstellung vor 1925 und 3 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 (§ 7 Abs. 4 EStG). Der Rechner wendet diese Sätze linear auf den Gebäudeanteil an. Sonderabschreibungen und die degressive AfA für neue Wohngebäude rechnet er nicht.
Was bringen Modernisierungen für die Aufteilung?
Wurden in den letzten 20 Jahren etwa Dach, Fenster, Heizung oder Bäder modernisiert, setzt die Arbeitshilfe nach einem Punkteschema ein späteres, fiktives Baujahr an. Das Gebäude ist dann rechnerisch jünger, der Gebäudewert und damit der Gebäudeanteil steigen. Liegt ein Gutachten über eine kürzere Restnutzungsdauer vor, tritt dessen Wert an die Stelle.
Woher kommt der Bodenrichtwert, wenn ich die Adresse eingebe?
Aus BORIS-NRW, dem Bodenrichtwert-Informationssystem der Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen (Lizenz dl-de/zero-2-0). Der Rechner sucht die Richtwertzone der Adresse zum Datum des Kaufvertrags und schlägt den Richtwert für baureifes Land vor, der zur Objektart passt. Zone, Stichtag und Nutzungsart stehen unter dem Feld; gelten an einer Stelle mehrere Richtwerte, wählen Sie selbst. Den Wert können Sie jederzeit überschreiben. Für Verträge vor 2011 gibt es im offenen Datenangebot keine Richtwerte – dann bleibt das Feld bei Ihrer Eingabe.
Was bedeutet das zweite Ergebnis „mit örtlichen Werten“?
Ohne örtliche Angaben setzt die Arbeitshilfe Sachwertfaktor und Regionalfaktor auf 1,0 und nimmt einen typisierten Liegenschaftszins. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen in ihren Grundstücksmarktberichten eigene Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze. Mit Adresse oder Gemeinde rechnet der Rechner deshalb ein zweites Mal mit diesen Werten – Sachwertfaktor bzw. Liegenschaftszins, alles andere bleibt beim Rechenweg der Arbeitshilfe – und zeigt Gebäudeanteil, Gebäudewert und AfA beider Rechnungen nebeneinander. Maßgeblich ist der Marktbericht aus dem Jahr des Kaufvertrags; liegt er noch nicht vor, der des Vorjahres. Liegenschaftszinssätze unter 1 % übernimmt der Rechner nicht, weil der Ertragswert dann über dem Marktniveau liegen kann; er rechnet dann mit dem Standardwert der Arbeitshilfe und nennt den Wert des Ausschusses.
Welche Gutachterausschüsse und Städte deckt der Rechner ab?
Hagen, Dortmund, den Märkischen Kreis (mit den eigenen Ausschüssen in Iserlohn und Lüdenscheid und den übrigen Gemeinden wie Menden, Hemer, Altena, Plettenberg oder Meinerzhagen), aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis Ennepetal, Gevelsberg, Herdecke, Schwelm und Wetter (Ruhr) sowie aus dem Kreis Unna Schwerte und Unna. Örtliche Werte gibt es für Kaufverträge ab 2020. Dortmund gibt Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze je Stadtgebiet an – dafür braucht der Rechner die Adresse.
Welches Ergebnis gilt denn nun?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Beide sind Schätzungen nach einem typisierten Rechenweg. Die örtlichen Werte zeigen, wie stark das Ergebnis vom Wertniveau vor Ort abhängt. Die Gutachterausschüsse leiten ihre Faktoren in eigenen Modellen ab, die nicht in jedem Detail mit der Arbeitshilfe übereinstimmen. Weichen beide Rechnungen deutlich voneinander ab, spricht das für ein Gutachten oder eine sorgfältig begründete Aufteilung im Kaufvertrag (BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19). Wie Sie die Aufteilung steuerlich ansetzen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Fachlich geprüft von Marc Günther am
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