Rechner · Betriebliche Altersvorsorge
bAV-Rechner
Was die Entgeltumwandlung Sie netto kostet – mit Steuer, Sozialversicherung und Arbeitgeberzuschuss 2026.
Das Wichtigste in Kürze
Bei der Entgeltumwandlung geht ein Teil Ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge, bevor Steuer und Sozialabgaben berechnet werden – und der Arbeitgeber gibt mindestens 15 % dazu, soweit er selbst Beiträge spart. Bei 3.500 € brutto und 150 € Umwandlung fließen so 172,50 € im Monat in den Vertrag, Ihr Netto sinkt aber nur um rund 83 €. Wer mit 35 beginnt, trägt bis 67 selbst rund 32.000 € – im Vertrag stehen dann bei 3 % Wertentwicklung nach Kosten rund 110.000 €. Das entspricht rund 6,8 % Rendite pro Jahr auf das eigene Netto, vor Steuern in der Rentenphase.
Sie sind Arbeitgeber und wollen die bAV im Betrieb einführen oder den Zuschuss sauber umsetzen? Dafür gibt es unsere Seite Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen.
So rechnet der bAV-Rechner
- Ihr Bruttogehalt sinkt um den umgewandelten Betrag. Bis 338 € im Monat fallen darauf keine Sozialabgaben an, bis 676 € keine Lohnsteuer – Zuschuss eingerechnet.
- Der Arbeitgeber spart dadurch seinen Anteil an Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Davon gibt er 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss weiter – höchstens so viel, wie er spart.
- Ihr Netto sinkt nur um den Betrag, der nach der Ersparnis bei Steuer und Sozialabgaben übrig bleibt. Diese Differenz ist Ihr tatsächlicher Aufwand.
- Bis zum Rentenbeginn rechnet der Rechner das Vertragsguthaben hoch – mit der Wertentwicklung nach Kosten, die Sie eintragen (Vorgabe 3 % pro Jahr). Die Rendite ist der Zinssatz, zu dem Ihre eigenen Netto-Euros auf genau dieses Guthaben wachsen würden. Gerechnet mit gleichbleibendem Gehalt; die spätere Rente oder Auszahlung wird noch versteuert und ist meist kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
Die Lohnsteuer ist vereinfacht aus dem Einkommensteuertarif 2026 berechnet; Ihre Lohnabrechnung kann um einige Euro abweichen. Beitragssätze und Grenzen: amtliche Rechengrößen 2026.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Entgeltumwandlung
Wie viel darf ich in die betriebliche Altersvorsorge umwandeln?
Steuerfrei sind 2026 bis zu 676 € im Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung), sozialversicherungsfrei bis zu 338 € (4 %). Der Zuschuss des Arbeitgebers zählt mit. Einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben Sie bis 4 % (§ 1a BetrAVG).
Muss mein Arbeitgeber etwas dazugeben?
Ja, bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds 15 % des umgewandelten Betrags – aber nur, soweit er selbst Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Liegt Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, spart er weniger, und der Pflichtzuschuss sinkt. Viele Tarifverträge und Betriebe zahlen mehr.
Warum kostet mich die bAV weniger, als ich einzahle?
Weil der umgewandelte Betrag vom Bruttogehalt abgeht, bevor Steuer und Sozialabgaben berechnet werden. Sie zahlen also weniger Lohnsteuer und weniger Beiträge, und der Arbeitgeber legt seinen Zuschuss oben drauf. Bei einem mittleren Gehalt kostet ein Beitrag von 100 € im Vertrag oft nur 45 bis 55 € netto.
Gibt es einen Haken?
Die Rente wird später voll versteuert, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf meist Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Weil weniger Sozialversicherungsbeiträge fließen, fällt auch die gesetzliche Rente etwas niedriger aus. Entscheidend sind deshalb der Vertrag, seine Kosten und der Zuschuss des Arbeitgebers.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Die Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. Sie können den Vertrag in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen. Wie das bei Ihrem Vertrag geht, prüfen wir mit Ihnen.
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