Ratgeber
KfW 297 und 298: Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau
7. November 2026
Von Marc Günther, Geschäftsführer der R&G Wirtschaftskanzlei und Immobilienmakler in Hagen · Fachlich geprüft am
Kurz beantwortet: Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ finanziert die KfW den Bau oder den Ersterwerb eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung mit einem zinsverbilligten Kredit: bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Anforderungen und bis zu 150.000 Euro, wenn zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) vorliegt. Die Nummer 297 gilt für Privatpersonen, die selbst einziehen, die Nummer 298 für alle anderen, also Vermieter, Unternehmen und Gesellschaften. Das Grundstück wird nicht mitfinanziert, und der Antrag muss bei der KfW eingegangen sein, bevor Sie den Bau- oder Kaufvertrag verbindlich schließen.
Stand der Angaben: 06.11.2026, abgerufen auf kfw.de (Produktseite und Merkblatt 297/298, Stand 07/2026, gültig ab 30. Juli 2026). Zinssätze nennen wir bewusst nicht, weil sie sich häufig ändern. Maßgeblich ist immer das Merkblatt zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Was fördert die KfW mit 297 und 298?
Beide Nummern gehören zum selben Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Wohngebäuden und Wohnungen. Als Ersterwerb zählt laut Merkblatt der Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme. Wer also beim Bauträger kauft oder ein gerade fertiggestelltes Haus übernimmt, kann ebenfalls profitieren.
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten sowie Planung und Baubegleitung, einschließlich der Lebenszyklusanalyse und der Nachhaltigkeitszertifizierung. Ausdrücklich nicht gefördert werden:
- der Kauf des Grundstücks,
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben,
- eine zweite Förderung für dieselbe Wohneinheit im selben Programm.
Das Gebäude muss nach dem Merkblatt mindestens zehn Jahre zum Wohnen genutzt werden. Verkaufen Sie in dieser Zeit, müssen Sie den Käufer auf die Förderung und ihre Bedingungen hinweisen.
Welche Förderstufen gibt es, und wie viel Kredit ist möglich?
Die KfW unterscheidet drei Stufen. Der Kredit deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, begrenzt durch den Höchstbetrag je Wohneinheit:
| Förderstufe | Anforderung laut Merkblatt | Kredit höchstens je Wohneinheit |
|---|---|---|
| Klimafreundliches Wohngebäude | Effizienzhaus 40 und Grenzwerte für Treibhausgase im Lebenszyklus | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG | wie oben, dazu Zertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM | 150.000 € |
| Effizienzhaus 55 (befristet) | Effizienzhaus 55, keine fossile Heizung, Baugenehmigung bei Antrag | 100.000 € |
Für die beiden klimafreundlichen Stufen schließt die KfW Heizungen mit Öl, Gas oder Biomasse aus. Ein Kaminofen, der nicht zur Heizlast beiträgt, ist laut den FAQ der KfW davon nicht betroffen.
Bemessen wird nach der Zahl der neu errichteten Wohneinheiten, beim Ersterwerb nach der Zahl der gekauften Einheiten laut Kaufvertrag. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zählt also zweimal, wenn die Einliegerwohnung eine eigene abgeschlossene Einheit mit Küche und Bad ist. Eine spätere Aufstockung des beantragten Betrags ist nicht möglich. Planen Sie deshalb von Anfang an mit dem vollen Bedarf.
Was bedeuten Effizienzhaus 40, QNG und Effizienzhaus 55?
Effizienzhaus 40 beschreibt den Energiestandard: Das Haus kommt mit deutlich weniger Primärenergie aus als das Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz. Dazu kommt der Blick auf den ganzen Lebenszyklus: Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz weist mit einer Lebenszyklusanalyse nach, dass das Gebäude die Grenzwerte für Treibhausgasemissionen einhält. Die Grenzwerte stehen in den Technischen Mindestanforderungen, einer Anlage zum Merkblatt.
QNG ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude des Bundes. Für die höhere Förderstufe brauchen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit und eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Das kostet Geld und Zeit, ist aber selbst förderfähig. Ob sich die zusätzlichen 50.000 Euro Kreditrahmen je Einheit lohnen, hängt davon ab, wie groß Ihr Zinsvorteil gegenüber dem Bankdarlehen ist.
Effizienzhaus 55 ist eine befristete Stufe, die bereits geplante Bauvorhaben anschieben soll. Für die Jahre 2025 und 2026 nennt die KfW Bundesmittel von insgesamt 800 Millionen Euro. Bei dieser Stufe dürfen Kaufverträge erst ab dem 16. Dezember 2025 geschlossen worden sein, und mit den Bauarbeiten vor Ort darf ebenfalls erst ab diesem Tag begonnen worden sein. Eine Lebenszyklusanalyse ist hier nicht nötig, aber eine gültige Baugenehmigung zum Zeitpunkt des Antrags.
Wer beantragt 297 und wer 298?
297 – private Selbstnutzung: Privatpersonen, die das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen.
298 – alle anderen: Privatpersonen, die vermieten, Wohneigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
In gemischten Fällen gibt die KfW klare Regeln vor. Bei einem Mehrfamilienhaus läuft grundsätzlich alles über 298. Wohnen Sie selbst in einer der Einheiten, können Sie für diese eine Einheit separat 297 beantragen, mit einer eigenen Bestätigung zum Antrag. Bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder einer Doppelhaushälfte, in der Sie mindestens die Hälfte der Wohneinheiten selbst bewohnen, reicht ein Antrag über 297 für beide Einheiten.
Für Kapitalanleger, die neue Mietwohnungen bauen, ist neben 298 die steuerliche Seite wichtig. Die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen knüpft bei Bauanträgen ab 2023 ebenfalls an das Effizienzhaus 40 mit QNG an. Die Voraussetzungen haben wir im Beitrag zur Sonder-AfA nach § 7b EStG zusammengestellt. Ob beides in Ihrem Fall zusammenpasst, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Wie läuft der Antrag ab?
Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über Finanzierungspartner: Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler. Sie können den Partner frei wählen. Grundlage ist die „Bestätigung zum Antrag“, die Ihre Energieeffizienz-Expertin vorab erstellt und die Sie unterschreiben.
1. Experten beauftragen
Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes plant mit, erstellt die Lebenszyklusanalyse und die Bestätigung zum Antrag. Sie oder er muss unabhängig vom Bauunternehmen sein.
2. Antrag über den Finanzierungspartner
Der Partner reicht den Antrag bei der KfW ein. Maßgeblich ist der Eingang bei der KfW, nicht bei der Bank.
3. Verträge schließen
Bau-, Kauf- oder Bauträgervertrag erst nach Antragseingang, oder vorher nur mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage. Beim Ersterwerb Anzahlungen erst nach Antragseingang.
4. Zusage und Abruf
Der Kredit ist zwölf Monate bereitstellungsprovisionsfrei abrufbar, danach kostet der nicht abgerufene Teil 0,15 Prozent pro Monat.
5. Nachweis
Nach Fertigstellung bestätigt die Expertin mit der Bestätigung nach Durchführung die Umsetzung, spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung.
Als Vorhabenbeginn gilt beim Neubau der Abschluss eines Bau- oder Liefervertrags, beim Ersterwerb der Kauf- oder Bauträgervertrag. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher stattfinden. Wer vor dem Antragseingang bei der KfW unterschreibt, verliert die Förderung. Wer nach dem Antrag, aber vor der Zusage beginnt, darf das, trägt aber das Risiko einer Absage selbst.
Für Käufer beim Bauträger empfiehlt die KfW, im Vertrag eine Haftung des Verkäufers für die zugesagte Förderstufe zu vereinbaren. Wird die Stufe verfehlt, haften Sie als Kreditnehmer gegenüber der KfW. Worauf Sie im Bauträgervertrag nach MaBV sonst achten sollten, haben wir gesondert erklärt.
Wie sehen Laufzeit, Zinsbindung und Rückzahlung aus?
Laut Merkblatt beträgt die Mindestlaufzeit vier Jahre. Zur Wahl stehen:
- bis 10 Jahre endfällig, Zinsbindung über die ganze Laufzeit,
- bis 10 Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Jahren,
- bis 25 Jahre mit ein bis drei tilgungsfreien Jahren, Zinsbindung 10 Jahre,
- bis 35 Jahre mit ein bis fünf tilgungsfreien Jahren, Zinsbindung 10 Jahre.
Sondertilgungen sind nicht vorgesehen. Sie können nur den gesamten Restbetrag vorzeitig zurückzahlen, und dann gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wer flexibel tilgen möchte, legt diese Flexibilität besser in das ergänzende Bankdarlehen.
Der Zins enthält eine Verbilligung aus Bundesmitteln. Es gilt der Satz am Tag der Zusage oder der günstigere Satz bei Antragseingang. Nach der ersten Zinsbindung bietet die KfW eine Verlängerung ohne Verbilligung an. Die aktuellen Sätze veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht. Wie sie im Verhältnis zum Markt stehen, sehen Sie in unserer Übersicht der aktuellen Bauzinsen.
Ein Punkt, der beim Neubau oft unterschätzt wird: Die Bauphase dauert, und für nicht abgerufene Darlehen fallen Gebühren an. Wie Sie das bei der Gesamtfinanzierung einplanen, steht im Beitrag zu den Bereitstellungszinsen beim Neubau.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Hagen
Eine Familie baut in einem Hagener Neubaugebiet ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Sie bewohnt das Haus selbst und vermietet die Einliegerwohnung. Beide Einheiten sind abgeschlossen, mit eigener Küche und eigenem Bad.
Grundstück: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hagen nennt für den individuellen Wohnungsbau einen mittleren Bodenwert von rund 280 Euro je Quadratmeter (Grundstücksmarktbericht 2026). Bei 500 Quadratmetern sind das rund 140.000 Euro. Dieser Betrag ist nicht förderfähig und läuft über Eigenkapital und ein Bankdarlehen.
Baukosten: Wir nehmen für das Beispiel 520.000 Euro für Bauwerk, Planung, Baubegleitung und Zertifizierung an.
Förderung: Die Familie wohnt in einer von zwei Einheiten, also in mindestens der Hälfte. Damit reicht ein Antrag über 297 für beide Einheiten.
| Variante | Rechnung | Kreditrahmen KfW |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Nachweis | 2 × 100.000 € | 200.000 € |
| zusätzlich mit QNG-Zertifikat | 2 × 150.000 € | 300.000 € |
Die übrigen 220.000 Euro (mit QNG) beziehungsweise 320.000 Euro (ohne QNG) der Baukosten und das Grundstück finanziert die Bank. Ob die QNG-Stufe sich rechnet, hängt an drei Zahlen: den Mehrkosten für Beratung und Zertifizierung, dem Zinsabstand zwischen KfW und Bank zum Zeitpunkt des Antrags und der Zeit, die das Zertifikat zusätzlich kostet. Das rechnen wir mit Ihnen tagesaktuell durch.
Zum Vergleich ein Investor, der ein Haus mit sechs Mietwohnungen baut: Mit QNG sind über 298 bis zu 6 × 150.000 Euro, also 900.000 Euro, möglich. Ab einem Kreditbetrag von 700.000 Euro verlangt die KfW allerdings, Aufträge nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu vergeben und möglichst drei Angebote einzuholen.
Kann ich KfW 297 mit KfW 300 kombinieren?
Für dieselbe Wohneinheit nein. Das Merkblatt schließt eine Kombination mit der Förderung „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) und dem „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ ausdrücklich aus. Familien mit Kindern unter 18, deren Einkommen unter den Grenzen liegt, sollten deshalb zuerst prüfen, ob KfW 300 passt. Dort sind höhere Beträge je Wohneinheit möglich, aber Einkommensgrenzen und das Verbot von vorhandenem Wohneigentum zu beachten. Beide Programme vergleichen wir im Beitrag zu Jung kauft Alt und KfW 300.
Andere Fördermittel lassen sich grundsätzlich kombinieren, solange die Summe aller Kredite und Zuschüsse die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Ausgenommen sind laut Merkblatt unter anderem die Bundesförderung für effiziente Gebäude für dieselbe Maßnahme sowie Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für dieselben Kosten.
Wer kein neues Haus baut, sondern eine Bestandsimmobilie saniert und vermietet, findet die passenden Programme im Beitrag KfW-Förderung für Immobilieninvestoren.
Häufige Fragen
Was ist KfW 297?
Der Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ für Privatpersonen, die das neue Haus oder die neue Wohnung selbst bewohnen. Möglich sind bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit QNG-Zertifikat bis zu 150.000 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und 298?
Die Bedingungen sind gleich, der Antragsteller unterscheidet sich. 297 gilt für Privatpersonen, die selbst einziehen. 298 gilt für Vermieter, Unternehmen, Gesellschaften, Genossenschaften und andere Antragsteller.
Wird das Grundstück mit KfW 297 finanziert?
Nein. Der Erwerb von Grundstücken ist laut Merkblatt nicht förderfähig. Gefördert werden Bauwerkskosten, Planung, Baubegleitung und die Zertifizierung.
Kann ich KfW 297 nach dem Kaufvertrag beantragen?
Nein. Der Antrag muss bei der KfW eingegangen sein, bevor Sie den Bau-, Kauf- oder Bauträgervertrag schließen. Vorher ist ein Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage möglich.
Gilt KfW 297 auch beim Kauf vom Bauträger?
Ja, als Ersterwerb, wenn der Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme erfolgt und das Gebäude die Förderstufe erfüllt. Die KfW rät zu einer Haftung des Verkäufers für die Förderstufe im Kaufvertrag.
Brauche ich für KfW 297 einen Energieberater?
Ja. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes muss die Bestätigung zum Antrag erstellen und das Vorhaben bis zur Bestätigung nach Durchführung begleiten. Für die QNG-Stufe kommen eine Nachhaltigkeitsberatung und eine Zertifizierungsstelle hinzu.
Einordnung
Der Klimafreundliche Neubau ist kein Zuschuss, sondern ein günstiger Baustein in einer größeren Finanzierung. Grundstück und meist ein großer Teil der Baukosten laufen weiterhin über die Bank. Laufzeit, tilgungsfreie Jahre und Bereitstellung sollten zu Ihrem Bauzeitplan passen. Entscheidend ist die Reihenfolge, also erst Expertin, dann Antrag, dann Vertrag. Steuerliche Fragen, etwa zur Sonderabschreibung beim vermieteten Neubau, stimmen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.
Quellen (abgerufen am 06.11.2026): KfW: Produktseite Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298) · KfW: Merkblatt 297/298, Stand 07/2026 · KfW: Konditionenübersicht · Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) · Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hagen, Grundstücksmarktbericht 2026