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Rechner

Wohnrecht & Nießbrauch berechnen

Kapitalwert nach § 14 BewG – für eine Person oder ein Ehepaar, mit dem Restwert der Immobilie.

Das Wichtigste in Kürze

Ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch wird mit Jahreswert × Vervielfältiger bewertet. Für eine 70-jährige Frau und eine Wohnung mit 900 € Kaltmiete sind das 10.800 € × 11,107 = 119.956 € – um diesen Betrag sinkt der steuerliche Wert der Immobilie bei einer Schenkung.

Wie viel Schenkungssteuer nach Abzug des Nießbrauchs anfällt, zeigt der Schenkungssteuer-Rechner. Die Übertragung insgesamt erklärt der Ratgeber Immobilie zu Lebzeiten übertragen.

Vervielfältiger und Kapitalwert nach Alter

Beispiel: Wohnung mit 900 € ortsüblicher Kaltmiete, also 10.800 € Jahreswert. Je älter der Berechtigte, desto kürzer die erwartete Nutzung und desto kleiner der Wert des Rechts.

AlterFrauKapitalwertMannKapitalwert
6013,832149.386 €12,798138.218 €
6512,583135.896 €11,444123.595 €
7011,107119.956 €9,938107.330 €
759,393101.444 €8,28289.446 €
807,49080.892 €6,50970.297 €
855,51259.530 €4,74351.224 €
903,77040.716 €3,23434.927 €

Vervielfältiger des Bundesfinanzministeriums für Bewertungsstichtage ab 1.1.2026, Schreiben vom 21.10.2025, abgeleitet aus der Sterbetafel mit 5,5 % Zins (§ 14 Abs. 1 BewG).

Steuerlicher Wert und Marktpreis sind zwei Dinge

Der Rechner zeigt, wie das Finanzamt das Recht bei Schenkung und Erbschaft bewertet. Für einen Verkauf mit Wohnrecht zählt etwas anderes: Ein Käufer zahlt heute für eine Immobilie, die er erst nach dem Ende des Rechts nutzen kann. Gutachter rechnen dafür mit der Lebenserwartung und einem Marktzins, und der Kreis der Käufer ist kleiner. Der Abschlag am Markt weicht deshalb oft vom steuerlichen Kapitalwert ab.

Wer im Alter verkaufen und trotzdem wohnen bleiben möchte, hat mehrere Wege – Verkauf mit Wohnrecht, Nießbrauch, Leibrente oder Verkauf und Miete. Einen Überblick gibt der Ratgeber Wohnen im Alter: umbauen, verkleinern oder verkaufen?. Was Ihre Immobilie heute wert ist, ermitteln wir mit Ihnen in einer kostenlosen Marktwertermittlung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Wohnrecht und Nießbrauch

Wie berechnet man den Wert eines Wohnrechts?

Jahreswert × Vervielfältiger. Der Jahreswert ist die ortsübliche Kaltmiete der Wohnung mal zwölf, der Vervielfältiger hängt von Alter und Geschlecht ab und steht in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums (§ 14 BewG). Für eine 70-jährige Frau und 900 € Miete im Monat: 10.800 € × 11,107 = 119.956 €.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Mit dem Wohnrecht darf der Berechtigte die Wohnung selbst nutzen, aber nicht vermieten. Der Nießbrauch ist umfassender: Der Berechtigte darf selbst wohnen oder vermieten und behält die Mieten, trägt dafür aber in der Regel auch die laufenden Kosten. Bewertet werden beide gleich – als Jahreswert der Nutzung mal Vervielfältiger.

Wie wird ein Wohnrecht für ein Ehepaar bewertet?

Endet das Recht erst mit dem Tod des Letzten, zählt die Person mit dem höheren Vervielfältiger – meist die jüngere oder die Frau (§ 14 Abs. 3 BewG). Endet es schon mit dem Tod des Ersten, gilt der niedrigere. Viele Online-Rechner kennen nur eine Person und setzen das Recht für Ehepaare dadurch zu niedrig an.

Gibt es eine Obergrenze für den Wert?

Ja. Der Jahreswert darf höchstens den Wert der Immobilie geteilt durch 18,6 betragen (§ 16 BewG). Bei 300.000 € sind das 16.129 € im Jahr. Auch wenn die Miete höher wäre, wird nicht mehr angesetzt.

Was passiert, wenn der Berechtigte früh stirbt?

Dann wird die Steuer nachträglich berichtigt. Das Gesetz legt je Alter eine Frist fest – zum Beispiel sechs Jahre bei einem Alter über 65 bis 70 und vier Jahre über 75 bis 80 (§ 14 Abs. 2 BewG). Endet das Recht innerhalb dieser Frist durch Tod, zählt nur die tatsächliche Dauer, und die Steuer steigt.

Wie viel ist ein Haus mit Wohnrecht beim Verkauf wert?

Nicht automatisch Verkehrswert minus steuerlicher Kapitalwert. Käufer und Gutachter rechnen mit der Lebenserwartung und einem Marktzins statt der festen 5,5 % des Bewertungsgesetzes, und sie berücksichtigen, dass sie die Immobilie lange nicht nutzen können. Der Abschlag am Markt ist deshalb oft ein anderer. Welcher Preis realistisch ist, klären wir in einer Marktwertermittlung.

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