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Grunderwerbsteuer NRW

6,5 % der Gegenleistung – wie viel das bei Ihrem Kaufpreis ist, und welche Posten nicht dazugehören.

Das Wichtigste in Kürze

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Gegenleistung – bei 300.000 € Kaufpreis also 19.500 €. Der Satz gilt landesweit gleich, kommunale Unterschiede gibt es nicht. Den Zuschuss von 2 % für Selbstnutzer gibt es seit dem 14. Juli 2023 nicht mehr. Senken lässt sich die Steuer über mitverkauftes Inventar – das kostet aber Eigenkapital in der Finanzierung.

Alle Kaufnebenkosten zusammen – Steuer, Notar, Grundbuch und Provision – rechnet der Kaufnebenkosten-Überblick; die Gebühren von Notar und Grundbuchamt einzeln der Notarkosten-Rechner.

Grunderwerbsteuer nach Kaufpreis

Anders als bei den Notargebühren ist hier nichts degressiv: Die Steuer steigt linear mit dem Kaufpreis, der Prozentsatz bleibt immer gleich. Deshalb können Sie sie im Kopf abschätzen – 6,5 % sind gut ein Fünfzehntel des Kaufpreises.

KaufpreisGrunderwerbsteuermit 20.000 € Inventar
200.000 €13.000 €11.700 € (− 1.300 €)
300.000 €19.500 €18.200 € (− 1.300 €)
400.000 €26.000 €24.700 € (− 1.300 €)
500.000 €32.500 €31.200 € (− 1.300 €)
750.000 €48.750 €47.450 € (− 1.300 €)

Die dritte Spalte zeigt die Wirkung eines separat ausgewiesenen Inventars von 20.000 € – die Ersparnis ist in jeder Zeile dieselbe, weil der Satz linear ist. Was sie an anderer Stelle kostet, steht weiter unten.

Den Zuschuss von 2 % gibt es nicht mehr

Von 2022 bis 2023 erstattete das Land über das Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ Selbstnutzern zwei Prozent des Kaufpreises, höchstens 10.000 €. Wer heute danach sucht, findet noch zahlreiche Seiten, die ihn als bestehende Möglichkeit beschreiben – zwei davon stehen für diese Suchanfrage auf Seite eins. Richtig ist:

  • Das Programm endete am 14. Juli 2023. Neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich.
  • Maßgeblich war die Beurkundung, nicht der Antrag. Wer den Kaufvertrag bis zum 14. Juli 2023 notariell beurkundet hatte, konnte den Antrag auch danach noch stellen – ein Vertrauensschutz für Fälle, die schon auf dem Weg waren.
  • Rund 50.000 Haushalte haben profitiert, mit durchschnittlich etwa 6.500 € je Fall.
  • Eine Neuauflage ist nicht beschlossen. Auch der Steuersatz selbst bleibt bei 6,5 % – eine Senkung ist für 2026 nicht vorgesehen.

Was es weiterhin gibt, sind Förderdarlehen für den Erwerb und die Modernisierung von Wohneigentum. Die sind aber eine Finanzierungsfrage, keine Steuerfrage – und sie laufen über die Bank, bei der Sie finanzieren. Wir prüfen sie mit, wenn wir Ihre Finanzierung aufsetzen.

Inventar senkt die Steuer – und kostet Eigenkapital

Bewegliches Zubehör gehört nicht zur Gegenleistung für das Grundstück. Wer die Einbauküche, die Markise oder die Sauna im notariellen Kaufvertrag separat mit einem realistischen Wert ausweist, senkt die Bemessungsgrundlage und damit die Steuer. Das ist zulässig und üblich.

Was in den Ratgebern dazu fast nie steht: Die Bank macht diese Rechnung nicht mit. Sie bewertet die Immobilie, nicht die Küche – separat ausgewiesenes Inventar rechnet sie in der Regel nicht in den Beleihungswert ein. Der Betrag, den Sie aus der Steuer herausnehmen, fehlt damit in der Finanzierung und muss aus Eigenkapital kommen:

Beispiel: 300.000 € Kaufpreis, davon 20.000 € Inventar

Ersparnis bei der Grunderwerbsteuer
+ 1.300 €
Zusätzlich nötiges Eigenkapital
− 20.000 €

Bei einer Finanzierung mit viel Eigenkapital ist die Ersparnis ein reiner Gewinn. Bei einer Finanzierung nahe 100 % kann der Inventaransatz den Kauf dagegen scheitern lassen – und das merkt man erst, wenn der Vertrag beim Notar liegt. Deshalb rechnen wir das vorher durch.

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein. Die Werte müssen realistisch sein – Zeitwert, nicht Neupreis – und sie müssen im notariellen Kaufvertrag stehen. Eine Vereinbarung danach, als privater Nebenvertrag, erkennen Finanzämter in der Regel nicht an. In der Verwaltungspraxis hat sich eine Marke von etwa 15 % des Kaufpreises eingespielt, oberhalb derer genauer geprüft wird. Das ist keine gesetzliche Grenze, sondern eine Erfahrungsregel: Wer darüber geht, sollte Belege oder eine Wertaufstellung bereithalten.

Was zur Bemessungsgrundlage gehört

Besteuert wird die „Gegenleistung“ – alles, was der Käufer für das Grundstück aufwendet. Das ist mehr als der Kaufpreis und weniger als die Gesamtkosten des Kaufs.

Positionzählt mitWarum
Kaufpreis für Grundstück und GebäudejaDie Hauptposition – alles, was für das Grundstück selbst gezahlt wird.
Übernommene Grundschulden und VerbindlichkeitenjaZählt zur Gegenleistung, auch wenn kein Geld fließt.
Fest eingebaute BestandteilejaWas mit dem Gebäude fest verbunden ist, gehört dazu: Heizung, Sanitär, Fenster, Parkettboden.
Erhaltungsrücklage der EigentümergemeinschaftjaSeit dem BFH-Urteil vom 16.09.2020 (II R 49/17) nicht mehr abziehbar – die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem Verkäufer. Viele Ratgeber im Netz sind hier veraltet.
Bewegliches InventarneinKüche, Markise, Sauna, Gartenhaus, Einbauschränke – wenn es im notariellen Vertrag separat mit realistischem Wert steht.
MaklerprovisionneinSie ist Entgelt für die Vermittlung, nicht Gegenleistung für das Grundstück.
Notar- und GrundbuchkostenneinEigene Kostenposition, keine Gegenleistung an den Verkäufer.

Die vierte Zeile ist die, die am häufigsten falsch dargestellt wird. Bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.09.2020 durfte der Anteil an der Erhaltungsrücklage abgezogen werden; seither nicht mehr, weil die Rücklage der Eigentümergemeinschaft gehört und nicht dem Verkäufer. Wenn in einem Kaufvertragsmuster noch ein Abzug vorgesehen ist, ist es älter als dieses Urteil.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in NRW

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in NRW?

6,5 % der Gegenleistung – das ist zusammen mit dem Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen der höchste Satz in Deutschland. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 19.500 €, bei 500.000 € sind es 32.500 €. Der Satz gilt landesweit gleich: In Hagen, Köln oder Münster zahlen Sie denselben Prozentsatz, es gibt keine kommunalen Unterschiede. Für 2026 ist keine Senkung beschlossen.

Gibt es in NRW noch einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer?

Nein. Das Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum" erstattete Selbstnutzern 2 % des Kaufpreises, höchstens 10.000 €, und wurde zum 14. Juli 2023 eingestellt. Maßgeblich war das Datum der ersten notariellen Beurkundung: Wer bis dahin beurkundet hatte, konnte den Antrag auch danach noch stellen. Insgesamt wurden rund 50.000 Fälle mit durchschnittlich etwa 6.500 € gefördert. Eine Neuauflage ist nicht beschlossen. Wenn Sie im Netz noch Seiten finden, die den Zuschuss als Möglichkeit beschreiben, sind diese veraltet.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Im Kaufvertrag wird sie fast immer dem Käufer auferlegt. Steuerschuldner sind nach dem Gesetz zwar beide Seiten gesamtschuldnerisch, aber das Finanzamt wendet sich an denjenigen, den der Vertrag nennt. Der Bescheid kommt einige Wochen nach der Beurkundung. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – und ohne diese kann das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer eintragen. Die Steuer ist damit der zeitkritische Posten beim Kauf.

Kann man die Grunderwerbsteuer senken, indem man Inventar separat ausweist?

Ja, und das ist vollkommen legal. Bewegliches Zubehör – Einbauküche, Markise, Sauna, Gartenhaus, Einbauschränke – gehört nicht zur Gegenleistung für das Grundstück und damit nicht in die Bemessungsgrundlage. Bei 20.000 € separat ausgewiesenem Inventar sparen Sie 1.300 €. Zwei Bedingungen: Die Werte müssen realistisch sein (Zeitwert, nicht Neupreis), und sie müssen im notariellen Kaufvertrag stehen. Eine Nebenabrede danach erkennen Finanzämter in der Regel nicht an. In der Verwaltungspraxis hat sich eine Marke von etwa 15 % des Kaufpreises eingespielt, oberhalb derer genauer geprüft wird – eine gesetzliche Grenze ist das nicht.

Was kostet es, Inventar separat auszuweisen?

Genau diese Frage stellt kaum jemand, und sie entscheidet oft über den Vorteil. Banken bewerten die Immobilie, nicht die Küche: Separat ausgewiesenes Inventar rechnen sie in der Regel nicht in den Beleihungswert ein. Der Betrag, den Sie aus der Bemessungsgrundlage herausnehmen, fehlt damit auf der anderen Seite in der Finanzierung – er muss aus Eigenkapital kommen. Wer 20.000 € ansetzt, spart 1.300 € Steuer und braucht 20.000 € mehr eigenes Geld. Bei viel Eigenkapital ist das ein klarer Gewinn, bei einer Finanzierung nahe 100 % kann es den Kauf unmöglich machen. Wir rechnen das vor der Beurkundung durch, weil wir beide Seiten machen.

Mindert die Erhaltungsrücklage die Grunderwerbsteuer?

Nein, nicht mehr. Beim Kauf einer Eigentumswohnung wurde der Anteil an der Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage) früher von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 16.09.2020 (II R 49/17) beendet: Die Rücklage ist Verwaltungsvermögen der Eigentümergemeinschaft und gehört nicht dem Verkäufer – also kann sie auch nicht Teil dessen sein, was er veräußert. Die Finanzverwaltung hatte es vorher anders gesehen, weshalb viele Ratgeber und auch manche Kaufvertragsmuster noch den alten Stand abbilden.

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Bei Verkäufen zwischen Ehegatten und zwischen Verwandten in gerader Linie – also Eltern an Kinder, Großeltern an Enkel – fällt keine Grunderwerbsteuer an; das gilt auch für Schwiegerkinder und bei der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung. Ebenfalls steuerfrei: Erbschaft und Schenkung, dort greift stattdessen die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Und es gibt eine Bagatellgrenze von 2.500 €: Liegt die Gegenleistung darunter, wird nicht erhoben – was bei Grundstücksteilen oder kleinen Arrondierungsflächen vorkommt. Geschwister sind ausdrücklich nicht befreit.

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