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Lexikon · Objekt & Wertermittlung

Denkmalschutz – einfach erklärt

Gesetzlicher Schutz erhaltenswerter Gebäude: Wer ein Baudenkmal verändern will, braucht die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde.

Was ist Denkmalschutz?

Denkmalschutz bedeutet: Ein Gebäude oder ein Teil davon steht unter dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes, weil an seiner Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. In Nordrhein-Westfalen gilt das Denkmalschutzgesetz vom 13. April 2022 (DSchG NRW). Nach § 2 sind Denkmäler Sachen, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, etwa wegen ihrer Bedeutung für die Geschichte, für Kunst und Kultur, für Städte und Siedlungen oder für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen davon bestehen; historische Ausstattungsstücke gehören dazu, wenn sie mit dem Gebäude eine Einheit von Denkmalwert bilden.

Ob ein Haus ein Baudenkmal ist, entscheidet die Eintragung in die Denkmalliste. Baudenkmäler unterliegen dem Gesetz nach § 5 DSchG NRW mit der Eintragung (oder einer vorläufigen Unterschutzstellung nach § 4). Die Liste führt die Untere Denkmalbehörde, und das ist in Nordrhein-Westfalen die Gemeinde (§§ 21 und 23 DSchG NRW). Bodendenkmäler sind dagegen auch ohne Eintragung geschützt.

Für Eigentümer hat der Status handfeste Folgen. Sie müssen das Baudenkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht erhalten, instand setzen und vor Gefährdung schützen (§ 7). Wer es beseitigen, verändern oder seine Nutzung ändern will, braucht nach § 9 die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde – das gilt auch für Maßnahmen, die ohne Denkmalschutz genehmigungsfrei wären, etwa neue Fenster, eine andere Dacheindeckung oder eine Dämmung der Fassade. Selbst Anlagen in der engeren Umgebung eines Denkmals können erlaubnispflichtig sein. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Wer ohne Erlaubnis baut, riskiert nach § 41 eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro.

Beim Kauf kommt ein Punkt hinzu, den viele nicht kennen: Die Gemeinde hat bei Grundstücken mit eingetragenen Denkmälern ein Vorkaufsrecht (§ 31 DSchG NRW). Sie darf es nur ausüben, wenn dadurch die dauernde Erhaltung des Denkmals ermöglicht werden soll, und nur innerhalb von drei Monaten, nachdem ihr der Kaufvertrag mitgeteilt wurde. Der Denkmalschutz steht nicht im Grundbuch – fragen Sie deshalb vor dem Kauf bei der Unteren Denkmalbehörde nach.

In Hagen stehen nach Angaben der Stadt rund 480 Denkmäler unter Schutz, davon 22 Bodendenkmäler. Eine digitale Denkmalliste veröffentlicht die Stadt bisher nicht; Auskunft gibt die Untere Denkmalbehörde im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung im Rathaus an der Rathausstraße 11. Dort beantragen Sie auch die Erlaubnis nach § 9 und die Bescheinigung für das Finanzamt.

§ 9

DSchG NRW: Wer ein Baudenkmal verändern, beseitigen oder anders nutzen will, braucht vorher die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde – auch für Arbeiten, die sonst genehmigungsfrei wären.

Was heißt das für Ihre Finanzierung?

Denkmalschutz wirkt in zwei Richtungen. Er macht Sanierungen planungsintensiver und oft teurer, weil Materialien und Ausführung abgestimmt werden müssen. Gleichzeitig können Kapitalanleger die Sanierungskosten über die Denkmal-AfA nach § 7i EStG deutlich schneller abschreiben, Selbstnutzer über § 10f EStG als Sonderausgaben. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde, und die gibt es nach Auskunft der Stadt Hagen nur, wenn die Maßnahmen vor Beginn mit der Behörde abgestimmt wurden. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Für den Verkehrswert ist der Denkmalstatus kein fester Zu- oder Abschlag. Er hängt davon ab, wie gut das Haus erhalten ist, wie viel Sanierung aussteht und wer als Käufer in Frage kommt. Bei der Finanzierung schauen Banken genau auf den Sanierungsplan und die Abstimmung mit der Behörde.

Für Hagen konkret

Auch bekannt als: Baudenkmal, Denkmalliste

Häufige Fragen

Was bedeutet Denkmalschutz?
Denkmalschutz bedeutet, dass ein Gebäude wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung gesetzlich geschützt ist. In Nordrhein-Westfalen ist ein Haus Baudenkmal, wenn es in die Denkmalliste der Gemeinde eingetragen ist. Der Eigentümer muss es erhalten und braucht für Veränderungen, Abriss oder eine neue Nutzung die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 DSchG NRW).
Wie erfahre ich, ob ein Haus in Hagen unter Denkmalschutz steht?
Bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Hagen, die die Denkmalliste führt. Eine digitale Liste veröffentlicht die Stadt bisher nicht. Im Grundbuch steht der Denkmalschutz nicht – vor einem Kauf sollten Sie deshalb ausdrücklich nachfragen.
Brauche ich für neue Fenster in einem Baudenkmal eine Erlaubnis?
In aller Regel ja. Nach § 9 DSchG NRW ist jede Veränderung eines Baudenkmals erlaubnispflichtig; ausgenommen ist nur eine Instandsetzung von Teilen ohne Bedeutung für den Denkmalwert. Fenster, Türen, Dach und Fassade prägen ein Denkmal meist mit. Stimmen Sie die Maßnahme deshalb vorher mit der Unteren Denkmalbehörde ab – das ist auch die Voraussetzung für die steuerliche Bescheinigung.

Sie planen den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie? Wir begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung in Hagen und dem Märkischen Kreis – von der ersten Einschätzung bis zur verbindlichen Zusage. Am schnellsten klären wir Ihre Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Fragen zu „Denkmalschutz“?

Wir erklären Ihnen, was das für Ihre Finanzierung konkret bedeutet – verständlich und unverbindlich.

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