Ratgeber
Vorkaufsrecht der Gemeinde beim Grundstückskauf in NRW
19. Oktober 2026
Von Marc Günther, Geschäftsführer der R&G Wirtschaftskanzlei und Immobilienmakler in Hagen · Fachlich geprüft am
Kurz beantwortet: Das gemeindliche Vorkaufsrecht erlaubt es einer Gemeinde, anstelle des vorgesehenen Käufers in einen bereits notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag einzutreten – meist um ein öffentliches Interesse wie Stadtentwicklung oder Infrastruktur zu sichern. In der Praxis wird es selten tatsächlich ausgeübt, verzögert aber in fast jedem Grundstückskauf den Ablauf um mehrere Wochen, weil der Notar vor der Eigentumsumschreibung eine Verzichtserklärung der Gemeinde einholen muss.
Wer in Hagen oder im Märkischen Kreis ein Baugrundstück kauft, stößt im Kaufvertrag fast immer auf eine Klausel zum gemeindlichen Vorkaufsrecht – meist ohne dass der Notar näher erklärt, was das für den Käufer praktisch bedeutet. Dieser Beitrag ordnet ein, worum es geht, wann die Gemeinde tatsächlich eingreifen kann und was Sie als Käuferin oder Käufer eines Grundstücks einplanen sollten.
Was ist das gemeindliche Vorkaufsrecht?
Rechtliche Grundlage ist § 24 des Baugesetzbuchs (BauGB). Er gibt Gemeinden das Recht, in bestimmten, dort abschließend aufgezählten Fällen anstelle des im Kaufvertrag vorgesehenen Käufers in den Vertrag einzutreten – zu denselben Konditionen, die Käufer und Verkäufer vereinbart haben. Die Gemeinde „kauft" also faktisch selbst, zum vereinbarten Preis.
Das Vorkaufsrecht greift unter anderem bei Grundstücken:
- in förmlich festgelegten Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten,
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das Grundstück für öffentliche Zwecke vorgesehen ist (etwa für Grünflächen, Schulen oder Straßen),
- in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, sofern die Gemeinde entsprechend ausgewiesen ist,
- die unbebaut und im Außenbereich als Bauland dargestellt sind.
Wichtig: Das Vorkaufsrecht besteht nicht automatisch und pauschal für jedes Grundstück, sondern ist an diese im Gesetz genannten Voraussetzungen geknüpft. Für die meisten „normalen" Grundstücksverkäufe in bestehenden, bereits bebauten Wohngebieten greift keine der Varianten – trotzdem prüft der Notar den Fall routinemäßig mit.
Warum taucht das Thema bei fast jedem Kaufvertrag auf?
Weil der Notar zur Eigentumsumschreibung eine Verzichtserklärung (auch Negativzeugnis genannt) der Gemeinde benötigt – unabhängig davon, ob im Einzelfall überhaupt eine Voraussetzung für ein Vorkaufsrecht vorliegt. Diese Prüfung ist Teil des ganz normalen Ablaufs, wie ihn der Beitrag Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in NRW im Abschnitt zum „Vollzug" beschreibt: Die Gemeinde hat nach Kenntnis des beurkundeten Kaufvertrags eine gesetzliche Frist, um das Vorkaufsrecht auszuüben oder darauf zu verzichten. Erst wenn diese Erklärung vorliegt, kann die Auflassungsvormerkung in eine endgültige Eigentumsumschreibung münden.
In aller Regel verzichtet die Gemeinde – das Vorkaufsrecht ist ein seltenes Instrument, das nur dann greift, wenn der konkrete städtebauliche oder wohnungspolitische Zweck tatsächlich erfüllt ist. Dennoch kostet allein das Einholen der Erklärung Zeit, die beim Zeitplan Ihres Grundstückskaufs mit eingeplant werden sollte.
Was bedeutet das für Bauherren in Hagen und dem Märkischen Kreis?
Für Bauherren, die ein Grundstück zum Hausbau erwerben, ist das Vorkaufsrecht in der Praxis vor allem ein Zeitfaktor, selten ein echtes Risiko:
- Planungssicherheit einkalkulieren: Rechnen Sie zwischen Beurkundung und endgültiger Eigentumsumschreibung mit zusätzlichen Wochen, in denen formal die Verzichtserklärung der Gemeinde aussteht. Wer parallel schon Handwerker- oder Bauträgertermine fest einplant, sollte diesen Puffer berücksichtigen.
- Bei Grundstücken in Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten genauer hinschauen: Liegt Ihr Wunschgrundstück in einem solchen förmlich festgelegten Gebiet, lohnt sich vorab eine Nachfrage beim zuständigen Bauamt, ob dort überhaupt mit einer Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechnen ist.
- Finanzierungszusage zeitlich mitdenken: Weil sich der Notartermin bis zur endgültigen Umschreibung verzögern kann, lohnt sich eine Abstimmung mit der finanzierenden Bank, damit Zinsbindung und Bereitstellungszinsen – siehe dazu den Beitrag Bereitstellungszinsen bei der Neubaufinanzierung – zum tatsächlichen Ablauf passen.
Was passiert, wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht tatsächlich ausübt?
Übt die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht tatsächlich aus, tritt sie anstelle des vorgesehenen Käufers in den Kaufvertrag ein – zu denselben Bedingungen. Für den ursprünglichen Käufer bedeutet das: Der Grundstückskauf kommt nicht zustande, bereits gezahlte Beträge werden zurückabgewickelt. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht auch zugunsten eines Dritten ausübt, der das Grundstück zum vorgesehenen öffentlichen Zweck nutzt. Für Käufer ist dieser Fall in der alltäglichen Praxis selten – er betrifft überwiegend Grundstücke mit einer klaren städtebaulichen Zweckbindung, nicht den Durchschnittsfall eines Baugrundstücks für ein Einfamilienhaus.
Häufige Fragen
Muss ich bei jedem Grundstückskauf mit dem Vorkaufsrecht rechnen?
Formal wird es bei jedem Grundstückskauf geprüft, weil der Notar eine Verzichtserklärung der Gemeinde benötigt. Tatsächlich ausgeübt wird das Vorkaufsrecht nur, wenn eine der im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt ist – das betrifft die meisten gewöhnlichen Grundstücke in bestehenden Wohngebieten nicht.
Wie lange dauert die Prüfung durch die Gemeinde?
Die Gemeinde hat nach Mitteilung des beurkundeten Kaufvertrags eine gesetzlich festgelegte Frist, um sich zu erklären. Bis die Verzichtserklärung vorliegt, kann sich die endgültige Eigentumsumschreibung entsprechend verzögern – planen Sie diesen Zeitraum bei Ihrem Bauzeitplan mit ein.
Kann ich mich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts wehren?
Die Ausübung ist ein Verwaltungsakt, gegen den grundsätzlich der Rechtsweg offensteht. Da es sich um einen seltenen und in der Praxis einschneidenden Fall handelt, ist hier anwaltliche Beratung sinnvoll – dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Betrifft das Vorkaufsrecht auch den Verkauf von Bestandsimmobilien?
Grundsätzlich ja, auch bebaute Grundstücke können erfasst sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – etwa in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. In der Praxis spielt das Vorkaufsrecht aber vor allem bei unbebauten Grundstücken und bei gezielter Stadtentwicklung eine Rolle.
Fazit
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist für die meisten Bauherren in Hagen und dem Märkischen Kreis kein Hindernis, sondern ein formaler Prüfschritt, der etwas Zeit kostet. Wer das von Anfang an einplant – insbesondere bei der Abstimmung mit der finanzierenden Bank – vermeidet unnötigen Zeitdruck. Steht Ihr Grundstückskauf an, sprechen wir gern über den passenden Finanzierungs- und Zeitplan.