Heizung, Dämmung, Energieausweis und neue Bauvorschriften verändern Kosten und Wert einer Immobilie. Hier steht, welche Pflichten gelten, welche Förderung es gibt und wie Sie Neubau und Sanierung finanzieren.
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff beziehen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
Wer ein älteres Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang die oberste Geschossdecke und zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen dämmen. Beim Verkauf und bei der Vermietung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, und die Anzeige muss seine Kennwerte nennen.
In Hagen hat der Rat am 9. Juli 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen; unmittelbare Pflichten für Eigentümer entstehen daraus nach Angaben der Stadt zunächst nicht. Seit dem 1. September 2026 gilt in NRW außerdem der BauCode NRW, der unter anderem den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnraum erleichtert. Für Neubau und Sanierung gibt es Förderkredite der KfW, die sich mit einem Bankdarlehen zu einer Finanzierung verbinden lassen.
Wo anfangen?
Diese Ratgeber in dieser Reihenfolge führen durch das Thema:
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