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Ratgeber

Ratgeber Bauen, Sanieren und Energie

Gebäudemodernisierungsgesetz, Sanierungspflichten, Förderung und Neubau.

Heizung, Dämmung, Energieausweis und neue Bauvorschriften verändern Kosten und Wert einer Immobilie. Hier steht, welche Pflichten gelten, welche Förderung es gibt und wie Sie Neubau und Sanierung finanzieren.

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen. Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff beziehen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.

Wer ein älteres Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang die oberste Geschossdecke und zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen dämmen. Beim Verkauf und bei der Vermietung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, und die Anzeige muss seine Kennwerte nennen.

In Hagen hat der Rat am 9. Juli 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen; unmittelbare Pflichten für Eigentümer entstehen daraus nach Angaben der Stadt zunächst nicht. Seit dem 1. September 2026 gilt in NRW außerdem der BauCode NRW, der unter anderem den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnraum erleichtert. Für Neubau und Sanierung gibt es Förderkredite der KfW, die sich mit einem Bankdarlehen zu einer Finanzierung verbinden lassen.

Wo anfangen?

Diese Ratgeber in dieser Reihenfolge führen durch das Thema:

  1. Aus dem Heizungsgesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was sich für Eigentümer, Käufer und Verkäufer ändert

    Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Heizungen im Bestand und im Neubau ändert.

  2. Sanierungspflicht nach dem Hauskauf: Was neue Eigentümer laut GModG (früher GEG) nachrüsten müssen

    Welche Nachrüstungen nach dem Kauf eines älteren Hauses Pflicht sind.

  3. Energieausweis: welcher Typ, welche Kosten – und was die Energieklasse am Preis ändert

    Welcher Energieausweis, was er kostet und was die Klasse am Preis ändert.

  4. Modernisierungskredit: Sanierung clever finanzieren

    Wie Sie eine Sanierung finanzieren, mit und ohne Grundschuld.

  5. KfW 297 und 298: Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau

    Der Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau, Schritt für Schritt.

14 Ratgeber zum Thema Bauen, Sanieren & Energie

7. November 2026

KfW 297 und 298: Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau

Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein neues Haus oder eine neue Wohnung: Was die KfW-Kredite 297 (Selbstnutzer) und 298 (Vermieter und Unternehmen) voraussetzen, wie viel Sie bekommen und warum der Antrag vor dem Kauf- oder Bauvertrag liegen muss.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Bauen, Sanieren & Energie

Gilt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen noch?

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist sie zum 29. Juli 2026 entfallen, ebenso ihre Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff beziehen, mit steigenden Anteilen bis 2040 (§ 43 GModG).

Was muss ich nach dem Kauf eines älteren Hauses nachrüsten?

Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang die Dämmung der obersten Geschossdecke und die Dämmung zugänglicher, ungedämmter Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen. Die frühere Pflicht, über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel auszutauschen, ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen.

Brauche ich beim Verkauf einen Energieausweis?

Ja. Spätestens bei der Besichtigung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, die Immobilienanzeige muss seine Kennwerte nennen, und nach dem Verkauf übergeben Sie ihn dem Käufer. Ein Verstoß kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Welche Förderung gibt es für einen Neubau?

Die KfW fördert den klimafreundlichen Neubau mit zinsverbilligten Krediten: Programm 297 für Selbstnutzer, 298 für Vermieter und Unternehmen. Familien mit Kindern unter 18 und Einkommen unter den Grenzen können stattdessen das Programm 300 nutzen; für dieselbe Wohneinheit lassen sich beide nicht kombinieren. Der Antrag muss vor dem Bau- oder Kaufvertrag bei der KfW eingegangen sein.