Bei Immobilien entscheiden Fristen und Aufteilungen über viel Geld: die Zehnjahresfrist beim Verkauf, der Gebäudeanteil für die Abschreibung, die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft. Diese Ratgeber erklären die Regeln – die Gestaltung im Einzelfall gehört zum Steuerberater.
Drei Fristen und Grenzen prägen fast jede Steuerfrage rund um die Immobilie: die Zehnjahresfrist beim Verkauf (§ 23 EStG), der Zehnjahreszeitraum, nach dem sich die Freibeträge für Schenkungen erneuern (§ 14 ErbStG), und die 15-Prozent-Grenze für Renovierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf. Wer erbt, übernimmt beim Verkauf die Frist des Erblassers, sie beginnt nicht neu.
Bei Schenkung und Erbschaft bleiben je Person und Zehnjahreszeitraum für Ehegatten 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel in der Regel 200.000 Euro steuerfrei (§ 16 ErbStG). Das Finanzamt bewertet die Immobilie nach dem Bewertungsgesetz, nicht nach dem Kaufpreis von damals. Liegt dieser Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert, können Sie den niedrigeren Wert mit einem Gutachten nachweisen (§ 198 BewG).
Auch die Grundsteuer ist ein örtliches Thema: Hagen erhebt 2026 einen einheitlichen Hebesatz von 1.176 Prozent für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Den Betrag für Ihr Grundstück rechnet der Grundsteuer-Rechner NRW aus.
Wo anfangen?
Diese Ratgeber in dieser Reihenfolge führen durch das Thema:
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