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Ratgeber

Eigentumswohnung verkaufen: was anders läuft als beim Haus

4. September 2026

Von Marc Günther, Geschäftsführer der R&G Wirtschaftskanzlei · , fachlich geprüft von Marc Günther

Kurz beantwortet: Der Verkauf einer Eigentumswohnung folgt denselben Grundschritten wie ein Hausverkauf – mit einem entscheidenden Unterschied: Sie verkaufen einen Anteil an einer Gemeinschaft, und deren Papiere entscheiden mit über Preis und Tempo. Käufer und vor allem deren Banken verlangen Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und den Stand der Instandhaltungsrücklage; in vielen Gemeinschaften muss zudem die Verwalterin dem Verkauf zustimmen. Wer diese Unterlagen vor dem Inserat komplett hat, verkauft messbar schneller – die R&G Wirtschaftskanzlei in Hagen stellt das Paket für ihre Verkäufer standardmäßig zusammen, bevor die Vermarktung startet.

Der große Unterschied: Sie verkaufen Gemeinschaftseigentum mit

Rechtlich verkaufen Sie Sondereigentum an Ihrer Wohnung plus einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage. Der Zustand des Gesamtgebäudes und die Finanzlage der Gemeinschaft gehören damit genauso zum Kaufgegenstand wie Ihre Einbauküche. Ein Käufer (und seine Bank) bewertet deshalb immer beides: die Wohnung und die Gemeinschaft.

Diese Unterlagen brauchen Sie zusätzlich

Neben den üblichen Verkaufsunterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundriss, Wohnflächenberechnung) kommen beim Wohnungsverkauf hinzu:

UnterlageWoherWarum sie zählt
Teilungserklärung mit AufteilungsplanIhre Akte / Grundbuchamtdefiniert, was genau Ihnen gehört (inkl. Keller, Stellplatz, Sondernutzungsrechte)
Protokolle der letzten 3 EigentümerversammlungenHausverwaltungzeigen beschlossene Sanierungen, Sonderumlagen, Konflikte
Wirtschaftsplan + letzte HausgeldabrechnungHausverwaltungbelegt die laufenden Kosten
Stand der InstandhaltungsrücklageHausverwaltungKernfrage jeder Käufer-Bank
Aktueller Verwaltervertrag / VerwalternachweisHausverwaltungBanken fragen zunehmend danach

Praxis-Tipp: Fordern Sie die Verwaltungsunterlagen vor dem Inserat an – Verwaltungen brauchen dafür teils Wochen, und ein Käufer mit Finanzierungszusage wartet ungern.

Hausgeld und Rücklage: Risiko oder Verkaufsargument

Das Hausgeld schreckt Käufer nicht ab – Intransparenz tut es. Eine gepflegte Anlage mit solider Rücklage und beschlossener Instandhaltungsplanung ist ein echtes Verkaufsargument: Sie bedeutet für den Käufer planbare Kosten statt Sonderumlagen-Lotterie. Umgekehrt gilt: Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sonderumlage muss im Kaufvertrag sauber zugeordnet werden – Grundregel ist, dass zahlt, wer zum Fälligkeitszeitpunkt im Grundbuch steht; die Parteien können intern aber anderes vereinbaren.

Verwalterzustimmung: der oft vergessene Schritt

In vielen Teilungserklärungen ist vereinbart, dass der Verkauf der Zustimmung der Verwalterin bedarf (§ 12 WEG). Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden und ist Formsache – aber sie muss notariell beglaubigt vorliegen, bevor der Eigentumsübergang vollzogen wird. Planen Sie dafür zwei bis vier Wochen nach dem Notartermin ein; der Notar kümmert sich üblicherweise um die Einholung.

Preisfindung: die Wohnung im Kontext der Anlage

Beim Wohnungspreis zählen neben Lage, Größe und Zustand einige WEG-spezifische Faktoren: Höhe von Hausgeld und Rücklage, anstehende Sanierungen (Fenster, Dach, Heizung – Stichwort Heizungstausch), Aufzug, Erbbaurecht und die Vermietungssituation. Eine vermietete Wohnung spricht Kapitalanleger an, eine freie Selbstnutzer – das sind unterschiedliche Zielgruppen mit unterschiedlicher Zahlungsbereitschaft. Den realistischen Marktwert klärt eine kostenlose Wertermittlung; die steuerliche Seite (Stichwort Spekulationsfrist) und die Verkaufskosten gehören ebenfalls vorab auf den Tisch.

Der Ablauf in 7 Schritten

  1. Unterlagen komplettieren (inkl. WEG-Paket, siehe oben)
  2. Marktwert ermitteln und Angebotspreis festlegen
  3. Vermarktung mit vollständigem Exposé (Kennwerte aus dem Energieausweis!)
  4. Besichtigungen und Käuferauswahl inkl. Bonitätsprüfung
  5. Finanzierungsbestätigung des Käufers abwarten
  6. Notartermin – inkl. Regelung von Hausgeld, Sonderumlagen, Übergabestichtag
  7. Verwalterzustimmung, Kaufpreiszahlung, Übergabe mit Protokoll

Ausführlich beschrieben auf unserer Seite zum Verkaufsablauf.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Eigentumswohnung?

Zusätzlich zu Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundriss: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, aktuelle Hausgeldabrechnung und den Nachweis der Instandhaltungsrücklage – alles über die Hausverwaltung erhältlich.

Muss die Hausverwaltung dem Verkauf zustimmen?

Nur wenn die Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung (§ 12 WEG) vorsieht – das ist häufig der Fall. Sie darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden, braucht aber Zeit und notarielle Form; der Notar holt sie üblicherweise ein.

Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage – Käufer oder Verkäufer?

Grundsätzlich der, der bei Fälligkeit Eigentümer ist. Im Kaufvertrag lässt sich das abweichend regeln – wichtig ist, dass es ausdrücklich geregelt wird, sonst gibt es Streit nach der Übergabe.

Wie wirkt sich ein hohes Hausgeld auf den Verkaufspreis aus?

Entscheidend ist weniger die Höhe als das Verhältnis: Ein höheres Hausgeld mit starker Rücklage und gepflegtem Gebäude ist besser verkäuflich als ein niedriges mit Sanierungsstau. Käufer-Banken rechnen das Hausgeld ohnehin in die Haushaltsrechnung des Käufers ein.

Verkauft sich eine vermietete Wohnung schlechter?

Anders: Der Käuferkreis verschiebt sich zu Kapitalanlegern, die nach Rendite kalkulieren („Kauf bricht nicht Miete" – der Mietvertrag läuft weiter). Je nach Mietniveau kann das den Preis drücken oder stützen. Für Anleger-Käufer halten wir mit der Investoren-Finanzierung die passende Gegenseite bereit.

Fazit: Die Gemeinschaft verkauft mit

Beim Wohnungsverkauf entscheidet die Papierlage der Eigentümergemeinschaft über Tempo und Preis – wer sie früh beschafft und transparent präsentiert, hat den wichtigsten Engpass beseitigt. Den Rest – Bewertung, Vermarktung, Käuferprüfung, Notar – übernehmen wir gern komplett: So läuft der Verkauf mit uns.